GDSK: Inhaltserklärung - was angeben?

Alles um Zoll, Import & Export zwischen China und dem Rest der Welt.
Antworten
yinyangsoul
Neuling
Beiträge: 3
Registriert: 24.02.2010, 13:42

GDSK: Inhaltserklärung - was angeben?

Beitrag von yinyangsoul »

Hallo,

ich habe eine wichtige Frage und brauche schnellstmöglich Rat & Hilfe.

Ich habe über eine chinesische Webseite (wie ein Onlineshop) für den privaten Eigengebrauch Duplikate von Markenklamotten bestellt (9 Louis Vuitton-T Shirts in verschiedenen Farben und mit verschiedenen Aufdrucken, 2 große und 2 kleine Reisetaschen von Chanel, 4 Sonnenbrillen von Armani mit verschiedenfarbigen Brillengläsern). Insgesamt habe ich dafür 410 $ bezahlt.
Nun bekam ich von GDSK einen Brief indem ich nähere Angaben zur Sendung machen soll, so z.B. ob es sich um eine Sendung von privat zu privat oder um eine für den privaten Gebrauch erworbene Ware eines Händlers geht. Alternativ kann ich die Ware auch kostenlos zurücksenden lassen.
Ich würde die Kosten von Steuern und Zollgebühren in Kauf nehmen, da ich schon allein die Sonnenbrillen sehr gerne gehabt hätte. Ich habe in diversen anderen Beiträgen dieses Forums gelesen dass man in diesem Fall lediglich Steuern und Zollgebühren zahlen muss und die Ware dennoch problemlos erhalten kann.

Was genau muss ich in meinem Fall bei meiner Inhaltserklärung beachten? Was muss ich genau angeben? Vorallem möchte ich nach Möglichkeit gerne das Risiko einer Strafe möglichst weitgehend ausschließen aber gleichzeitig gerne die bestellte Ware erhalten.
Reicht z.B. folgende Angabe:
1x T-Shirt kurzarm schwarz mit weißem Schriftdruck, Größe XL - Kaufpreis 14$ ?

Was ratet ihr mir?
Ich würde die Sachen gern haben, daher benötige ich ein wenig Hilfestellung :)

Schonmal dank im Voraus :)
Benutzeravatar
happyfuture
Titan
Titan
Beiträge: 5524
Registriert: 11.02.2009, 17:18
Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: GDSK: Inhaltserklärung - was angeben?

Beitrag von happyfuture »

schau doch mal HIER :wink:

wobei niemand hier im Forum weiß, wie die Sache ausgegangen ist. :(
Benutzeravatar
Sepp
VIP
VIP
Beiträge: 1061
Registriert: 22.02.2008, 22:17
Wohnort: Berlin

Re: GDSK: Inhaltserklärung - was angeben?

Beitrag von Sepp »

"Im Postverkehr gibt es keine Ausnahmeregelung. Sollte die Sendung auch nur einen gefälschten Artikel beinhalten, wird die Zollbehörde tätig."
zoll.de hat geschrieben:"Für Fragen im Zusammenhang mit der Einfuhr von gefälschten Markenartikeln stehen zur Verfügung:
die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz,
bei allgemeinen Fragen das IWM Zoll - Zentrale Auskunft und
bei Fragen zu konkret beabsichtigten Einfuhren im Reiseverkehr die jeweils örtlich zuständige Zolldienststelle."
§ 328 StGB: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, [...] wer eine nukleare Explosion verursacht.
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast