ich habe in Deutschland ein Einzelunternehmen in der Dienstleisungsbranche (Industriedienstleistungen) und ziehe in Betracht in China eine Repräsentanz zu eröffen.
Hintergrund ist, dass ich für meinen Hauptkunden sehr viel in China bzw. ganz Asien unterwegs bin. Wenn ich von China direkt aus agiere minimieren sich Reisekosten, Reaktionszeiten, Visa, etc.
Natürlich könnte ich das auch ohne eigene Niederlassung von China aus realisieren. Allerdings möchte ich evtl. einen Mitarbeiter in China einstellen und aus steuerrechtlichen Gründen nicht immer über Deutschland abrechnen müssen.
Jetzt habe ich gelesen das sich seit 2010 die Gesetzeslage diesbezüglich geändert hat und habe folgenen Auszug gelesen:
Um eine Repräsentanz in China zu eröffnen muss das Unternehmen nunmehr zwei Jahre in China auf dem Markt sein, was eine Verschärfung darstellt, da bisher nur ein Jahr für eine Eröffnung erforderlich war. Hierfür muss bei Gründung ein Nachweis erbracht werden.
Leider weiß ich das nicht wirklich zu interpretieren
Danke Euch schon mal....und schönes rest WE
Andreas
