Ledigkeitsbescheinigung der Zukünftigen aus China?
Verfasst: 03.03.2012, 12:03
Hallo Zusammen,
auch ich lasse mich auf das schöne Abenteuer ein, eine chinesische Ehe zu schliessen. Und auch bei mir gibt es aktuell eine Frage, bei der diejenigen sicherlich helfen können, die diesen Schritt mit Bravour gemeistert haben.
Für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) in Deutschland brauche ich von meiner Freundin (Chinesin) u.a. eine Ledigkeitsbescheinigung. Nach intensiver Recherche u.a. hier im Forum, habe ich festgestellt, dass es wohl zwei verschiedene Ledigkeitsbescheinigungen gibt.
1. von der Behörde Ihres Wohnortes (Ihres Hukou's) ausgestellt, in der bestätigt wird, dass bisher keine Ehe im lokalen Eheregister eingetragen ist (diese Variante haben wir vorliegen).
2. diese Variante sagt wohl aus, dass meine Freundin in China nicht verheiratet ist.
Brauchen wir die erste oder zweite Variante? Falls die zweite Variante benötigt wird, wie würde die chinesische Übersetzung dafür lauten und wo würden wir uns das Dokument ausstellen lassen können?
Der weitere Weg würde sein: Beglaubigung beim lokalen Notar (Hukou) mit Übersetzung, Überbeglaubigung auf Provinzebene, Legalisation der Dokumente beim Konsulat bzw Botschaft, richtig?
Ich hoffe ich finde hier die Antwort...
auch ich lasse mich auf das schöne Abenteuer ein, eine chinesische Ehe zu schliessen. Und auch bei mir gibt es aktuell eine Frage, bei der diejenigen sicherlich helfen können, die diesen Schritt mit Bravour gemeistert haben.
Für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) in Deutschland brauche ich von meiner Freundin (Chinesin) u.a. eine Ledigkeitsbescheinigung. Nach intensiver Recherche u.a. hier im Forum, habe ich festgestellt, dass es wohl zwei verschiedene Ledigkeitsbescheinigungen gibt.
1. von der Behörde Ihres Wohnortes (Ihres Hukou's) ausgestellt, in der bestätigt wird, dass bisher keine Ehe im lokalen Eheregister eingetragen ist (diese Variante haben wir vorliegen).
2. diese Variante sagt wohl aus, dass meine Freundin in China nicht verheiratet ist.
Brauchen wir die erste oder zweite Variante? Falls die zweite Variante benötigt wird, wie würde die chinesische Übersetzung dafür lauten und wo würden wir uns das Dokument ausstellen lassen können?
Der weitere Weg würde sein: Beglaubigung beim lokalen Notar (Hukou) mit Übersetzung, Überbeglaubigung auf Provinzebene, Legalisation der Dokumente beim Konsulat bzw Botschaft, richtig?
Ich hoffe ich finde hier die Antwort...