Einfuhr Einwegfeuerzeuge - und Silvesterknallbonbons
Verfasst: 29.11.2011, 12:05
guten Morgen zusammen,
Vielleicht kann einer von Ihnen mir ja helfen. Ich möchte an einen Freund ein Weihnachts/Silvesterpäckchen schicken. Das ich kekse und Pralinen (Schokolade) verschicken kann und Kerze ist sicherlich ok. Allerdings möchte ich auch einen Knallbonbon für Silvester... falls jemand nicht weiß was ich meine, so ein Teil wo man rechts und links dran zieht, und 2 Feuerzeuge (Billigteile, die man aber wieder aufladen kann) im Päckchen mitschicken.
Ist das erlaubt, also die Feuerzeuge und der Knallbonbon, oder wird es zum Einzug des Päckchens kommen? Das Päckchen ist im übrigen nicht sehr groß und hat nur einen Wert von vielleicht 10 Euro. Da es alles selfmade ist.... außer die Feuerzeuge, der Knallbonbon und die Kerze.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
Schöne Grüße
Vielleicht kann einer von Ihnen mir ja helfen. Ich möchte an einen Freund ein Weihnachts/Silvesterpäckchen schicken. Das ich kekse und Pralinen (Schokolade) verschicken kann und Kerze ist sicherlich ok. Allerdings möchte ich auch einen Knallbonbon für Silvester... falls jemand nicht weiß was ich meine, so ein Teil wo man rechts und links dran zieht, und 2 Feuerzeuge (Billigteile, die man aber wieder aufladen kann) im Päckchen mitschicken.
Ist das erlaubt, also die Feuerzeuge und der Knallbonbon, oder wird es zum Einzug des Päckchens kommen? Das Päckchen ist im übrigen nicht sehr groß und hat nur einen Wert von vielleicht 10 Euro. Da es alles selfmade ist.... außer die Feuerzeuge, der Knallbonbon und die Kerze.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
Schöne Grüße