Visum zum Ehegattennachzug - Aufenthaltstitel?

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Antworten
yyandf
Neuling
Beiträge: 1
Registriert: 04.08.2012, 11:11

Visum zum Ehegattennachzug - Aufenthaltstitel?

Beitrag von yyandf »

Hallo liebe China Seite Community,

ich weiss das diese Frage schon oft gestellt wurde, allerdings bin ich nicht ganz schlüssig über die jeweiligen Schritte bei der Beantragung eines Visum zum Ehegattennachzug. Die Situation:

Meine Chinesische Frau und ich haben letztes Jahr in China geheiratet. Ich werde Januar/Februar 2013 nach Deutschland zurückkehren und dort arbeiten. Meine Frau wird Ende März folgen. Um nun möglichst alles Problemlos zu erledigen, habe ich eine Frage bzgl. der Visa-Beantragung unter Punkt 7 im Merkblatt der deutschen Botschaft (http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 0401dd.pdf):

7. 2 Kopien des Reisepasses und des Aufenthaltstitels des Ehepartners (hier wird gefordert den Aufenthaltstitel des Ehepartner einzureichen. Nach meinem Verständnis kann man den Aufenthaltstitel aber erst in Deutschland beantragen, dazu braucht man erst ein Visum)

Sorry, aber ich bin jetzt total verwirrt dadurch. Heisst das, dass meine Frau erst ein Visum beantragen muss, dann nach Deutschland einreisen und den Aufhenthaltstitel beantragen und dann wieder ein Visum zum Ehegattennachzug?

Vielen Dank für Eure Antworten!

MfG
Benutzeravatar
ingo_001
Titan
Titan
Beiträge: 12205
Registriert: 02.09.2008, 14:41
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 21 Mal

Re: Visum zum Ehegattennachzug - Aufenthaltstitel?

Beitrag von ingo_001 »

Erstmal: Herzlich willkommen in unserem Forum.
yyandf hat geschrieben:7. 2 Kopien des Reisepasses und des Aufenthaltstitels des Ehepartners (hier wird gefordert den Aufenthaltstitel des Ehepartner einzureichen. Nach meinem Verständnis kann man den Aufenthaltstitel aber erst in Deutschland beantragen, dazu braucht man erst ein Visum)

Sorry, aber ich bin jetzt total verwirrt dadurch. Heisst das, dass meine Frau erst ein Visum beantragen muss, dann nach Deutschland einreisen und den Aufhenthaltstitel beantragen und dann wieder ein Visum zum Ehegattennachzug?
Deine Verwirrung, kann ich schnell entwirren :wink:
Der Aufenthaltstitel wird von den nicht deutschen Verlobten, die in Deutschland leben verlangt (den Punkt hast Du wohl nur überlesen).
Wenn Du dt. Staatsbürger bist, ist der Punkt für Dich irrelevant.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Ahrefs [Bot], Google [Bot] und 1 Gast