Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
mazzel
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Re: Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Beitrag von mazzel »

Gut kombiniert, Kommissar Sachse :D
Allerdings in umgekehrter Reihenfolge!
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Luigi
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Re: Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Beitrag von Luigi »

Hmmm... diese Einladungsschreiben kommen mir irgendwie bekannt vor :lol: Aber gute Idee mit dem Konto, dass bringt vielleicht wirklich was.

mazzel hat geschrieben:Das hat mich bestimmt 10 Jahre meines Lebens gekostet... Aber Chinesin ist es wert :!: :o
Siehs positiv, sowas schweißt ungeheuer zusammen :mrgreen:

Gruß Luigi
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Re: Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Beitrag von mazzel »

Luigi hat geschrieben:Hmmm... diese Einladungsschreiben kommen mir irgendwie bekannt vor :lol: Aber gute Idee mit dem Konto, dass bringt vielleicht wirklich was.
Ach komm, die 2-3 kopierten Sätze :D
Und das schreiben von Chinesin ist tatsächlich von ihr selbst :)

Das Konto war nicht meine Idee, das war notwendig, da mein Dad ab dem 1.1.2014 arbeitslos ist, Chinesin aber bis zum 12.01 bleiben möchte. Somit gibt es für diese 12 Tage kein geregeltes Einkommen, welches gepfändet werden kann. Somit war das Sparbuch eine Auflage der Ausländerbehörde!
Luigi hat geschrieben: Siehs positiv, sowas schweißt ungeheuer zusammen :mrgreen:

Gruß Luigi
Oh ja :mrgreen:
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Re: Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Beitrag von mazzel »

Kleines Update:

Eine Woche bevor Chinesin abgereist ist, waren wir bei der örtlichen Ausländerbehörde um die "Grenzübertrittsbescheinigung" abzuholen. Dafür war ihr Reisepass sowie die Buchungsbestätigung des Rückfluges notwending. Das ganze hat eine viertel Stunde gedauert und hat natürlich nochmal 10€ gekostet.
Die Bescheinigung hat Chinesin dann am Flughafen den Grenzbeamten in die Hand gedrückt. Der Beamte hat sich den Zettel nicht einmal angeschaut und zur Seite gelegt. Vieleicht hätte Chinesin darauf hinweisen sollen, dass der Zettel wichtig ist für die Ausländerbehörde und an diese zurück gesendet werden soll...
Jedenfalls war die ausgefüllte Grenzübertrittbescheinigung auch nach drei Wochen noch nicht bei der Ausländerbehörde. Das hatte zur Folge, dass mein Vater nicht an seine 5.000€ kommen konnte.
Daraufhin habe ich Chinesin gebeten ihren Reisepass mit Ausreisestempel zu scannen, sowie den Abriss des Flugtickets. Diese Sachen habe ich an die Ausländerbehörde weitergeleitet, was denen als "Beweis" der Ausreise gereicht hat. Mein Vater sollte im Laufe der WOche den Brief bekommen, mit dem er sein Sparbuch wieder auflösen kann.

Schwere Geburt, aber für Chinesin und mich hat sich der Trouble gelohnt :)
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Re: Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Beitrag von mazzel »

Soooo, aus gegebenem Anlaß grabe ich meinen Thread nochmal aus!
Und zwar soll es demnächst wieder nach D gehen! Eigentlich bin ich zuversichtlich, dass es diesmal klappt. Trotzdem würde ich gerne ein paar Meinungen hören, da sich an den Rahmenbedingungen gegenüber letztem Mal einiges geändert hat. Reisedauer ist diesmal nur 7 Tage, da wir gemeinsam eine Hochzeit besuchen (nicht unsere eigene :D)

Situation ist jetzt folgende:
Sie:
-Seit einem Jahr nen Job in Peking und auch genehmigten Urlaub + Bestätigung, dass sie den Job nach der Rückkehr noch hat (Unterschrift, Firmensiegel)
-Mietvertrag bis nächsten Januar
-wohnt mit mir zusammen

Ich:
-Arbeitsvetrag für die nächsten drei Jahre in Peking
-Residence Permit
-Work Permit

Verpflichtungserklärung ging wieder über meinen Dad, weil ich beim Antrag noch keine drei Gehaltsabrechungen über den erforderlichen Betrag nachweisen kann. WIe letztes Mal durch ein Sparbuch mit 5.000€ abgesichert.
Als Einaldungsschreiben nehmen wir im Grunde die gleichen wie letztes Mal, nur eben um die oben genannten Details erweitert.
Und hier kommt meine Frage/das Problem:
Wir wohnen zusammen, demnach steht auf einigen Dokumenten von mir bzw. von ihr unsere Adresse. Es gibt daher zwei Möglichkeiten:

1.
Wir erwähnen im Einladungsschreiben, dass wir zusammen Wohnen, was eigentlich sofort zeigt, dass wir eine Beziehung haben (die sind ja auch icht doof).

2.
Wir erwähnen es im Einladungsschreiben nicht und hoffen, dass es egal ist bzw. niemand es merkt.

3.
Ich gebe von mir keine/falsche Kontaktdaten an und lasse sie Dokumente die meine Adresse beinhalten weg.

Ich tendiere am ehesten zu 1. oder 2., da ich mit "Ehrlich währt am längsten" und "keine schlafenden Hunde wecken" bisher sehr gute gefahren bin.

Bin für jeden Hinweis dankbar!
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Re: Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Beitrag von sonero »

Hi,

meine bescheidene Meinung:

Reicht Deinen Arbeitsvertrag, RP, WP usw. mit ein, gebt an, daß ihr in China zusammen lebt.
Das bestärkt ihre Rückkehrbereitschaft doch gut.

Kleines Detail noch: Auf der Bescheinigung vom AG muß unbedingt ihre Adresse angegeben sein.

Gruß,
Norbert
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Re: Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Beitrag von mazzel »

sonero hat geschrieben: Kleines Detail noch: Auf der Bescheinigung vom AG muß unbedingt ihre Adresse angegeben sein.
Moin Norbert,

haben auf der Bescheinigung ihre Reisepassnummer stehen, reicht das nicht?
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Re: Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Beitrag von enrigo »

das muss komplett ausgefüllt sein, also Adresse usw.

Habe letztlich bei unsrer Ausländerbehörde zufällig einen Blick auf den Bildschirm werfen können und gefragt woher sie das Dossier haben. Da war alles haarklein vom Konsulat in Guangzhou an die ABH übermittelt. Tricksereien lohnen sich nicht.
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Re: Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Beitrag von mazzel »

Was meinst du jetzt genau?
Die Formulare werden ja von uns genaustens ausgefüllt.
sonero
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Re: Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Beitrag von sonero »

mazzel hat geschrieben:
sonero hat geschrieben: Kleines Detail noch: Auf der Bescheinigung vom AG muß unbedingt ihre Adresse angegeben sein.
Moin Norbert,

haben auf der Bescheinigung ihre Reisepassnummer stehen, reicht das nicht?
Hi,

welches Wort meines Satzes ist da unklar? Es muß auf der Bescheinigung des Arbeitgebers unbedingt ihre Adresse angegeben werden. Nein, das kann man nicht so interpretieren, daß ihre Reisepassnummer auch ausreicht.

Gruß,
Norbert
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Re: Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Beitrag von mazzel »

Nun, meiner Meinung nach ist so etwas wie Reisepassnummer wichtiger als die Adresse, daher wundert es mich, dass du auf die Adresse eingegangen bist. Information meiner chinesischen Arbeitskollegin, die im Februar in Deutschland war ist: Reisepassnummer hat bei ihr gereicht, Adresse stand nicht drauf.
Werden das aber nachtragen lassen, sollte kein Problem sein, denn sicher ist sicher ;-)

Nachfrage hierzu:
Andresse auf chinesisch oder "deutscht"?
sonero
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Re: Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Beitrag von sonero »

Hi,

vielleicht hat sich das geändert aber ich kenne es einfach so, daß die Adresse des AN unbedingt angegeben werden muß.
Adresse würde ich in Pinyin angeben, im Zweifelsfall einfach beides.

Daß man auf Erfahrungsberichte in so einem Zusammenhang in China nicht viel geben darf hast Du hoffentlich schon mitbekommen?

Gruß,
Norbert
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Re: Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Beitrag von enrigo »

Hi mazzel,
ich meinte mit der Adresse ausfüllen ist notwendig. Im zusammenhang mit der Reisepassnummer hat das nichts zu tun, da im Reisepass sowieso keine Anschrift eingetragen ist.
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Re: Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Beitrag von mazzel »

sonero hat geschrieben:Hi,

vielleicht hat sich das geändert aber ich kenne es einfach so, daß die Adresse des AN unbedingt angegeben werden muß.
Adresse würde ich in Pinyin angeben, im Zweifelsfall einfach beides.

Daß man auf Erfahrungsberichte in so einem Zusammenhang in China nicht viel geben darf hast Du hoffentlich schon mitbekommen?

Gruß,
Norbert
Ja, schon klar, trotzdem wundert es mich eben, da es ein aktueller Erfahrungsbericht ist. Ich werde morgen bei der Botschaft nachfragen, aber schaden tuen mehr Informationen in dem Anschreiben ja nicht!

P.s.:
Folgendes steht im Merkblatt der Botschaft in Peking, was auch der Grund ist, warum wir die Anschrift nicht mit drin haben:
Für Arbeitnehmer:

mit dem Firmensiegel versehene Kopie der Geschäftslizenz des Arbeitgebers

Originalschreiben des Arbeitgebers (in Englisch oder in Chinesisch mit englischer Übersetzung)
auf offiziellem Briefpapier des Arbeitgebers mit Siegel, Unterschrift, Datum; das Schreiben muss
folgende Angaben enthalten:
vollständige Adresse, Telefon- und Faxnummern des Arbeitgebers
Name und Funktion des Unterzeichners
Name des Antragstellers, seine Funktion, Gehalt und die Dauer der Unternehmens-
zugehörigkeit
Urlaubs- bzw. Freistellungsgenehmigung für den beabsichtigten Reisezeitraum
Quelle:www.china.diplo.de/contentblob/3442890/ ... 0329dd.pdf
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Re: Schengenvisum beantragen - Bräuchte Hilfestellung

Beitrag von mazzel »

So, dann will ich noch schnell mitteilen, wie es ausgegangen ist:
Haben das Visum!
Diesmal haben wir anscheinend zu viele Dokumente eingereicht, was aber wohl nicht nachteilig war.
Auf dem Schreiben des AG stand die Adresse meiner Freundin NICHT drauf. Ansonsten habe ich mich an die Tipps von sonero (danke Norbert!) gehalten.
Dabei waren:
  • Einladungsschreiben (habe erwähnt, dass wir zusammen wohnen)
    Brief von meiner Freundin an die Botschaft
    Offizielles Schreiben des Arbeitgebers mit Stempel (aber ohne die Adresse meiner Freundin, dafür mit Reisepassnummer)
    Kopie der Geschäftslizenz
    VE
    Perso Kopie meines Vaters
    Reisepass Kopie von mir (mit Kopie des aktuellen Visums sowie aller vorherigen)
    Kopie Alien Work Permit
    Kopie polizeilicher Meldung
    Kopie Mietvertrag
    Kopie meines Arbeitsvertrages inkl. Gehalt
    Kontoauszüge meiner Freundin (3 Monate)
    Bilder von uns
    Hochzeitseinladung (die haben die behalten...)
    Freiwillig auszufüllender Fragebogen (gibts auf der TLS Seite)
    Kopie Anmeldung des Wohnorts meiner Freundin (weil ihr Hukou nicht in Beijing liegt)
    Kopie aller Hukou-Seiten
Das müsste es gewesen sein! Danke nochmal an die Hinweise!
Das Visum gilt jetzt 9 Tage mit "Multi"-Einreise :?: :!:
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