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Umzug nach China <-> deutsche Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 20.12.2011, 01:06
von Tian Tian
Hallo zusammen!
Meine Frau hat zur Zeit eine noch ca. 1,5 Jahre gültige befristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Wir werden aber in Kürze nach China ziehen, für zwei Jahre vorerst. Nun meine Frage: Was passiert mit Ihrem Aufenthaltstitel? Bleibt der bestehen? Oder muss sie dann demnächst wieder ein Besuchervisum beantragen (wenn wir z.B. Weihnachten 2012 nach Deutschland reisen wollen)? Ist das dann wieder so ein großer Aufwand wie vor der Heirat, da ich ja auch nicht in Deutschland lebe (Stichwort Verpflichtungserklärung)? Wie macht Ihr das?
Danke für Eure Antworten!
Re: Umzug nach China <-> deutsche Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 20.12.2011, 01:10
von Grufti
Tian Tian hat geschrieben:Hallo zusammen!
Meine Frau hat zur Zeit eine noch ca. 1,5 Jahre gültige befristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Wir werden aber in Kürze nach China ziehen, für zwei Jahre vorerst. Nun meine Frage: Was passiert mit Ihrem Aufenthaltstitel? Bleibt der bestehen? Oder muss sie dann demnächst wieder ein Besuchervisum beantragen (wenn wir z.B. Weihnachten 2012 nach Deutschland reisen wollen)? Ist das dann wieder so ein großer Aufwand wie vor der Heirat, da ich ja auch nicht in Deutschland lebe (Stichwort Verpflichtungserklärung)? Wie macht Ihr das?
Danke für Eure Antworten!
Hallo Tiantian
Ich rate Dir, Dich einmal beim zuständigen Sachbearbeiter des Ausländeramtes Deiner Heimatgemeinde zu erkundigen, denn diese Leute können Dir am kompetentesten helfen.

Re: Umzug nach China <-> deutsche Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 20.12.2011, 01:23
von Tian Tian
Grufti hat geschrieben:Tian Tian hat geschrieben:Hallo zusammen!
Meine Frau hat zur Zeit eine noch ca. 1,5 Jahre gültige befristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Wir werden aber in Kürze nach China ziehen, für zwei Jahre vorerst. Nun meine Frage: Was passiert mit Ihrem Aufenthaltstitel? Bleibt der bestehen? Oder muss sie dann demnächst wieder ein Besuchervisum beantragen (wenn wir z.B. Weihnachten 2012 nach Deutschland reisen wollen)? Ist das dann wieder so ein großer Aufwand wie vor der Heirat, da ich ja auch nicht in Deutschland lebe (Stichwort Verpflichtungserklärung)? Wie macht Ihr das?
Danke für Eure Antworten!
Hallo Tiantian
Ich rate Dir, Dich einmal beim zuständigen Sachbearbeiter des Ausländeramtes Deiner Heimatgemeinde zu erkundigen, denn diese Leute können Dir am kompetentesten helfen.

Hallo Grufti!
Das ist natürlich prinzipiell der richtige und beste Weg, allerdings arbeite ich unter der Woche und per Telefon kann man hier in Karlsruhe leider nichts erreichen, da man nach 5 Minuten Warteschleife aus der Leitung geworfen wird. Das kann man dreimal machen und dann wird man leicht agressiv
Wie machen das denn andere Expats, die mal mit Ihrer chinesischen Frau nach Deutschland fliegen möchten? Das wird es hier doch sicher einige geben...
Re: Umzug nach China <-> deutsche Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 20.12.2011, 01:50
von Grufti
Tian Tian hat geschrieben:Grufti hat geschrieben:Tian Tian hat geschrieben:Hallo zusammen!
Meine Frau hat zur Zeit eine noch ca. 1,5 Jahre gültige befristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Wir werden aber in Kürze nach China ziehen, für zwei Jahre vorerst. Nun meine Frage: Was passiert mit Ihrem Aufenthaltstitel? Bleibt der bestehen? Oder muss sie dann demnächst wieder ein Besuchervisum beantragen (wenn wir z.B. Weihnachten 2012 nach Deutschland reisen wollen)? Ist das dann wieder so ein großer Aufwand wie vor der Heirat, da ich ja auch nicht in Deutschland lebe (Stichwort Verpflichtungserklärung)? Wie macht Ihr das?
Danke für Eure Antworten!
Hallo Tiantian
Ich rate Dir, Dich einmal beim zuständigen Sachbearbeiter des Ausländeramtes Deiner Heimatgemeinde zu erkundigen, denn diese Leute können Dir am kompetentesten helfen.

Hallo Grufti!
Das ist natürlich prinzipiell der richtige und beste Weg, allerdings arbeite ich unter der Woche und per Telefon kann man hier in Karlsruhe leider nichts erreichen, da man nach 5 Minuten Warteschleife aus der Leitung geworfen wird. Das kann man dreimal machen und dann wird man leicht agressiv
.
Dann hilft nur eine Anfrage per E-mail. So hatte ich es z.B. in München gemacht, als ich kürzlich einen Termin zum Umschreiben des Aufenthalttitels in den neuen Paß meiner Frau vereinbaren wollte..
Hier in München hat das KVR wirklich innerhalb eines
einzigen Tages (!) geantwortet .
Natürlich kannst Du auch weiterhin auf Antworten aus dem Forum hoffen...

Re: Umzug nach China <-> deutsche Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 20.12.2011, 05:39
von AngelofMoon
Tian Tian hat geschrieben:Hallo zusammen!
Meine Frau hat zur Zeit eine noch ca. 1,5 Jahre gültige befristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Wir werden aber in Kürze nach China ziehen, für zwei Jahre vorerst. Nun meine Frage: Was passiert mit Ihrem Aufenthaltstitel? Bleibt der bestehen? Oder muss sie dann demnächst wieder ein Besuchervisum beantragen (wenn wir z.B. Weihnachten 2012 nach Deutschland reisen wollen)? Ist das dann wieder so ein großer Aufwand wie vor der Heirat, da ich ja auch nicht in Deutschland lebe (Stichwort Verpflichtungserklärung)? Wie macht Ihr das?
Danke für Eure Antworten!
Die Aufenthaltserlaubnis würde in diesen Fall verfallen, da Deine Frau sich 6 Monate nicht mehr in Deutschland aufgehalten hat.
Wenn Ihr Weihnachten 2012 nach Deutschland reisen wollt, müßte Deine Frau dann ein Visum (max. 90 Tage pro Halbjahr) bei der Deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Ein großer Aufwand wird das nicht sein wie beim Antrag zum Ehegattennachzug, da Ihr ja verheiratet seid und die Eheliche Gemeinschaft noch gelebt wird, auch wenn dieses zur Zeit in einen anderen Land ist.
Hinzu kommt das für ein Besuchervisum die ABH ja nicht mit von der Partie ist.
Re: Umzug nach China <-> deutsche Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 20.12.2011, 07:23
von einfach-ich
eigentlich ist es so : wer laenger als ein jahr die eu verlassen hat faengt von vorne an
1. ich wuerde mich nicht abmelden in d
2. nie direkt aus d nach china fliegen oder wieder nach d einreisen( versuche es mit frankreich oder der schweiz etc.)
Re: Umzug nach China <-> deutsche Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 20.12.2011, 08:01
von VielUnterwegs
Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt in eurem Fall vermutlich. Ausser ihr beantragt bei der Auslaenderbehoerde eine Ausnahmegenehmigung. Diese wuerde ich versuchen zu bekommen.
Re: Umzug nach China <-> deutsche Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 20.12.2011, 08:43
von unbekannt
Ich wuerde mich auch nicht in Deuitschland abmelden und bekannterweise sollte man schalfende Hunde nicht wecken. Fliegt lieber zwischendurch mal zurueck nach Deutschland so das Ihr nie das Zeitfenster ueberschreitet
Re: Umzug nach China <-> deutsche Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 20.12.2011, 10:25
von tigerprawn
Mach das nicht (so tun als ob nichts waer). Das fliegt spaetestens auf wenn sie wieder in Deutschland ist, und ihre Staatsbuergerschaft beantragt. Dann werden Stempel gezaehlt und der Aerger (u.U. Ausweisung) geht los
Re: Umzug nach China <-> deutsche Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 20.12.2011, 10:43
von Roger
unbekannt hat geschrieben:Ich wuerde mich auch nicht in Deuitschland abmelden und bekannterweise sollte man schalfende Hunde nicht wecken.
Abmelden ist nicht erforderlich, es sei denn, es wäre eine Auflage der ABH. Die Abmeldung erfolgt automatisch bei der Paßkontrolle des Ausreiseortes. Mit dem Stempel im Paß tickt die Uhr: nach 6 Monaten ständigen Aufenthalts außerhalb der EG erlischt der Aufenthaltstitel automatisch.
Dann geht der Reigen mit dem Besuchervisum wieder los, 1 Jahr Gültigkeit, 90 Tage Aufenthalt in 180 Tagen (Visum Kategorie C3). Das handhaben wir so schon seit Jahren.
Re: Umzug nach China <-> deutsche Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 20.12.2011, 10:58
von Grufti
Wenn Ihr länger als 1 Jahr im Ausland wohnt, und dann mit viel Umzugsgut wieder fest nach D wollt, kann es zolltechnische Probleme bei der Abfertigung geben, denn wenn Ihr Euch nicht abgemeldet habt, akzeptiert der Zoll eine kostenlose Einfuhr der im Ausland erworbenen Gegenstände nicht. Wenn es hart auf hart geht, zahlt Ihr für das ganze Übersiedlungsgut Zoll und Einfuhrumsatzsteuer... aber nicht nach Eueren Angaben, sondern nach dem vom Zoll geschätzten Wert..
Ich hatte dies schon einige Mal für meine Kunden erledigen müssen...und sie waren verständlicherweise "not amused"
Re: Umzug nach China <-> deutsche Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 20.12.2011, 10:59
von unbekannt
na dann alle 5 Monate zuruck nach Deutschland fuer ein paar Tage wenn es nur noch 6 Monate sind
frueher war es mal ein Jahr
Re: Umzug nach China <-> deutsche Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 20.12.2011, 11:12
von VielUnterwegs
Warum nicht einfach zur ABH gehen, Situation erklaeren und die Aufenthaltserlaubnis trotz Auslandsaufenthalts nicht verlieren? Wenn du da ankommst und gute Gruende hast, z.B. eine berufliche Entsendung nach China mit 2-Jahresvertrag, dann bekommst du bzw. deine Frau ja vielleicht die benoetigte Ausnahme und musst dir gar keine Gedanken machen?
Re: Umzug nach China <-> deutsche Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 20.12.2011, 12:05
von einfach-ich
Amerikanische und Australische Wissenschaftler die in Deutschland arbeiten und an UNIs lehren fangen auch nach einem Jahr Auslandseinsatz von vorne an. Ich kenne einen Kanadier der schon seit 15 Jahren in Deutschland lebt und nur mal fuer 6 Monate auf dem Suedpol + 6 Monate in Neuseeland war. Der durfte auch von vorne anfangen. Arbeitgeber ist und war die gesammmmt Zeit das Max Plank.
Und jetzt willst du mit den vom Auslaenderamt reden
Re: Umzug nach China <-> deutsche Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 20.12.2011, 12:09
von einfach-ich
Grufti hat geschrieben:Wenn Ihr länger als 1 Jahr im Ausland wohnt, und dann mit viel Umzugsgut wieder fest nach D wollt, kann es zolltechnische Probleme bei der Abfertigung geben, denn wenn Ihr Euch nicht abgemeldet habt, akzeptiert der Zoll eine kostenlose Einfuhr der im Ausland erworbenen Gegenstände nicht. Wenn es hart auf hart geht, zahlt Ihr für das ganze Übersiedlungsgut Zoll und Einfuhrumsatzsteuer... aber nicht nach Eueren Angaben, sondern nach dem vom Zoll geschätzten Wert..
Ich hatte dies schon einige Mal für meine Kunden erledigen müssen...und sie waren verständlicherweise "not amused"
@ Grufti
ich habe mich nie in D abgemeldet und immer alles als Umzugsgut reinbekommen.
Allerdings immer als Privatperson die ein glaubwuerdiges Schreiben von Arbeitgeber vorzeigen konnte.
Es war aber auch der Zoll in Bremerhafen und Berlin und nicht Muenchen