Hoffentlich bleibt die deutsche Rechtsprechung dabei, dass allein die chinesische Nationalität des Ehepartners noch kein Kündigungsgrund ist.
Auf Doppelpod haben die das ganz gut zusammengefasst.
http://www.doppelpod.com/?p=2006&lang=de
Ich lass mich doch nicht scheiden, nur weil man in Deutschland jeden Chinesen erst einmal als obrigkeitshörigen Kommunisten einstuft.

