Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
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Re: Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
Richtig Ingo
Allerdings will die Botschaft das bei Beantragung schon haben, wenn ich das richtig verstanden habe.
VISUM ZUM FAMILIENNACHZUG/ ZUR EHESCHLIESSUNG
(NATIONALES VISUM)
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Informationen zu Visa für einen Langzeitaufenthalt in Deutschland, die diese Hinweise ergänzen. Bei unvollständigen Unterlagen kann der Antrag. leider nicht angenommen werden.
Erforderliche Unterlagen:
• Eigenhändig unterschriebener Reisepass (bei Antragstellung mindestens 6 Monate gültig) mit 2 Kopien der Lichtbildseite
• 3 vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare (RK1200) mit 4 Passbildern mit weißem Hintergrund
• 3 eigenhändig unterschriebene Erklärungen gem. § 55AufenthG
• Hukou im Original mit deutscher Übersetzung und 2 Kopien oder Aufenthaltserlaubnis für China bei nichtchinesischen Antragstellern mit 2 Kopien
• Krankenversicherungsnachweis, Gültigkeitsbeginn: ab Einreise
Deswegen mal eine externe Versicherung für vielleicht 2-3 Monate.
Ansonsten klarer Fall: Wird bei mir mitversichert.
Oder 2. Möglichkeit. Nach meiner Rückkehr, bei mir mitversichern und dann über ABH der Botschaft zukommen lassen. Keine Ahnung.
Allerdings will die Botschaft das bei Beantragung schon haben, wenn ich das richtig verstanden habe.
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• Krankenversicherungsnachweis, Gültigkeitsbeginn: ab Einreise
Deswegen mal eine externe Versicherung für vielleicht 2-3 Monate.
Ansonsten klarer Fall: Wird bei mir mitversichert.
Oder 2. Möglichkeit. Nach meiner Rückkehr, bei mir mitversichern und dann über ABH der Botschaft zukommen lassen. Keine Ahnung.
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Re: Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
Ein Freund von uns hatte (2008 nach Rücksprache mit unserer hiesigen ABH in Berlin) von seiner KV ein Schreiben zur deutschen Botschaft in Beijing geschickt, in dem expliziet versichert wurde, dass seine Frau umgehend bei ihrem Mann mit versichert wird, sobald sie hier eintrifft.
War für die ABH absolut ausreichend - und auf Nachfrage bei der deutschen Botschaft in Beijing dort dann auch.
Aus dem KV-Schreiben muss natürlich unzweifelhaft hervor gehen, dass (und für wen) ein Versicherungsverhältnis besteht
War für die ABH absolut ausreichend - und auf Nachfrage bei der deutschen Botschaft in Beijing dort dann auch.
Aus dem KV-Schreiben muss natürlich unzweifelhaft hervor gehen, dass (und für wen) ein Versicherungsverhältnis besteht
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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- Tenshu
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Re: Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
Na dann ist das ja alles kein Problem. Sobald ich die Heiratsurkunde bekomme (Anfang oder mitte März/ Postweg) kann ich das auch so machen. Sie muss nur auf der D-Botschaft in Beijing sagen, das die KV über die ABH nachgereicht wird. Dann sollten sie den Antrag für das FZF eigentlich annehmen? Ich telefoniere mal die Tage mit meiner KV.
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Re: Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
Unbedingt sicherheitshalber bei Deiner ABH nachfragen, ob der das KV-Schreiben auch wirklich ausreicht.
Was in Berlin akzeptiert wird muss nicht auch bei Deiner ABH gelten.
Sollte Deine ABH da auch so unkompliziert sein, ist das OK, denn die Botschaft wird bei der ABH nachfragen, um die Angaben abzuklären.
Was in Berlin akzeptiert wird muss nicht auch bei Deiner ABH gelten.
Sollte Deine ABH da auch so unkompliziert sein, ist das OK, denn die Botschaft wird bei der ABH nachfragen, um die Angaben abzuklären.
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Re: Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
War bei meiner Frau damals (2006) nicht nötig, obwohl es auch so zu lesen war.Tenshu hat geschrieben:• Krankenversicherungsnachweis, Gültigkeitsbeginn: ab Einreise
Deswegen mal eine externe Versicherung für vielleicht 2-3 Monate.
Hatte mich damals durch etliche Links gearbeitet und irgendwann auch eine Bestätigung gefunden, dass dieser KV-Passus (bei Nachzug der Ehefrau) nicht gilt ist.
Leider habe ich den betreffenden Link nicht mehr gefunden und auch den Ausdruck, den ich gemacht hatte, ist nicht mehr auffindbar.
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Re: Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
Ok, dann werde ich in ein paar Tagen mal Rücksprache mit der ABH und der KV halten um ganz sicher zu gehen. Danke dir Ingo.ingo_001 hat geschrieben:War bei meiner Frau damals (2006) nicht nötig, obwohl es auch so zu lesen war. Hatte mich damals durch etliche Links gearbeitet und irgendwann auch eine Bestätigung gefunden, dass dieser KV-Passus (bei Nachzug der Ehefrau) nicht gilt ist.
Leider habe ich den betreffenden Link nicht mehr gefunden und auch den Ausdruck, den ich gemacht hatte, ist nicht mehr auffindbar.
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Re: Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
Das reicht definitiv nicht mehr! Krankenversicherungsschutz ab Einreise ist zwingend erforderlich, da hier zuviel gemogelt wurde (privat versichert, nicht versichert, im Ausland versichert etc.) und dann kein Versicherungsschutz bestand.ingo_001 hat geschrieben:4. Krankenversicherungspolice ab Anfang April. (Mache ich gleich im Januar).
Ist gar nicht nötig, weil Ihr ja verheiratet seid, wenn sie nach Deutschland kommt, denn
Tenshu hat geschrieben:
Später wird sie eh bei mir mitversichert.
Da gibt es nur 2 Möglichkeiten:
1. Originalschreiben, Bestätigung der KV, daß Familienversicherung bereits besteht, oder
2. Abschluß einer vorläufigen KV bis Familienversicherung beantragt und nach ca. 4 Wochen in Kraft tritt.
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Re: Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
hallo Roger,
Also bleibt nur Möglichkeit Nummer 2.
Kann ich erst machen, wenn ich eine Heiratsurkunde in Händen halte, soweit ich weiß.Roger hat geschrieben:1. Originalschreiben, Bestätigung der KV, daß Familienversicherung bereits besteht,
Also bleibt nur Möglichkeit Nummer 2.
Eben eine vorläufige KV für sie, bis sie bei mir mitversichert ist. Es geht primär um die Beantragung des FZF. Da sie schon bei der Beantragung des FZF, eine KV vorweisen muss. Sonst wird vielleicht die Annahme des Antrags verweigert.Roger hat geschrieben:2. Abschluß einer vorläufigen KV bis Familienversicherung beantragt und nach ca. 4 Wochen in Kraft tritt.
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Re: Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
Ist korrekt, denn die KV kann nicht vorab (ohne Vorlage der Eheurkunde) versichern - wohl aber die Mitteilung machen, dass bei Vorlage dieser, die Mitversicherung der Ehefrau umgehend erfolgt.Tenshu hat geschrieben:hallo Roger,
Kann ich erst machen, wenn ich eine Heiratsurkunde in Händen halte, soweit ich weiß.Roger hat geschrieben:1. Originalschreiben, Bestätigung der KV, daß Familienversicherung bereits besteht,
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Re: Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
So sehe ich das auch zur Zeit. Werde die Tage bei meiner KV und der ABH mal vorstellig werden. Fragen kostet nichts (zumindest noch in D
)
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Re: Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
Die Versicherungspolice vom z.B. ADAC gibt das her. Da kann man nach Einreise die Police auf dieses Datum ändern lassen. Pro Monat kostet dieser Versicherungsschutz ca. 30.- und die deckungssumme stimmt auch. Das wird von der Visastelle anerkannt.
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Re: Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
ja, das wäre Plan B gewesen. Aber ich versuche es erst mal über meine KV. Vielleicht bekomme ich ein Schreiben, das sie mitversichert wird wenn... Und vorher mal bei der ABH nachfragen. Ansonsten eine externe Versicherung, bis zur Familienversicherung. Habe einen guten Versicherungsagenten.Roger hat geschrieben:Die Versicherungspolice vom z.B. ADAC gibt das her. Da kann man nach Einreise die Police auf dieses Datum ändern lassen. Pro Monat kostet dieser Versicherungsschutz ca. 30.- und die deckungssumme stimmt auch. Das wird von der Visastelle anerkannt.
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Re: Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
Eins kann ich Dir jedenfalls sagen: Wenn Ihr die ganzen Rennereien erstmal hinter Euch habt und sie in Deutschland ist, dann ist der Rest (Bürokratie hier) geradezu ein Kinderspiel
Wenn man die "Anfangsklippen" (Heiratsvorbereitungen/Heirat) geschafft hat, haut einen hier nichts mehr um.
Also Kopf hoch; Da ist schon Licht (das chin. Standesamt) am Ende des Bürokratietunnels in Sicht
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Re: Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
Dessen bin ich mir sicher. Ich kann inzwischen auch sagen, so schwer wie es immer dargestellt wird, ist der Papierkram überhaupt nicht. Es kostet nur eine Unmenge an Zeit und Information. Meine Frau hat morgen ihren freien Tag und geht mit meinen Dokumenten zum Eheregisteramt (absegnen lassen). Drückt mir die Daumen, das alles glatt geht.ingo_001 hat geschrieben:Eins kann ich Dir jedenfalls sagen: Wenn Ihr die ganzen Rennereien erstmal hinter Euch habt und sie in Deutschland ist, dann ist der Rest (Bürokratie hier) geradezu ein KinderspielWenn man die "Anfangsklippen" (Heiratsvorbereitungen/Heirat) geschafft hat, haut einen hier nichts mehr um.
Also Kopf hoch; Da ist schon Licht (das chin. Standesamt) am Ende des Bürokratietunnels in Sicht
Ich denke der Knackpunkt liegt immer noch in der Kommunikation zwischen ABH und der D-Botschaft. Und natürlich in der längeren Bearbeitungszeit in CN. Aber das bekommen wir auch noch hin. Dokumenten-technisch würde ich sagen, bei uns ist Halbzeit. Hoffentlich gibt es keine Verlängerung in der letzten Spielminute.
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- happyfuture
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Re: Dokumente für Familienzusammenführungsvisum
@Tenshu,
wegen der Legalisationen in Beijing soll Deine Frau mit meiner Frau Kontakt aufnehmen:
Bearbeitungszeit normal 4 Werktage, es gibt auch Express-Regelung 2 Tage gegen Zuschlag
Was die wenigsten wissen: Es gibt mehrere Behörden in Beijing, die dies OHNE ANMELDUNG durchführen und warum auch immer unterschiedliche Preise verlangen ...
Du bist nicht alleine ...

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