Visum zum Ehegattennachzug - Aufenthaltstitel?
Visum zum Ehegattennachzug - Aufenthaltstitel?
Hallo liebe China Seite Community,
ich weiss das diese Frage schon oft gestellt wurde, allerdings bin ich nicht ganz schlüssig über die jeweiligen Schritte bei der Beantragung eines Visum zum Ehegattennachzug. Die Situation:
Meine Chinesische Frau und ich haben letztes Jahr in China geheiratet. Ich werde Januar/Februar 2013 nach Deutschland zurückkehren und dort arbeiten. Meine Frau wird Ende März folgen. Um nun möglichst alles Problemlos zu erledigen, habe ich eine Frage bzgl. der Visa-Beantragung unter Punkt 7 im Merkblatt der deutschen Botschaft (http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 0401dd.pdf):
7. 2 Kopien des Reisepasses und des Aufenthaltstitels des Ehepartners (hier wird gefordert den Aufenthaltstitel des Ehepartner einzureichen. Nach meinem Verständnis kann man den Aufenthaltstitel aber erst in Deutschland beantragen, dazu braucht man erst ein Visum)
Sorry, aber ich bin jetzt total verwirrt dadurch. Heisst das, dass meine Frau erst ein Visum beantragen muss, dann nach Deutschland einreisen und den Aufhenthaltstitel beantragen und dann wieder ein Visum zum Ehegattennachzug?
Vielen Dank für Eure Antworten!
MfG
ich weiss das diese Frage schon oft gestellt wurde, allerdings bin ich nicht ganz schlüssig über die jeweiligen Schritte bei der Beantragung eines Visum zum Ehegattennachzug. Die Situation:
Meine Chinesische Frau und ich haben letztes Jahr in China geheiratet. Ich werde Januar/Februar 2013 nach Deutschland zurückkehren und dort arbeiten. Meine Frau wird Ende März folgen. Um nun möglichst alles Problemlos zu erledigen, habe ich eine Frage bzgl. der Visa-Beantragung unter Punkt 7 im Merkblatt der deutschen Botschaft (http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 0401dd.pdf):
7. 2 Kopien des Reisepasses und des Aufenthaltstitels des Ehepartners (hier wird gefordert den Aufenthaltstitel des Ehepartner einzureichen. Nach meinem Verständnis kann man den Aufenthaltstitel aber erst in Deutschland beantragen, dazu braucht man erst ein Visum)
Sorry, aber ich bin jetzt total verwirrt dadurch. Heisst das, dass meine Frau erst ein Visum beantragen muss, dann nach Deutschland einreisen und den Aufhenthaltstitel beantragen und dann wieder ein Visum zum Ehegattennachzug?
Vielen Dank für Eure Antworten!
MfG
- ingo_001
- Titan

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Re: Visum zum Ehegattennachzug - Aufenthaltstitel?
Erstmal: Herzlich willkommen in unserem Forum.
Der Aufenthaltstitel wird von den nicht deutschen Verlobten, die in Deutschland leben verlangt (den Punkt hast Du wohl nur überlesen).
Wenn Du dt. Staatsbürger bist, ist der Punkt für Dich irrelevant.
Deine Verwirrung, kann ich schnell entwirrenyyandf hat geschrieben:7. 2 Kopien des Reisepasses und des Aufenthaltstitels des Ehepartners (hier wird gefordert den Aufenthaltstitel des Ehepartner einzureichen. Nach meinem Verständnis kann man den Aufenthaltstitel aber erst in Deutschland beantragen, dazu braucht man erst ein Visum)
Sorry, aber ich bin jetzt total verwirrt dadurch. Heisst das, dass meine Frau erst ein Visum beantragen muss, dann nach Deutschland einreisen und den Aufhenthaltstitel beantragen und dann wieder ein Visum zum Ehegattennachzug?
Der Aufenthaltstitel wird von den nicht deutschen Verlobten, die in Deutschland leben verlangt (den Punkt hast Du wohl nur überlesen).
Wenn Du dt. Staatsbürger bist, ist der Punkt für Dich irrelevant.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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