Neue Merkblätter für Besuchervisum (Botschaft Peking)

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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nordave
Neuling
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Neue Merkblätter für Besuchervisum (Botschaft Peking)

Beitrag von nordave »

Hallo,

habe erfolgreich meine Freundin im Sommer nach Deutschland eingeladen. (Danke nochmal für die Hilfe im Forum).

Kann ich meine Freundin zu Weihnachten wieder einladen ? Oder gibt es da Grenzen wie oft (War im Sommer 46 Tage hier)?

Früher reichte eine Verpflichtungserklärung und Einladungsschreiben von mir aus.
Seit 15.08.2011 gibt es aber neue Merkblätter. Hat jemand damit schon Erfahrung?
http://www.peking.diplo.de/contentblob/ ... wnload.pdf

1. Jetzt Flugbuchung erforderlich ?

2. (Amtliches) Einladungsschreiben (nicht älter als sechs Monate) ?
Muss man jetzt sein Einladungsschreiben bei der Ausländerbehörde abstempeln?

3. Beziehung zur einladenden Person, vom Außenministerium beglaubigt ?
Das braucht man bei Freundin nicht?
In Merkblättern steht drin (– Für Freundesbesuche: die Freundschaftsbeziehung kann mit Originaldokumenten, Originalfotos, Einladungsschreiben usw. bestätigt werden.)

Danke,
mfg
Wang
Old China Hand
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Beiträge: 631
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Re: Neue Merkblätter für Besuchervisum (Botschaft Peking)

Beitrag von Wang »

Also meine Freundin hat heute morgen ihren Reisepass bekommen, mit Visum drin ;)
Sie war Donnerstag da, ging also extrem schnell.

Aaalso: Für September und Oktober war noch ne Übergangszeit vorgesehen, in der man noch nach den alten Vorgaben alles vorbereiten konnte. Du könntest fragen, ob das vielleicht bei eurem Termin auch noch der Fall ist.

Sonst: Wir wollten erst nach den alten Anforderungen alles machen, sie hat dann aber doch etwas Angst bekommen, dass da etwas schief gehen könnte, deswegen haben wir dann doch alles nach den neuen Merkblättern vorbereitet:

zu 2. Ich hab mein Einladungsschreiben nur selber unterschrieben, das war kein Problem.
Allerdings weiß ich nicht, ob vielleicht einfach nichts gesagt wurde, weil der Beamte noch die Übergangszeit beachtet hat... Aber wenn ich mich an den Wortlaut erinnere, ist dies nur bei offiziellen Einladungen (geschäftlich) erforderlich. Bin mir da aber nicht ganz sicher.

zu 3. Das Einladungsschreiben ist ja auch als Beweismöglichkeit angegeben, aber wir haben noch 3 Fotos hinzugefügt, dazu noch ein Foto von uns beiden mit meinem Vater zusammen (da er die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat..; dies ist allerdings eigentlich nicht nötig, das war eher nach dem Motto "besser zu viel als zu wenig"), außerdem habe ich meine alten China-Visa kopiert. Das beweist zwar nicht unbedingt, dass wir wirklich zusammen sind, aber kann ja nicht schaden.

So, zu Punkt 1, und das finde ich etwas nervig: Ich finde diesen Anspruch etwas komisch, da man fast nirgendwo die Möglichkeit einer Reservierung findet, vielleicht in China... Ich hab zumindest auf den deutschen Seiten nirgendwo eine Möglichkeit gefunden, eine Reservierung für länger als 24 Stunden vorzunehmen... Wenn man also eine Stunde vor dem Termin reservieren würde, könnte man das Ticket frühestens zwei Tage später festmachen, also zu spät. Wir haben auf Risiko gespielt und ein Ticket gekauft.... Ist gut gegangen, ist aber natürlich gefährlich, wenn die Umstände nicht so klar sind. Der Visabeamte fragte zumindest meine Freundin einfach, von wann bis wann sie das Visum haben wolle, sie sagte, so wie auf dem Flugticket bitte, er nickte dann, hat das eingetippt und heute stand alles exakt so auf dem Visum.

Wenn deine Freundin Studentin ist oder feste Arbeit hat, also gute Gründe für die Rückkehrbereitschaft vorliegen, denke ich, ist es okay, das Ticket auf Risiko zu kaufen... Müsst ihr natürlich wissen, aber ich denke, die Botschaft will einem nichts böses und solange man keine Heiratspläne offenbart, versucht, etwas zu verheimlichen oder sonst irgendwelche Dinger abzieht, sollte die Erfolgsquote bei 100% liegen (unter der Bedingung, dass man alles gut vorbereitet und deine Freundin nicht arbeitslos ist)
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Re: Neue Merkblätter für Besuchervisum (Botschaft Peking)

Beitrag von Phytagoras »

2. (Amtliches) Einladungsschreiben (nicht älter als sechs Monate) ?
Muss man jetzt sein Einladungsschreiben bei der Ausländerbehörde abstempeln?
Wenn ich das richtig verstanden habe, nein.

Dort steht ja: "Es kann auch ein von der einladenden Person unterzeichnetes Schreiben vorgelegt werden."
Das genuegt, wenn ich den Satz richtig verstehe, auch.
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