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Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 17.10.2014, 08:25
von PatrickB
... unterscheidet sich das so stark?? ich meine die "offiziellen" Gründe können ja weitestgehend die selben sein:
-Kultur kennenlernen
-Freunde und Familie kennen lernen
-Sightseeing
-etc...
was groß anderes habe ich in mein Einladungsschreiben (für meine Freundin (Sitzt gerade im Flieger und ist gerade über der Mongolei

*froi*)) auch nicht geschrieben...
habe mein Einladungsschreiben in dem Thema "Visumsantrag für Deutschland - Erfahrungsbericht" gepostet.
Gruß und viel Erfolg
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 17.10.2014, 10:19
von tigerprawn
PatrickB hat geschrieben:... unterscheidet sich das so stark?? i
Ja, die Rückkehrbereitschaft ist ja eine ganz andere.
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 17.10.2014, 11:18
von PatrickB
tigerprawn hat geschrieben:PatrickB hat geschrieben:... unterscheidet sich das so stark?? i
Ja, die Rückkehrbereitschaft ist ja eine ganz andere.
Aber es ist doch in beiden Fällen ein Besuchervisum... die Nachweise für die Rückkehrbereitschaft sollten in der Theorie die selben sein.
Natürlich wird die Botschaft bei einem 3 Monats Visum genauer schauen als bei einem 2 Wochen Visum, aber rein theoretisch sind doch die selben Vorgaben zu erfüllen (Punkt 10 und 12 in der TLS Dokumentenliste (Anstellungsbestätigung und Bankauszug))
Egal... auf jeden Fall viel Erfolg an Stilo

Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 17.10.2014, 11:29
von tigerprawn
PatrickB hat geschrieben:die Nachweise für die Rückkehrbereitschaft sollten in der Theorie die selben sein.
Vielleicht reden wir aneinander vorbei aber, sie sind doch dieselben. Also Partner im Heimatland gibt einen Pluspunkt (Kind sogar noch besser), Partner in D einen Minuspunkt, Ehemann in D ein noch größerer Minuspunkt (für die Rückkehrbereitschaft).
Das ist doch nicht schwer zu verstehen,oder? (Deswegen denke ich, das wir aneinander vorbeireden)
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 17.10.2014, 12:05
von PatrickB
tigerprawn hat geschrieben:
Das ist doch nicht schwer zu verstehen,oder? (Deswegen denke ich, das wir aneinander vorbeireden)
Ich denke im Endeffekt meinen wir das selbe
Ich hatte mich auf die Dokumente zum Beleg der Rückkehrbereitschaft oder eben den möglichen Inhalt eines Einladungsschreibens bezogen, du wohl auf die (tatsächliche oder von der Botschaft angenommene) Rückkehrbereitschaft der Person.
In diesem Fall ist das ja gut für Stilo

Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 18.10.2014, 10:40
von Stilo2005
Guten morgen,
alles klaro. Ich danke euch.
Wird schon irgendwie gehen, hoffe ich

.
Hab jetzt alles und muss nur noch die Einladung schreiben.
Melde mich mit dem Ergebnis.
Schönes Wochenende.
Stilo
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 18.10.2014, 12:28
von Be_happy
tigerprawn hat geschrieben:Also Partner im Heimatland gibt einen Pluspunkt (Kind sogar noch besser)
Soso... Zum Glück hat noch keine der Damen ihr Kind in China gelassen oder zumindest später nachkommen lassen...
Auch sollen noch keine kurz vor der Scheidung stehenden Chinesinnen ein Vsum beantragt haben.
Pluspunkt! Irrtum.
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 19.10.2014, 19:01
von Stilo2005
Hallo zusammen,
so bin mit allem fertig, auch die Einladung in deutsch und englisch.
Jetzt haben wir ein anderes Problem. Leider sind in den letzten Tagen die Ticketpreise explodiert.
Ich habe jetzt die Verpflichtungserklärung die sagt: ab 06.12. für 16 Tage, aber wer weiß ob das überhaupt noch möglich.
Ähm, ich muss die jetzt neu machen oder?
So ein Mist...
Grüße
Stilo
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 19.10.2014, 20:21
von Luigi
Hi,
naja wenn ihr einen anderen Zeitraum wählt, müsst ihr die VE natürlich neu ordern. Check doch mal ein paar andere Zielflughäfen. Da findest du sicher noch was.
Gruß
Luigi
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 20.10.2014, 07:39
von Stilo2005
Guten morgen zusammen,
eine Frage noch: wenn wir das Visum bekommen, was ja eigentlich 90 Tage gültig sein sollte, kann dann die Einreise trotzdem später stattfinden? Aber dann wäre die VE trotzdem nicht mehr gültig, oder?
VG
Stilo
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 20.10.2014, 09:00
von CH1
Stilo2005 hat geschrieben:Ich habe jetzt die Verpflichtungserklärung die sagt: ab 06.12. für 16 Tage, aber wer weiß ob das überhaupt noch möglich.
hast Du den Zeitpunkt so angegeben ?? Warum so kurz ?
Stilo2005 hat geschrieben:eine Frage noch: wenn wir das Visum bekommen, was ja eigentlich 90 Tage gültig sein sollte, kann dann die Einreise trotzdem später stattfinden? Aber dann wäre die VE trotzdem nicht mehr gültig, oder?VGStilo
[
wie kommst Du darauf das Du ein 90 Tage Visum bekommen wirst ? Da mußt Du erstmal abwarten wieviel Tage da drin stehen.
Man kann bis zum letzten Tag der Visumgültigkeit einreisen.
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 20.10.2014, 11:00
von Luigi
Stilo2005 hat geschrieben:eine Frage noch: wenn wir das Visum bekommen, was ja eigentlich 90 Tage gültig sein sollte, kann dann die Einreise trotzdem später stattfinden? Aber dann wäre die VE trotzdem nicht mehr gültig, oder?
Den Zeitraum gebt ihr doch vor! Niemand wird euch ein 90 Tage Visum "schenken." Der Zeitraum richtet sich nach der Zeit im Antrag bzw. im Einladungsschreiben und natürlich nach der Gültigkeit deiner VE.
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 20.10.2014, 11:14
von Der neue Waiguoren
Luigi hat geschrieben:Stilo2005 hat geschrieben:eine Frage noch: wenn wir das Visum bekommen, was ja eigentlich 90 Tage gültig sein sollte, kann dann die Einreise trotzdem später stattfinden? Aber dann wäre die VE trotzdem nicht mehr gültig, oder?
Den Zeitraum gebt ihr doch vor! Niemand wird euch ein 90 Tage Visum "schenken." Der Zeitraum richtet sich nach der Zeit im Antrag bzw. im Einladungsschreiben und natürlich nach der Gültigkeit deiner VE.
Und auch wichtig...nach dem Zeitraum der Versicherung. Das was mein Fehler letztes Mal. Wir hatten den Zeitraum geändert und dann ist es daran gescheitert, bzw. ist das Visum kürzer ausgefallen.
Das beste daran war, dass die nette Frau in dem Konsulat mir dann gesagt hat, dass das kein Problem ist, denn wir können das Visum ja in Deutschland verlängern...JA, KLAR!
Gut, mit einer ärztlichen Bescheinigung hats dann geklappt, aber es war den ganzen Stress und das Herumgelaufe zwischen den Ämtern und dessen teils feindselige Einstellung zu einem nicht wert.
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 20.10.2014, 20:10
von Stilo2005
Hallo CH1,
leider bekommt sie von der Arbeit nicht mehr frei. Ist schon ein Wunder das sie die zwei Wochen kommen kann. Deswegen habe ich auch die AE für den Zeitraum befristet.
Ach so, jetzt verstehe ich. Das Visum ist zwar 90 Tage gültig aber der Zeitraum ist so wie in der Einladung und dem Antrag.
@Waiguoren
Hab die ADAC incomjng abgeschlossen. Ab dem 06.12 dann 1 Monat. Denke das passt soweit.
So, morgen geht alles per DHL runter. Ich werde euch dann berichten.
Nochmals danke für die zahlreichen Antworten. Das ist wirklich sehr nett.
VG
Stilo
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 20.10.2014, 22:35
von mazzel
Stilo2005 hat geschrieben:
Ach so, jetzt verstehe ich. Das Visum ist zwar 90 Tage gültig aber der Zeitraum ist so wie in der Einladung und dem Antrag.
Nein, bei einem Schengen-Visum steht der genaue Gültigkeitszeitraum mit "von-bis" drauf. Nicht wie beim China-Visum, wo man innerhalb von X Tagen einreisen muss und dann solange wie auf dem Visum angegeben bleiben darf.