auch geloescht
- misterbigs
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Re: Unverheiratetes Parr mit Kind
Da für Deutsche das Abstammungsprinzip gilt, bekommt das Kind einen deutschen Pass sobald Du die Vaterschaft anerkennst. Daneben bekommt es natürlich auch einen chinesischen Pass. Ob die Mutter nach Deutschland einreisen darf hängt von den Umständen ab.
Re: Unverheiratetes Parr mit Kind
Ist das wirklich so? Ich dachte China erlaubt neben seiner eigenen Staatsbuergerschaft keine weitere.
Ob eine unverheiratete "nicht-EU" Mutter eines EU-Kindes so einfach ein Visum bekommt weiss ich auch nicht.
Ob eine unverheiratete "nicht-EU" Mutter eines EU-Kindes so einfach ein Visum bekommt weiss ich auch nicht.
- misterbigs
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Re: Unverheiratetes Parr mit Kind
Also eine Doppelstaatigkeit ist weder von China noch von Deutschland erwünscht. Ich habe nochmal nachgeschlagen und herausgefunden, daß es ein in 2000 reformiertes Staatsangehörigkeitsrecht gibt. Vielleicht liege ich also falsch. siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsprinzip
Dort steht auch was über China (ganz oben).
Ich hatte da bisher etwas anderes gehört wenn es um Alimente geht.
Dort steht auch was über China (ganz oben).
Ich hatte da bisher etwas anderes gehört wenn es um Alimente geht.
- VielUnterwegs
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Re: Unverheiratetes Parr mit Kind
Bei der Alimente steht das Kindswohl im Vordergrund. Ein fuer manche Ueberraschende, dass die Eltern nicht auf Alimente fuer das Kind verzichten koennen. Du kannst z.B. auch keinen Vertrag mit der werdenden Mutter aufsetzen, indem sie auf alle Unterhaltszahlungen verzichtet. Ich denke es spielt keine Rolle, welche Staatsbuergerschaft das Kind hat, zahlen wird man (oder Frau) nach deutschem Recht muessen.
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