Wolpertinger hat geschrieben:Habe die Familienstandsbescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) in deutsch schon da, möchte nur wissen, bevor ich diesen Beglaubigungszirkus starte, ob sie ausreicht. Leider sind meine Verlobte und ich schon geschieden/verwitwet, ihr könnt mir glauben, dass die verlangten Papiere bzgl Konsularbescheinigung extrem sind. Sie meint, dass das Papier reicht.
Wenn sie sich beim für Euch zuständigem Standesamt in China erkundigt hat und die meinen ihnen würde die Aufenthaltsbescheinigung reichen ist das nur gut für Euch. Es wäre noch zu klären ob diese Aufenthaltsbescheinigung vom Chinesischen Standesamt auch auf Deutsch akzeptiert wird und ob ein nicht legalisiertes Dokument auch ausreicht (DE->CN). Wenn ja, habt ihr einen Sechser im Lotto!
Sobald das Chinesische Standesamt eine Bescheinigung vom deutschen Konsulat in Guangzhou will, wirds haarig. Diese Konsularbescheinigung wird Dir nur auf Grundlage eine Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt.
http://www.kanton.diplo.de/Vertretung/k ... reich.html
Wolpertinger hat geschrieben:Ich möchte euch nur mal bitten, mir zu erklären, in welcher Abfolge die weiteren Schritte zu machen sind. Ich gehe davon aus (wenn das Papier reicht), dass wir im August in C heiraten werden.
Wenn das Papier reicht, was ich leider bezweifele, musst Du im Prinzip nur noch hinfliegen und Heiraten.
Dann:
1. Legalisation der chinesischen Heiratsdokumente.
2. Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung.
Dauert Monate, MisterVac kann Dir da Romane erzählen.
Wolpertinger hat geschrieben:Ich möchte dann natürlich meine Frau so schnell als möglich zu mir nach D holen. Gibt es evtl. die Möglichkeit, den Deutschkurs hier in D zu machen?
Nein. Die Deutschkentisse der Stufe A1 müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesen werden.
Tja, wird so oder so ein Kampf...
Viel Kraft, Ausdauer und Glück Euch beiden!
PS: Bei Problemen ist das Forum
http://www.info4alien.de/ ganz hilfreich.