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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.08.2012, 01:26
von ingo_001
Auryn hat geschrieben:Auch für die Zeit wo sie am Integrationskurs teilnimmt, wird ALG2 vom Jobcenter gewährt. Weil die Verpflichtug auch seitens des Jobcenters gekommen wäre ... weil eine Person die kein Deutsch spricht eben nicht vermittelbar ist. Die 1€ pro Stunde Beiträge werden auch vom Jobcenter übernommen.
Uno momento ...
Hat man das "Pech" einen Job auszuüben, dann zahlt man selbst (1 €/h=630 € zzgl. Prüfungsgebühr).
So wars jedenfalls bei uns 2007.

Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.08.2012, 01:31
von Auryn
ingo_001 hat geschrieben: Hat man das "Pech" einen Job auszuüben, dann zahlt man selbst (1 €/h=630 € zzgl. Prüfungsgebühr). So wars jedenfalls bei uns 2007.
Sobald die Einnahmen den Mindestbedarf übersteigen, ist das auch ganz logisch. Wird ja dann 1 zu 1 ans ALG angerechnet.

Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.08.2012, 01:36
von ingo_001
TomTom hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben: Wenn ich nur an die Fotosession denke ...
Je 6 verschiedene Outfits.
Die solltest du uns aber nicht vorenthalten :)
Wann wolltet Ihr vorbei kommen? :)

Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.08.2012, 03:44
von AngelofMoon
qpr hat geschrieben:Als Ehefrau eines deutschen Staatsbuergers braucht man keinen Termin bei der Botschaft, da kannst du jeden Tag zwischen 11.00 Uhr und 11.30 Uhr vorstellig werden.
Nur für ein Schengen Visum, nicht für die FZF oder ein anderes Langzeitvisum.

Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.08.2012, 07:17
von WangZeDong
Chiyoko hat geschrieben: Sie fragte mich z.b. auch, ob wir in Deutschland nochmal heiraten koennen.

Fuer Aussenstehende hoert sich alles komisch an, weil ihr das ganz anders betrachtet oder erfasst(mal abgesehen von den sperrlichen Infos) wie ich.
Ja, das ist immer das größte Problem bei solchen Dingen. Wir alle stecken ja nicht drin und wissen nur, was Du uns erzählst. Das macht es mitunter schwierig einen wirklich guten Rat zu geben ;)

Aber wie wäre es denn, wenn Du ihr erklärst, dass man ja auch standesamtlich in China heiraten kann um das Procedere zu beschleunigen und dann kirchlich mit Trara in D? Das wäre doch dann eine gute und schnelle und schöne Lösung?

Liebe Grüße

Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.08.2012, 08:47
von Chiyoko
@sonero
Ja, so war das am Anfang.Voellig ueberzogene Vorstellungen.Sie erzaehlt dann immer von den maennern in China, welche ja sonstwie viel geld haben um eine prunkvolle Hochzeit abzuhalten und bekommen noch 8000 Euro als geschenk :mrgreen: Ich mach mich immer drueber lustig.Aber das ist wieder abgeflaut.Bis auf diese "Macke" ist sie aber ein ganz liebes Maedchen.
Sie will also nicht aus Geiz nicht in China heiraten.Ganz im Gegenteil.Sie ist nur der Meinung, dass der Mann alles zahlen muss und ich bin dzau nicht in der Lage.Hintergrund des ganzen ist eigendlich, dass wir uns nun fast 1 Jahr nicht gesehen haben(Kamera zaehlt nicht) und das ist natuerlich nicht so einfach zu verkraften als verliebtes Paar.Nunja um das jetzt alles ausfuehrlich irgendwie zu erklaeren, muesste ich zu weit ausholen und ich finde, dass es doch besser mein "problem" bleibt.Sonst bilden sich unter Umstaenden noch falsche Ansichten.

Zur VE siehe ganz unten(email der ABH).


@Auryn
Klingt interessant aber ist auch plaussibel.So hab ich damit auch gerechnet.Nach den 3 Monaten ab zum Arbeitsamt.Schon alleine wegen dem Intregrationskurs und letztendlich um Hilfe fuer eine Arbeitsvermittlung zu bekommen bzw. wegen der versicherung und dem Geld.

Aber ich merk mir diesen beitrag vor fuer den fall der Faelle :D


@ingo
Diese "Fotosessions" finde ich alle zu gekuenstelt.Sie findet das auch schlecht.Aber scheinbar hats euch spass gemacht hehe.Allerdings moechte ich auch so eine Art Bilderbuch haben.Mal schauen :)



@WangZeDong
Das hab ich ihr bereits erklaert.Findet sie voellig ok und wenn es sowiet kommen solllte, machen wir es auch so.



Nu denn.Sie schrieb die ABH selbst an vor 2 Tagen.Als antwort kam dann diese lange Mail:

Sehr geehrte Frau ...,

wir haben Ihrem zukünftigen Ehemann bereits 2 Mal auf diese Frage geantwortet.

Nun versuche ich es ein letztes Mal, falls unsere Antworten bisher nicht verständlich genug waren.

Ein für Deutschland visapflichtiger ausländischer Bürger benötigt zur Visabeantragung für touristische Zwecke bei der deutschen Botschaft im Regelfall eine so genannte Verpflichtungserklärung von einer privaten oder juristischen Person (z.B. Firma oder Verein). Diese wird bei der Ausländerbehörde beantragt und gegebenenfalls ausgestellt. Mit diesem amtlichen Papier verpflichtet sich der hier befindliche Gastgeber gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde, die Kosten für den Lebensunterhalt und für die Ausreise des eingeladenen Gastes während des gesamten Aufenthalts in der BRD zu tragen (geregelt im Aufenthaltsgesetz, §§ 66-68). Um eine solche Verpflichtung tatsächlich auch übernehmen zu können, bedarf es eines Mindesteinkommens, welches sich im Regelfall nach der einzuladenden Personenzahl richtet. Für eine Person müsste uns hier ein Gastgeber (also in Ihrem Fall Ihr zukünftiger Ehemann) ein regelmäßiges Einkommen von 1100 €/Monat nachweisen. Da Ihr Ehemann wohl derzeit Umschüler ist und sein monatliches Einkommen diesen Betrag nicht erreicht, ist die Übernahme einer solchen finanziellen Verpflichtung durch ihn nicht möglich. Deshalb wurde ihm die Möglichkeit erklärt, dass sein Gast (also Sie Frau...) ersatzweise die Möglichkeit hätte, bei der Deutschen Botschaft selbst nachzuweisen, dass genügend finanzielle Eigenmittel vorhanden sind, um die hier anfallenden Kosten problemlos tragen zu können. Die Form des Nachweises im Ausland bestimmt allein die Deutsche Botschaft in Peking!

Ob Reiseschecks und Flugtickets oder Gehaltsnachweise und ein Arbeitsvertrag oder ein in China fest angelegtes Sparkonto mit einem gewissen Mindestgeldbetrag (Höhe legt auch die Botschaft fest) oder eine ganz andere Variante in Frage kommen kann ich Ihnen nicht sagen. Zu diesen Anforderungen müssen Sie sich Auskunft bei der Deutschen Botschaft einholen!

Im Falle der Visabeantragung für einen geplanten dauerhaften Aufenthalt in Deutschland (z.B. Eheschließung und anschließender Verbleib in der BRD) weichen die Visaanforderungen von den oben genannten ab bzw. sind die Anforderungen höher. Hier geht es noch um Sprachkenntnisse, ausreichenden Wohnraum und Einkommen in der BRD, Krankenversicherung für Deutschland etc. Auch dazu müssen Sie die Bedingungen bei der Botschaft erfragen! Allein diese Behörde kann Ihnen verbindlich Auskunft dazu geben.

Ich bedaure Ihnen in dieser Angelegenheit von hier aus nicht helfen zu können.



Die wollen mich i-wie verarschen.Was soll ich davon halten?

Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.08.2012, 09:14
von Laogai
Chiyoko hat geschrieben:Die wollen mich i-wie verarschen.Was soll ich davon halten?
Die wollen dich nicht "verarschen" sondern schreiben klipp und klar was von dir/euch verlangt wird. Ist das so schwer für dich zu verstehen?

Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.08.2012, 10:14
von Chiyoko
Sorry fuer dich scheinbar auch.Die botschaft verarscht mich sicher nicht aber das Gefuehl habe ich bei der ABH.Klip und Klarer gehts gar nicht mehr.ich schreibe immer so ausfuehrlich wie moeglich.

Hast du eigenlich eine Ahnung, wie lange dieses Prozedere schon geht?
Wenn die ABH sagt, dass die Botschaft verantwortlich ist und die Botschaft sagt, dass die ABH verantwortlich ist, wuerdest du genauso denken.

Wie dem auch sei, ich habe endlich eine plausible Antwort bekommen:

Ich brauche ein Sparbuch mit Sperrvermerk, 2500 Euro
Auf die VE wird dann geschrieben:
- Sperrvermerk(Konto)
- zum zwecke der Eheschliessung

Diese VE muss ich dann zur Botschaft schicken.
Gibt es eine schnellere Variante als DHL Paeckchen?

Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.08.2012, 10:22
von sonero
Hi,

bloß nicht Päckchen! Das kann 6 Wochen dauern wenn Du Pech hast.
UPS Dokumenten Express (also sinngemäß, keine Ahnung wie das genau heisst).

Gruß,
Norbert

Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.08.2012, 10:26
von Laogai
Chiyoko hat geschrieben:Gibt es eine schnellere Variante als DHL Paeckchen?
Ja.

Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.08.2012, 10:48
von Auryn
Chiyoko hat geschrieben: Wenn die ABH sagt, dass die Botschaft verantwortlich ist und die Botschaft sagt, dass die ABH verantwortlich ist, wuerdest du genauso denken.
Wo sagen die das denn? Die VE beantragst du bei der ABH - nicht mehr und nicht weniger. Vielleicht ist der Abschnitt:

Im Falle der Visabeantragung für einen geplanten dauerhaften Aufenthalt in Deutschland (z.B. Eheschließung und anschließender Verbleib in der BRD) weichen die Visaanforderungen von den oben genannten ab bzw. sind die Anforderungen höher. Hier geht es noch um Sprachkenntnisse, ausreichenden Wohnraum und Einkommen in der BRD, Krankenversicherung für Deutschland etc. Auch dazu müssen Sie die Bedingungen bei der Botschaft erfragen! Allein diese Behörde kann Ihnen verbindlich Auskunft dazu geben.

Irreführend. Denn diese Kriterien werden zwar beim Visum-Antrag von der Botschaft geprüft, sind aber für die VE von der ABH völlig irrelevant. Das sind viele paar Schuhe. Ich frage mich, was du denen für Romane geschrieben hast, dass immer wieder auf die Botschaft verwiesen wird :mrgreen: ...
Chiyoko hat geschrieben: @Auryn
Klingt interessant aber ist auch plaussibel.So hab ich damit auch gerechnet.Nach den 3 Monaten ab zum Arbeitsamt.Schon alleine wegen dem Intregrationskurs und letztendlich um Hilfe fuer eine Arbeitsvermittlung zu bekommen bzw. wegen der versicherung und dem Geld.
Naja das du warten sollst wollte ich damit nicht sagen, sondern dass du erstmal mit einer Auszahlung nicht rechnen brauchst. Beantragen würde ich es trotzdem - beim Jobcenter - und spätestens nach erfolgter Weiterleitung und Ablehnung durchs Sozialamt, einen Anwalt einschalten. Du bist nicht der Einzige mit dem Problem, es gab schon viele gerichtliche Urteile (einfach mal googlen) wo es zu einer Auszahlung kam .. oder eben auch Leute, wo es beim Jobcenter geklappt hat (siehe meinen Beitrag).

Die 3 Monate würde ich nur warten, falls du Geld zu verschenken hast und du dir den Stress ersparen willst. Wir sprechen hier ja mit KV Beiträge , die du dann ja privat bezahlen müsstest, von rund 1900€ ...

Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.08.2012, 11:37
von Chiyoko
Ach schande, das war die falsche Email.
Egal, ich habe ja nun die passende Antwort(en).

Ach ja, also mir wurde das nun so erklaert:
Sie kann mit den 3300 Euro(1100 Euro pro Monat) dann fuer die 3 Monate hier bleiben.
Danach muesste ersichtlich sein, dass ich Arbeit finde bzw finanziell in der Lage sei....etc


@Auryn
Ich hab eigendlich keine Romane geschrieben.Der Mitarbeiter der Abteilung Visum konnte mich
scheinbar nicht verstehen oder wolle es nicht und so kam das dann in einer anderen Abteilung an.
Emails bringen bei der ABH nichts.Daher war ich staendig persoenlich da.Ohne Erfolg.
Jau ich richte mich danach, wenn sie hier ist(zweck der KV).

Haette ich jetzt nicht bei meinem Landkreis angerufen, waere das so nie rausgekommen.
Also danke an den, der mir diesen Hinweis gab:)


Danke auch an den rest und laogei fuer den Link.

Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.08.2012, 11:43
von sonero
Hi,
Danach muesste ersichtlich sein, dass ich Arbeit finde bzw finanziell in der Lage sei....etc
Das ist immer noch falsch bzw. nicht zutreffend.
Sobald Ihr verheiratet seid ist das alles egal. Es geht dabei nur um die Zeit bis Ihr heiratet.
Sie bekommt lediglich in den ersten 3 Monaten kein ALGII.

Gruß,
Norbert

Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Verfasst: 09.08.2012, 13:05
von Chiyoko
jau dachte ich mir auch schon.(Erklaert sich von selbst beim Ehegattennachzug, wo du genug rechte hast und Sie es nicht so einfach ablehnen duerfen).ja super.

Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Verfasst: 23.08.2012, 17:41
von Chiyoko
So ich nun endlich diese sch*** Verpflichtungserklärung.
Das war ein Akt, den ich ungern 2 mal wiederhole.(Mal abgesehen von doppelten Kosten, musste 2 mal 25 Euro zahlen, weil die Adresse falsch war.Ich war natuerlich schuld, weil sie meine Schrift nicht lesen konnte.Aus einem M hat sie ein H gemacht.(Ich schrieb in Druckbuchstaben.Sehr sauber).Letztendlich lags dann natuerlich doch bei mir weil ich ja auch besser kontrollieren koennte.Sie haette mich aber auch mal besser fragen koennen).Mein fazit: Nächstes mal drucke ich fuer Aemter alles aus.

Und weil ich den Namen meiner Schule vergass, wurde ich als schlecht vorbereitester in ihrer gesamten Laufbahn abgestempelt.Ich haette der an den Hals fallen koennen.
(name, Adresse ,Anschrift der Arbeitgeber.Da ich keinen Arbeitgeber hatte, hab ich das Feld frei gelassen gehabt)
Gut, dass ich kein Beamter werde.Vielleicht bin ich dann auch so haltlos wie die Dame.
Was solls...

Jetzt habe ich noch ein Blatt vor mir, das meine Verlobte ausfuellen muss.
Die Aufenthaltsbescheinigung.
Aber dazu befrage ich nochmal die Botschaft.
Z.b. Sicherung des lebensunterhalts(siehe sonero).Klar ist es bis zur Hochzeit egal, aber irgendwas muss ich da ja eintragen.Und was?Das Geld vom Sperrkonto?