Inhaltserklärung für GDSK - wie verhalte ich mich richtig?
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yinyangsoul
- Neuling
- Beiträge: 3
- Registriert: 24.02.2010, 13:42
Inhaltserklärung für GDSK - wie verhalte ich mich richtig?
Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe hier Rat zu finden wie ich mich in der Angelegenheit am besten verhalte.
Es ist nun seit längerer Zeit mal wieder das Dritte mal, dass ich in China Textilien für mich selbst bestellt habe. Es sind 2 Paar Schuhen, zwei Shirts und eine Sonnenbrille - es handelt sich dabei um (und dessen bin ich mir bewusst) keine Originalen Markenprodukte, sondern um gefakete Prada- und D&G-Sachen. Ich möchte die Sachen ausschließlich für den eigenen Gebrauch, also für mich privat.
Nun wurde das Paket an den Zoll übergeben und heute erhielt ich Post von der GDSK (Gesellschaft der Schnellkuriere). Das hatte ich bisher nie.
In dem Brief selbst steht:
"Sie erhalten heute von uns dieses Schreiben, da wir Ihre in Frankfurt lagernde Importsendung mit den auf der Sendung gemachten Angaben nicht ordnungsgemäß abfertigen können. Wir benötigen für die Abwicklung weitere Angaben von Ihnen, bitte wählen Sie deshalb eine der folgenden Angaben aus. (....):
[ich schreibe nur die für mich relevanten Auswahlmöglichkeiten aus dem Brief ab]
- Es handelt sich um ein Internet- oder Ebay-Kaufgeschäft, die Ware ist für mich privat bestimmt. Ich betreibe damit keinen Handel.
Wir benötigen bei einem Internetkauf: Dieses Schreiben unterschrieben zurück und einen Zahlungsnachweis mit Inhaltsangabe, z.B. Paypal, Western Union, Kontoauszug.
- Es handelt sich um eine Sendung von Privat an Privat, es wurde nichts im Internet gekauft. Wir benötigen: Dieses Schreiben unterschrieben zurück und eine Inhalts- und Werterklärung."
Außerdem verpflichte ich mich mit der Unterschrift auf das Schreiben alle auf der Sendung ruhenden Kosten zu bezahlen (dabei habe ich bereits Versandgebühren bezahlt).
Ich kann auch die kostenfreie Rücksendung an den Absender beantragen.
Den Absender habe ich bereits kontaktiert, habe aber noch keine Antwort erhalten.
Die Freigrenzen (150€ bei Internetkäufen und 45€ bei Privatsendungen) werden auch nochmal angesprochen.
Was mache ich am besten? Hat vielleicht schon mal jemand Erfahrung mit der GDSK?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
ich habe eine Frage und hoffe hier Rat zu finden wie ich mich in der Angelegenheit am besten verhalte.
Es ist nun seit längerer Zeit mal wieder das Dritte mal, dass ich in China Textilien für mich selbst bestellt habe. Es sind 2 Paar Schuhen, zwei Shirts und eine Sonnenbrille - es handelt sich dabei um (und dessen bin ich mir bewusst) keine Originalen Markenprodukte, sondern um gefakete Prada- und D&G-Sachen. Ich möchte die Sachen ausschließlich für den eigenen Gebrauch, also für mich privat.
Nun wurde das Paket an den Zoll übergeben und heute erhielt ich Post von der GDSK (Gesellschaft der Schnellkuriere). Das hatte ich bisher nie.
In dem Brief selbst steht:
"Sie erhalten heute von uns dieses Schreiben, da wir Ihre in Frankfurt lagernde Importsendung mit den auf der Sendung gemachten Angaben nicht ordnungsgemäß abfertigen können. Wir benötigen für die Abwicklung weitere Angaben von Ihnen, bitte wählen Sie deshalb eine der folgenden Angaben aus. (....):
[ich schreibe nur die für mich relevanten Auswahlmöglichkeiten aus dem Brief ab]
- Es handelt sich um ein Internet- oder Ebay-Kaufgeschäft, die Ware ist für mich privat bestimmt. Ich betreibe damit keinen Handel.
Wir benötigen bei einem Internetkauf: Dieses Schreiben unterschrieben zurück und einen Zahlungsnachweis mit Inhaltsangabe, z.B. Paypal, Western Union, Kontoauszug.
- Es handelt sich um eine Sendung von Privat an Privat, es wurde nichts im Internet gekauft. Wir benötigen: Dieses Schreiben unterschrieben zurück und eine Inhalts- und Werterklärung."
Außerdem verpflichte ich mich mit der Unterschrift auf das Schreiben alle auf der Sendung ruhenden Kosten zu bezahlen (dabei habe ich bereits Versandgebühren bezahlt).
Ich kann auch die kostenfreie Rücksendung an den Absender beantragen.
Den Absender habe ich bereits kontaktiert, habe aber noch keine Antwort erhalten.
Die Freigrenzen (150€ bei Internetkäufen und 45€ bei Privatsendungen) werden auch nochmal angesprochen.
Was mache ich am besten? Hat vielleicht schon mal jemand Erfahrung mit der GDSK?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Re: Inhaltserklärung für GDSK - wie verhalte ich mich richtig?
Um Missverständnisse zu vermeiden:yinyangsoul hat geschrieben:Die Freigrenzen (150€ bei Internetkäufen und 45€ bei Privatsendungen) werden auch nochmal angesprochen.
Freigrenze für gekaufte Sachen: €22
Freigrenze für Geschenke: €45
"Und was ist nun mit den €150?"
Das ist die Zollgrenze. Unter €150 wird kein Zoll berechnet. EuSt. fällt trotzdem an.
Der Rest geht doch aus dem Schreiben eindeutig hervor.
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- happyfuture
- Titan

- Beiträge: 5524
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yinyangsoul
- Neuling
- Beiträge: 3
- Registriert: 24.02.2010, 13:42
Re: Inhaltserklärung für GDSK - wie verhalte ich mich richtig?
Vielen Dank für Eure Antworten, wenn auch die Suchfunktion leider nicht die gewünschten Antworten gebracht hat 
- Grufti
- Titan

- Beiträge: 24874
- Registriert: 30.09.2004, 22:25
- Hat sich bedankt: 21 Mal
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Re: Inhaltserklärung für GDSK - wie verhalte ich mich richtig?
@ yinyangsoul:
Alle sind sicher neugierig, wie Deine Geschichte zu Ende geht.
Alle sind sicher neugierig, wie Deine Geschichte zu Ende geht.
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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lullepulle
- Neuling
- Beiträge: 3
- Registriert: 02.03.2010, 16:13
Re: Inhaltserklärung für GDSK - wie verhalte ich mich richtig?
Die Inhaltsangabe musst du in jedem Fall machen, ich würde es aber allgemein
halten, also z.B. 2 Paar Schuhe, 1 Tasche etc. und es tunlich vermeiden die Markennamen mit anzugeben.
Nur ein Bruchteil der Pakete wird geöffnet, wenn ich meine Pakete beim Zollamt selbst verzolle muss ich immer öffnen.
halten, also z.B. 2 Paar Schuhe, 1 Tasche etc. und es tunlich vermeiden die Markennamen mit anzugeben.
Nur ein Bruchteil der Pakete wird geöffnet, wenn ich meine Pakete beim Zollamt selbst verzolle muss ich immer öffnen.
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