Deutsches-Visum für Chinesin mit Britischem-Visum
Deutsches-Visum für Chinesin mit Britischem-Visum
Hallo!
Eine ehemalige Kommilitonin / Chinesin von mir möchte gerne in Deutschland eine Sprachschule besuchen (4-6 Monate) und danach ein Praktikum machen.
Hier ist der Sachstand:
Sie hat vor 2 Monaten in Großbritannien ihren Master erfolgreich abgeschlossen. Momentan hat sie ein Britisches Visum bis Ende März und nun beantrag sie das "Post Study Work Visa" in Schottland / UK. Dieses erlaubt ihr sich 2 Jahre komplett frei in der UK zu bewegen und sich einen Job zu suchen. (Sie ist der letzte Jahrgang, dem dieses Post Study Work Visa genehmigt wird).
Jedoch würde sie nun gerne nach Deutschland kommen, um die Sprache besser zu lernen und dann hier ein Praktikum zu machen.
Was wird benötigt, dass Sie nach Deutschland kann. Das Britische Visum kann sie ja wahrscheinlich nicht umschreiben lassen, da die Briten nicht zum Schengen-Abkommen gehören. Jedoch gehört die UK doch zur EU.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen + beste Grüße!
Saskia
Eine ehemalige Kommilitonin / Chinesin von mir möchte gerne in Deutschland eine Sprachschule besuchen (4-6 Monate) und danach ein Praktikum machen.
Hier ist der Sachstand:
Sie hat vor 2 Monaten in Großbritannien ihren Master erfolgreich abgeschlossen. Momentan hat sie ein Britisches Visum bis Ende März und nun beantrag sie das "Post Study Work Visa" in Schottland / UK. Dieses erlaubt ihr sich 2 Jahre komplett frei in der UK zu bewegen und sich einen Job zu suchen. (Sie ist der letzte Jahrgang, dem dieses Post Study Work Visa genehmigt wird).
Jedoch würde sie nun gerne nach Deutschland kommen, um die Sprache besser zu lernen und dann hier ein Praktikum zu machen.
Was wird benötigt, dass Sie nach Deutschland kann. Das Britische Visum kann sie ja wahrscheinlich nicht umschreiben lassen, da die Briten nicht zum Schengen-Abkommen gehören. Jedoch gehört die UK doch zur EU.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen + beste Grüße!
Saskia
Re: Deutsches-Visum für Chinesin mit Britischem-Visum
Das spielt keine Rolle. Sie braucht ein Visum welches sie berechtigt sich in Deutschland aufzuhalten oder im Schengenraum bewegen zu können. Damit ist es aber nicht getan, den sie will ja ein Praktika machen bzw. eine Sprachschule besuchen.Saint914 hat geschrieben: Was wird benötigt, dass Sie nach Deutschland kann. Das Britische Visum kann sie ja wahrscheinlich nicht umschreiben lassen, da die Briten nicht zum Schengen-Abkommen gehören. Jedoch gehört die UK doch zur EU.
Der Sachverhalt ist ganz einfach:
Um die Sprachschule zu besuchen muss sie im Vorfeld eine Sprachschule buchen und mit den Unterlagen dann ein Sprachvisum für Deutschland im Deutschen Konsulat beantragen. Für ein Praktikum muss sie im Vorfeld einen Arbeitgeber finden der ihr die entsprechenden Papiere ausstellt für ein Arbeitsvisum. Ein Sprachvisum berechtigt sie übrigends nicht ein Arbeitsverhältnis aufzunehmen.
Re: Deutsches-Visum für Chinesin mit Britischem-Visum
Hallo jEnsj!
Vielen Dank für Deine rasche Antwort.
Schade, dass die Europäischen Staaten noch nicht besser zusammen arbeiten. Also die Sprachschule wollte sie auf jeden Fall besuchen. Dafür braucht Sie dann ein Sprachschulen-Visum, richtig?
1. Nun haben wir gehört, dass dieses sehr schwierig zu bekommen ist, stimmt das? Kann man dies irgendwie vorbeugen. Und noch mal, hilft da irgendwie das Britische Visum?
2. Sie kann wohl über Beziehungen ein Praktikum nach der Sprachschule hier in Deutschland machen. Dafür braucht sie dann wieder ein 2. Visum, richtig? Wann und wo muss dieses Beantragt werden? 2 Visa gleichzeitig geht nicht, oder?
3. Muss Sie nach dem Sie die Sprachschule absolviert hat, erst wieder das Land verlassen und nach China fliegen um dann ihr neues Visum zu beantragen, oder kann sie sich dies sparen und gleich mit dem Praktikum anfangen?
Sie überlegt gerade sehr intensiv wie sie weiter vorgehen soll, denn das "Post Study Work Visa" der UK kostet relativ viel. Natürlich würde Sie sich dieses am liebsten sparen, wenn Sie jetzt erstmal für ein Jahr nach Deutschland kommen will. Jedoch wenn dieses "Post Study Work Visa" die Visa-Modalitäten in Deutschland erleichtern würde, würde Sie die kosten dafür in Kauf nehmen.
Würden uns sehr über Eure Hilfe freuen + viele Grüße!
Vielen Dank für Deine rasche Antwort.
Schade, dass die Europäischen Staaten noch nicht besser zusammen arbeiten. Also die Sprachschule wollte sie auf jeden Fall besuchen. Dafür braucht Sie dann ein Sprachschulen-Visum, richtig?
1. Nun haben wir gehört, dass dieses sehr schwierig zu bekommen ist, stimmt das? Kann man dies irgendwie vorbeugen. Und noch mal, hilft da irgendwie das Britische Visum?
2. Sie kann wohl über Beziehungen ein Praktikum nach der Sprachschule hier in Deutschland machen. Dafür braucht sie dann wieder ein 2. Visum, richtig? Wann und wo muss dieses Beantragt werden? 2 Visa gleichzeitig geht nicht, oder?
3. Muss Sie nach dem Sie die Sprachschule absolviert hat, erst wieder das Land verlassen und nach China fliegen um dann ihr neues Visum zu beantragen, oder kann sie sich dies sparen und gleich mit dem Praktikum anfangen?
Sie überlegt gerade sehr intensiv wie sie weiter vorgehen soll, denn das "Post Study Work Visa" der UK kostet relativ viel. Natürlich würde Sie sich dieses am liebsten sparen, wenn Sie jetzt erstmal für ein Jahr nach Deutschland kommen will. Jedoch wenn dieses "Post Study Work Visa" die Visa-Modalitäten in Deutschland erleichtern würde, würde Sie die kosten dafür in Kauf nehmen.
Würden uns sehr über Eure Hilfe freuen + viele Grüße!
Re: Deutsches-Visum für Chinesin mit Britischem-Visum
Hallo noch mal!jEnsj hat geschrieben:Das spielt keine Rolle. Sie braucht ein Visum welches sie berechtigt sich in Deutschland aufzuhalten oder im Schengenraum bewegen zu können. Damit ist es aber nicht getan, den sie will ja ein Praktika machen bzw. eine Sprachschule besuchen.Saint914 hat geschrieben: Was wird benötigt, dass Sie nach Deutschland kann. Das Britische Visum kann sie ja wahrscheinlich nicht umschreiben lassen, da die Briten nicht zum Schengen-Abkommen gehören. Jedoch gehört die UK doch zur EU.
Der Sachverhalt ist ganz einfach:
Um die Sprachschule zu besuchen muss sie im Vorfeld eine Sprachschule buchen und mit den Unterlagen dann ein Sprachvisum für Deutschland im Deutschen Konsulat beantragen. Für ein Praktikum muss sie im Vorfeld einen Arbeitgeber finden der ihr die entsprechenden Papiere ausstellt für ein Arbeitsvisum. Ein Sprachvisum berechtigt sie übrigends nicht ein Arbeitsverhältnis aufzunehmen.
Ihr plan ist nun wie folgt: Sie reist jetzt nach China und beantragt mit einer Sprachschule zusammen das Sprachschulvisum. Nach 5 Monaten möchte Sie dann mit dem Praktikum anfangen. Ihre Frage ist nun, ob Sie für das Arbeitsvisum (Praktikum) wieder nach China reisen muss, oder ob man das auch hier in Deutschland beantragen kann (quasi als Anschluss-Visum). Das wäre für Sie wesentlich einfacher und billiger. Ist das möglich?
LG,
Saskia
- AngelofMoon
- Old China Hand

- Beiträge: 908
- Registriert: 22.05.2011, 12:29
Re: Deutsches-Visum für Chinesin mit Britischem-Visum
Das wäre dieses hier, rot makiert:Saint914 hat geschrieben:Ihr plan ist nun wie folgt: Sie reist jetzt nach China und beantragt mit einer Sprachschule zusammen das Sprachschulvisum.
§ 16 Studium; Sprachkurse; Schulbesuch
(2) Während des Aufenthalts nach Absatz 1 oder 1a soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.
(5) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, und in Ausnahmefällen für den Schulbesuch erteilt werden. Absatz 2 gilt entsprechend.
Siehe dazu Aufenthaltsgesetz §16 Absatz 2, was ich unterstrichen und blau markiert habe.Saint914 hat geschrieben:Nach 5 Monaten möchte Sie dann mit dem Praktikum anfangen. Ihre Frage ist nun, ob Sie für das Arbeitsvisum (Praktikum) wieder nach China reisen muss, oder ob man das auch hier in Deutschland beantragen kann (quasi als Anschluss-Visum). Das wäre für Sie wesentlich einfacher und billiger. Ist das möglich?
und dieses wäre das hier:Saint914 hat geschrieben:Nach 5 Monaten möchte Sie dann mit dem Praktikum anfangen.
Das heißt Sie müsste jetzt schon am Besten alles in einen Antrag stellen, dazu müsste Sie auch eine Zusage für eine Praktikumstelle haben.§ 17 Sonstige Ausbildungszwecke
Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in die Aufenthaltserlaubnis zu übernehmen. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
Bei einen längeren Aufenthalt in Deutschland, ist die Aufenthaltserlaubnis an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden.
Wenn die Antragstellerin noch nicht zu alt ist, sollte man eventuell auch einen Aufenthalt als Aupair überdenken.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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