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Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum

Verfasst: 29.07.2014, 21:55
von jejeme
Luigi hat geschrieben:
jejeme hat geschrieben: ABH / Meldeamt Erfurt. Es geht ums ummelden nicht ums Visum. Das eine hat aber irgendwie mit dem anderen zu tun. :mrgreen: Widerspruch gegen was? Gegen das deutsche Gesetz? Na dann HF.
Es ist schon ein Unterschied, ob du vom Meldeamt oder von der Ausländerbehörde sprichst - ein ganz gewaltiger sogar, denn letzteres würde bedeuten das dir ein FZF verwehrt wurde. Aber nun denn, wie gesagt, die Urkunde ist in Deutschland rechtsgültig und muss nicht übersetzt werden (da steht ja auch nichts groß drauf, was man übersetzen müsste - kann doch jeder Horst lesen). Da wart ihr wohl einfach nur nicht hartnäckig genug und habt keine Fakten gebracht die dem Beamten dazu motivieren sich mal zu informieren. Wenn ich keine Ahnung hätte und würde dort arbeiten, dann würde mir auch einfallen, als erstes mal eine Übersetzung zu verlangen - war bei uns auch so, wie das dann geregelt wurde, habe ich ja schon erläutert. Die Dame war dann 10 Minuten weg um Rücksprache zu halten und es gabe keine weiteren Probleme.

Die Beamten in Deutschland kennen auch nicht alle Gesetze. Egal ob das bei der ABH, beim Einwohnermeldeamt oder oder ist. Manchmal muss man einfach nachhelfen, gerade in so Spezialfällen die vielleicht 1x in deren Berufsgeschichte auftreten.

Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum

Verfasst: 29.07.2014, 21:56
von 法比安
Kann man den Nachnamen der Frau direkt in Hongkong ändern lassen, oder erst in Deutschland? Deutschland würde sich ja dann eher anbieten, wenn man schon zusammen dort lebt oder?

Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum

Verfasst: 29.07.2014, 22:10
von Luigi
jejeme hat geschrieben:
Luigi hat geschrieben:
jejeme hat geschrieben: ABH / Meldeamt Erfurt. Es geht ums ummelden nicht ums Visum. Das eine hat aber irgendwie mit dem anderen zu tun. :mrgreen: Widerspruch gegen was? Gegen das deutsche Gesetz? Na dann HF.
Es ist schon ein Unterschied, ob du vom Meldeamt oder von der Ausländerbehörde sprichst - ein ganz gewaltiger sogar, denn letzteres würde bedeuten das dir ein FZF verwehrt wurde. Aber nun denn, wie gesagt, die Urkunde ist in Deutschland rechtsgültig und muss nicht übersetzt werden (da steht ja auch nichts groß drauf, was man übersetzen müsste - kann doch jeder Horst lesen). Da wart ihr wohl einfach nur nicht hartnäckig genug und habt keine Fakten gebracht die dem Beamten dazu motivieren sich mal zu informieren. Wenn ich keine Ahnung hätte und würde dort arbeiten, dann würde mir auch einfallen, als erstes mal eine Übersetzung zu verlangen - war bei uns auch so, wie das dann geregelt wurde, habe ich ja schon erläutert. Die Dame war dann 10 Minuten weg um Rücksprache zu halten und es gabe keine weiteren Probleme.

Die Beamten in Deutschland kennen auch nicht alle Gesetze. Egal ob das bei der ABH, beim Einwohnermeldeamt oder oder ist. Manchmal muss man einfach nachhelfen, gerade in so Spezialfällen die vielleicht 1x in deren Berufsgeschichte auftreten.
Ach weißte, es bringt nichts über diesen Dreck zu diskutieren. Wenn du das glaubst, glaube es. Viel Spaß. Bei uns lief es, genau wie bei vielen anderen, anderes ab. Aktzeptiert es einfach. Macht mittlerweile 0 Sinn darüber hier stundenlang zu diskutieren.

Edit: Aber wenn du Bock hast, ich geb dir die Tele von der ABH / Meldeamt. Die möchten gerne mit dir diskutieren. Also wenn du gegen Wände rennen willst, schreib mich einfach an, ich geb dir die Telefonnummer. :mrgreen:

Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum

Verfasst: 29.07.2014, 22:56
von noodlesoup
Was die deutschen Vertretungen im Ausland in den verschiedenen Städten auf Ihrer Homepage schreiben.......ist nicht massgebend für den Entscheidungsprozess der ABH Eurer Heimatstadt!
Ist halt so.
Wenn aber eine deutsche Vertretung im Ausland allem zugestimmt hat, liegt die alleinige Entscheidung beim lokalen ABH in Deutschland. Und wenn von dort das "Formblatt" zustimmend ausgefüllt wird, muss die im Ausland zugehörige Botschaft das Visum erteilen. Punkt!

Ich habe mich mit dem Thema ja nunmal die letzten Wochen rumgeschlagen.......mit freundlicher Unterstützung des ABH. Und das meine ich wirklich so. Das ABH hat mich/uns wirklich extrem gut unterstützt.
Egal welche Meinung hier von DingDangDong oder so ähnlich, verbreitet wurde.

Also, sprecht bei Eurer lokalen ABH vor. Und befolgt derem Regelwerk. Alles andere macht halt keinen Sinn.

Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum

Verfasst: 29.07.2014, 23:03
von noodlesoup
Und Jejeme......
ich glaube Du verstehst die Gesetzeslage der BRD tatsächlich nicht. Was Du da schreibst ist absoluter Unsinn!
Jeder Beamter hat ein Anrecht auf eine beglaubigte Übersetzung einer ausländischen Urkunde in seine Muttersprache!

Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum

Verfasst: 30.07.2014, 10:33
von tigerprawn
Und wo kam die deutsche Uebersetzung in der Akte her?

Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum

Verfasst: 30.07.2014, 10:56
von tigerprawn
Ok. Hatte ich missverstanden. Ich dachte AV brauchte keine Uebersetzung und Abh verlangt eine.

Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum

Verfasst: 30.07.2014, 21:54
von 法比安
法比安 hat geschrieben:Kann man den Nachnamen der Frau direkt in Hongkong ändern lassen, oder erst in Deutschland? Deutschland würde sich ja dann eher anbieten, wenn man schon zusammen dort lebt oder?
Kann mir jemand dazu Auskunft geben? Meine Heirat ist wohl noch ein wenig weit in der Zukunft, aber irgendwie interessiert mich das.

Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum

Verfasst: 31.07.2014, 01:58
von de guo xiong
法比安 hat geschrieben:
法比安 hat geschrieben:Kann man den Nachnamen der Frau direkt in Hongkong ändern lassen, oder erst in Deutschland? Deutschland würde sich ja dann eher anbieten, wenn man schon zusammen dort lebt oder?
Kann mir jemand dazu Auskunft geben? Meine Heirat ist wohl noch ein wenig weit in der Zukunft, aber irgendwie interessiert mich das.
HongKong kennt keine Namensaenderung wie in Deutschland. Aus diesem Grund muss die Namensaenderung in D geschehen - am besten gleich mit der Nachbeurkundung zusammen. Der neue Name kann dann auch als Vermerk in den chines. Pass eingetragen werden. Eigentliche "Gueltigkeit" besitzt dieser dann aber auch nur in D.

de guo xiong, dessen Frau auch seinen Namen angenommen hat, aber dies eigentlich keine Auswirkungen hat

Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum

Verfasst: 31.07.2014, 22:56
von 法比安
Wie regelt ihr es dann, wenn ihr ein Visum für ein Land in Deutschland beantragt? In Deutschland läuft deine Frau ja wohl unter deinem Nachnamen. Beantragt ihr das Visum dann mit deinem Nachnamen, da er ja in Deutschland anerkannt ist oder benutzt ihr dann wieder ihren "alten/richtigen" Familiennamen?

Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum

Verfasst: 01.08.2014, 00:17
von de guo xiong
法比安 hat geschrieben:Wie regelt ihr es dann, wenn ihr ein Visum für ein Land in Deutschland beantragt? In Deutschland läuft deine Frau ja wohl unter deinem Nachnamen. Beantragt ihr das Visum dann mit deinem Nachnamen, da er ja in Deutschland anerkannt ist oder benutzt ihr dann wieder ihren "alten/richtigen" Familiennamen?
Fuer Visum, Flugbuchung usw. wird der Name wie er auf der ersten Seite im Pass steht genutzt (also der chines. Familienname). Alles andere wuerde nur zu Chaos bei Ein- und Ausreise fuehren.

BTW.: die "Namensaenderung" muss nicht in den Pass eingetragen

de guo xiong