Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Kurzes Update:

Die Unterlagen sind inzwischen übersetzt worden und vom chinesischen Außenministerium in Peking überbeglaubigt worden.
Sie befinden sich jetzt auf dem Postweg (Kurier?) ins Notariatsbüro in Zhongshan, welches diese nach erhalt and das Deutsche Konsulat in Guangzhou weiterleiten wird.

Inzwischen habe ich zwei original Formulare der Beitrittserklärung in getrennten Briefen auf den Weg gebracht, das dritte Exemplar kommt morgen an die Reihe.

Sicher ist sicher. :wink:

Die Deutschkentnisse meiner Verlobten gedeihen langsam. Sie kann inzwischen mehrere einfache Sätze bilden. Jedoch schwirren ihr noch alle möglichen Wörter im Kopf herum ohne das die Bedeutung klar ist. Das ist mir aber mit Mandarin nicht anders gegangen.

Wie oft habe ich 'dui bu qi' und 'bu ke qi' verwechselt. *peinlich* *peinlich*
Oder statt 'kuai zi' 'bei zi' verlangt.... das Essen wurde dann schwierig...
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Wolpertinger
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Wolpertinger »

Hi Leute,
bin heute das erste mal hier gelandet und stehe z.Zt. vor einem Riesenberg von Problemen.
Ich habe meine Verlobte in Guangzhou und möchte sie relativ schnell heiraten. Die Frage ist, ob nun in DE oder in CHN?
Ihr habt dieses schon hinter euch, könnt ihr mir da Rat geben?
Für die Hochzeit in DE sind relativ viele Dokumente nötig, ich brauche in CHN nur Pass und "single certificate". (Wobei ich schon nicht begreife, ob das das Gleiche ist wie das Ehefähigkeitszeugnis?)
Wie ist das mit dem Sprachtest, kann der nicht auch in DE gemacht werden. Gibt es in Guangzhou eine Möglichkeit für meine Verlobte, Deutsch zu lernen???
Fragen, Fragen, Fragen. Ich blicks so langsam nicht mehr. Hilfe, bitte.
Wie seid ihr vorgegangen?

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mistervac
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von mistervac »

Hallo Wolpertinger,

vor genau der selben Frage stand ich auch anno domini 2007 (wir haben in Guangzhou geheiratet)

Die deutschen Sprachkenntnisse muss Deine Frau in GZ erwerben, ich empfehle die New Oriental school, gerne per PN die Kontaktdaten.

Zum Thema Ehefähigkeitszeugnis / single certificate :

Eine "Ledigkeitsbescheningung" gibt ein deutschens Standesamt nicht heraus.

Wie ich heute weiss, sagt jedoch eine einfach zu beschaffende Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes aus, dass Du nicht verheiratet bist ( was ich einfach mal als gegeben voraussetze)

Ich habe gehört , dass die Heirat in C mit einer Personenstandserklärung möglich ist, möchte mich da aber nicht festnageln lassen, das kann im Einzelfall jedoch vom Beamten abhängen. Also : FRAGEN !!

es lohnt sich, dies zu versuchen, denn die Erlangung einer Ehefähigkeitsbecheinigung ( ich hab den Zirkus hinter mir) ist ein etwas größerer Akt, besonders wenn die Deine auch noch geschieden sein sollte.

mistervac, dessen misses in 6 Tagen in Fra am Flughafen ankommt :D
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Wolpertinger hat geschrieben:Für die Hochzeit in DE sind relativ viele Dokumente nötig, ich brauche in CHN nur Pass und "single certificate". (Wobei ich schon nicht begreife, ob das das Gleiche ist wie das Ehefähigkeitszeugnis?)
Das scheint vom Standesamt in China abzuhängen.

Das zuständige Standesamt in Zhongshan ist da sehr konservativ, die wollen eine Konsularbescheinigung sehen (single certificate) das vom deutschen Konsulat ausgestellt wird.
Das Konsulat macht dies nur auf Grundlage eines Ehefähigkeitszeugnisses.

Das Ehefähigkeitszeugnis bekommst Du von Deinem Standesamt. Dazu müssen aber einige Übersetzte, Überbeglaubigte und Legalisierte Dokumente Deiner Verlobten vorliegen.
Aus dem Gedächtnis: Hukou Buch Auszug, Passkopie, Ledigkeitsbescheinigung (eigentlich nur eine ediesstattliche Erklärung) und ihre Geburtsurkunde.

Im Prinzip sind das die gleichen Unterlagen die auch zu einer Eheschliessung in DE benötigt werden.

Aber vielleicht ist ja Euer zuständiges Standesamt in China da liberaler-
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Wolpertinger
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Wolpertinger »

Danke Mistervac & Attila

Habe die Familienstandsbescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) in deutsch schon da, möchte nur wissen, bevor ich diesen Beglaubigungszirkus starte, ob sie ausreicht. Leider sind meine Verlobte und ich schon geschieden/verwitwet, ihr könnt mir glauben, dass die verlangten Papiere bzgl Konsularbescheinigung extrem sind. Sie meint, dass das Papier reicht.

Ich möchte euch nur mal bitten, mir zu erklären, in welcher Abfolge die weiteren Schritte zu machen sind. Ich gehe davon aus (wenn das Papier reicht), dass wir im August in C heiraten werden. Ich möchte dann natürlich meine Frau so schnell als möglich zu mir nach D holen. Gibt es evtl. die Möglichkeit, den Deutschkurs hier in D zu machen?

Danke

Wolpertinger
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Wolpertinger hat geschrieben:Habe die Familienstandsbescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) in deutsch schon da, möchte nur wissen, bevor ich diesen Beglaubigungszirkus starte, ob sie ausreicht. Leider sind meine Verlobte und ich schon geschieden/verwitwet, ihr könnt mir glauben, dass die verlangten Papiere bzgl Konsularbescheinigung extrem sind. Sie meint, dass das Papier reicht.
Wenn sie sich beim für Euch zuständigem Standesamt in China erkundigt hat und die meinen ihnen würde die Aufenthaltsbescheinigung reichen ist das nur gut für Euch. Es wäre noch zu klären ob diese Aufenthaltsbescheinigung vom Chinesischen Standesamt auch auf Deutsch akzeptiert wird und ob ein nicht legalisiertes Dokument auch ausreicht (DE->CN). Wenn ja, habt ihr einen Sechser im Lotto!
:wink:

Sobald das Chinesische Standesamt eine Bescheinigung vom deutschen Konsulat in Guangzhou will, wirds haarig. Diese Konsularbescheinigung wird Dir nur auf Grundlage eine Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt.
http://www.kanton.diplo.de/Vertretung/k ... reich.html

Wolpertinger hat geschrieben:Ich möchte euch nur mal bitten, mir zu erklären, in welcher Abfolge die weiteren Schritte zu machen sind. Ich gehe davon aus (wenn das Papier reicht), dass wir im August in C heiraten werden.
Wenn das Papier reicht, was ich leider bezweifele, musst Du im Prinzip nur noch hinfliegen und Heiraten.

Dann:

1. Legalisation der chinesischen Heiratsdokumente.
2. Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung.

Dauert Monate, MisterVac kann Dir da Romane erzählen.
Wolpertinger hat geschrieben:Ich möchte dann natürlich meine Frau so schnell als möglich zu mir nach D holen. Gibt es evtl. die Möglichkeit, den Deutschkurs hier in D zu machen?
Nein. Die Deutschkentisse der Stufe A1 müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesen werden.

Tja, wird so oder so ein Kampf...

Viel Kraft, Ausdauer und Glück Euch beiden!

PS: Bei Problemen ist das Forum http://www.info4alien.de/ ganz hilfreich.
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Ron
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Ron »

Ich möchte mich noch bei Attila für die Zusammentragung und ausführliche Erklärungen
zu dem Thema hier bedanken, weils mich ja auch betreffen wird
und so viel Licht in die ganze Geschichte gebracht hat und ich
so nicht das Rad neu erfinden muss dank der ausführlichen Erklärungen.

In einem anderen Thread habe ich mal gelesen Heiraten in China wäre einfacher
wg. der Formalitäten nachher in Deutschland.
Stimmt das ? oder anders gefragt warum heiratet Attila in D. und Wolperdinger in China ?
Vorteile / Nachteile ?

Gruss
Ronny
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Ron hat geschrieben:Ich möchte mich noch bei Attila für die Zusammentragung und ausführliche Erklärungen
zu dem Thema hier bedanken, weils mich ja auch betreffen wird
und so viel Licht in die ganze Geschichte gebracht hat und ich
so nicht das Rad neu erfinden muss dank der ausführlichen Erklärungen.

In einem anderen Thread habe ich mal gelesen Heiraten in China wäre einfacher
wg. der Formalitäten nachher in Deutschland.
Stimmt das ? oder anders gefragt warum heiratet Attila in D. und Wolperdinger in China ?
Vorteile / Nachteile ?

Gruss
Ronny
Danke! Es freut mich zu lesen das dieser Thread anderen Leuten weiterhilft... daher habe ich ihn ja auch eingerichtet... :wink:

Vorteile (aus meiner Sicht, aber vorsicht ich bin kein Jurist!):

DE: Nach der Heirat bekommt sie sofort einen Aufenthaltstitel und kann hier in Deutschland bleiben. Man muss nicht zwei mal einen Papierkrieg führen.

CN: Die Dokumentenbeschaffung geht wesentlich schneller, daher auch das Heiraten. Eine FZF (Fammilienzusammenführung) ist einklagbar.

Nachteile:

DE: Ewiger Papierkrieg vor der Heirat. Man hat keinen Rechtsanspruch auf ein Visum zur Eheschliessung.

CN: In den meisten Fällen wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, für die Kosularbescheinigung das man ledig ist und der Hochzeit aus deutscher Sicht nichts im Wege steht. 1. Papierkrieg. Dann muss man das Visum zur FZF beantragen 2. Papierkrieg.
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mistervac
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von mistervac »

Attila hat geschrieben:
CN: In den meisten Fällen wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, für die Kosularbescheinigung das man ledig ist und der Hochzeit aus deutscher Sicht nichts im Wege steht. 1. Papierkrieg. Dann muss man das Visum zur FZF beantragen 2. Papierkrieg.
Das würde ich nicht unterschreiben.

Ich weiss zumindest von einem Ehepaar, das ohne Konsularsbescheinigung in Canton geheiratet hat.

Auch hat mir die Standesbeamtin (in D) damals die Vorschriften vorgelesen, die gerade ein solches nicht erfordern ( dann aber verbal das Gegenteil behauptet, die Ziege)

Ich denke, wesentlich ist bei Eheschliessung in Cn die eidesstattliche Erklärung, die Du abgeben musst, dass der Ehe nichts entgegensteht.

Der Grund, aus dem die deutschen Standesämter auf ein EFZ drängen, ist der Umsstand, dass nur dergestalt ein Familienbuch ( mit seinen verfügbaren Urkunden) angelegt werden kann. ( wer braucht das wirklich ??)

mistervac, der , wenn er es nochmals zu tun hätte, kein EFZ beantragen würde.
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

mistervac hat geschrieben:
Attila hat geschrieben:
CN: In den meisten Fällen wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, für die Kosularbescheinigung das man ledig ist und der Hochzeit aus deutscher Sicht nichts im Wege steht. 1. Papierkrieg. Dann muss man das Visum zur FZF beantragen 2. Papierkrieg.
Das würde ich nicht iunterschreiben.
Daher habe ich ja geschrieben: "In den meisten Fällen..." :wink:
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Wolpertinger »

Hi,

habe gestern von meiner Verlobten erfahren, dass nur ein "single certificate" erforderlich ist,
also es ist keine Rede von irgendwelchen Konsularischen dingen. Hoffe nun, dass sie Recht hat.
Die Unterlagen zur Legalisierung sind also auf dem Wege zu den deutschen Stellen .....

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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Wobei immer noch nicht klar ist was mit dem "single certificate" nun genau gemeint ist.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Wolpertinger »

Hi

Laut unseres Standesamtes ist das die Aufenthaltserlaubnis incl. der Familienstandsaussage (im Gegensatz zur Meldebescheinigung)
Ich werde also die EURONEN opfern, den Legalisierungsweg gehen, das Papier nach CHN schicken damit meine Verlobte es übersetzen und dann dem Standesbeamten direkt vorlegen kann. Ist immer noch billiger als einen Flug umsonst!
Halte euch auf dem Laufenden.

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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Wolpertinger »

Hi Leute,

auf nochmaliger Nachfrage meiner Verlobten haben die entsprechenden Stellen in Guangzhou wiederholt bestätigt, dass diese "Aufenthaltsbescheinigung" ausreicht. Nehm ich mal so hin. Kann mir jemand einen Tip geben, wo ich dieses elende Papier ins chinesische übersetzen lassen kann, wobei diese Übersetzung von der chn-Botschaft anerkannt werden muss und die mir finanziell nicht unbedingt das Fell über die Ohren ziehen.Da gibt es Angebote für 4 Zeilen Übersetzung >120EURO

Gruß
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

So, nach langer Zeit mal wieder Neuigkeiten von unserer Eheschliessungsfront.

Die Dokumente sind inzwischen übersetzt, überbeglaubigt und legalisiert worden und liegen zur Abholung bereit.
HURRA!
:mrgreen:

Nächste Woche kommt es dann zum Drama: "Wird meine Beitrittserklärung vom Deutschen Konsulat beglaubigt?"

Bleiben Sie dran!
Demnächst mehr in diesem Thread.....

@Wolpertinger: Lass den Kram in China übersetzen. Ist wesentlich billiger.
Meines Wissens nach ist für eine Legalisierung eine vorliegende Übersetzung nicht nötig. Es geht ja nur darum zu belegen dass es sich um ein gültiges Dokument der Bundesrepublik Deutschland handelt. Aber ich kann mich auch irren.... man weiss ja nie :roll:
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