Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

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Mathias
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Mathias »

Mathias hat geschrieben:F: Welche Dokumente sind vorzulegen?
A: - gültiger Reisepass des deutschen Verlobten
- gültige Aufenthaltserlaubnis (Visum) für die VR China des deutschen Verlobten
- Konsularbescheinigung der Botschaft über den Personenstand des deutschen Verlobten
- mind. 3 Fotos (Einzelheiten zu Format etc. sind mit dem chinesischen Standesamt zu klären)
- ...
Hier fehlen noch die erforderlichen Unterlagen des chinesischen Verlobten.

Zudem müsste man den Punkt "- Konsularbescheinigung der Botschaft über den Personenstand des deutschen Verlobten" noch differenzieren, da u.U. auch eine, durch die chinesische Botschaft in Deutschland legalisierte Aussage über den Personenstand des deutschen Verlobten (bei mir reichte z.B. die erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) genügt.
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RoyalTramp
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von RoyalTramp »

Klingt jetzt vielleicht doof, aber wo und wie lässt man sich Dokumente beglaubigen? Muss ich dazu zu einem Notar, oder macht das das deutsche Generalkonsulat auch? Danke.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Mathias »

RoyalTramp hat geschrieben:Klingt jetzt vielleicht doof, aber wo und wie lässt man sich Dokumente beglaubigen? Muss ich dazu zu einem Notar, oder macht das das deutsche Generalkonsulat auch? Danke.
F: Wo und wie lässt man sich Dokumente beglaubigen? :wink:
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Mathias »

Mathias hat geschrieben:F: Wo und wie lässt man sich Dokumente beglaubigen? :wink:
A: 1. Die zu legalisierenden Urkunden müssen zuerst beglaubigt und durch das Bundesverwaltungsamt in Köln überbeglaubigt werden.
Postanschrift:
Referat II B 4
Beglaubigungen, 50728 Köln
Besucheranschrift:
Eupener Str. 125
50933 Köln
Tel: 0221-7584100
2. Vollständige Kopien der Originalurkunde sollen beiliegen.
3. Das vollständige und ausgefüllte Antragsformular für Beglaubigung und Legalisation ist erforderlich.
4.Die Möglichkeit einer Beantragung per Postweg ist ausgeschlossen. Die Unterlagen können entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte bei der Konsularabteilung der Chinesischen Botschaft eingereicht werden. Die entstehenden Risiken werden vom Antragsteller selbst getragen.
5. Die Gebühr für Handelslegalisation beträgt 40 Euro pro Urkunde, für Zivillegalisation 20 Euro pro Urkunde. Die Gebühr für die bevorzugte Bearbeitung am gleichen Tag beträgt zusätzliche 30 Euro, für die Bearbeitung innerhalb von 2 Tagen zusätzliche 20 Euro pro Urkunde.
Telefonische Auskunft für weitere Fragen: Di. und Do. 15:00 bis 17:00; Telefon-Nr. 030-27588572

Generalkonsulat der VR China in Hamburg
Elbschaussee 268 ,22605 Hamburg (Tel: 040-82276012, Di., Do. 15:00-17:00)

Generalkonsulat der VR China in München
Roman Str. 107, 80639 München (Tel: 089-17301618, Mo., Mi. 15:00-17:00)

Generalkonsulat der VR China in Frankfurt
Mainzer Landstrasse 175, 60326 Frankfurt am Main (Tel: 069-75085549, Mo. Mi. 15:00-17:00)

(Die Generalkonsulate der VR China in Deutschland sind nur für Anträge zur Leaglisation der Urkunden aus ihnen eigenen Amtsbezirk zuständig.)

Q: Merkblatt zur Legalisation
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

Mathias hat geschrieben: 5. Die Gebühr für Handelslegalisation beträgt 40 Euro pro Urkunde, für Zivillegalisation 20 Euro pro Urkunde. Die Gebühr für die bevorzugte Bearbeitung am gleichen Tag beträgt zusätzliche 30 Euro, für die Bearbeitung innerhalb von 2 Tagen zusätzliche 20 Euro pro Urkunde.
Telefonische Auskunft für weitere Fragen: Di. und Do. 15:00 bis 17:00; Telefon-Nr. 030-27588572

Generalkonsulat der VR China in Hamburg
Elbschaussee 268 ,22605 Hamburg (Tel: 040-82276012, Di., Do. 15:00-17:00)

Generalkonsulat der VR China in München
Roman Str. 107, 80639 München (Tel: 089-17301618, Mo., Mi. 15:00-17:00)

Generalkonsulat der VR China in Frankfurt
Mainzer Landstrasse 175, 60326 Frankfurt am Main (Tel: 069-75085549, Mo. Mi. 15:00-17:00)

(Die Generalkonsulate der VR China in Deutschland sind nur für Anträge zur Leaglisation der Urkunden aus ihnen eigenen Amtsbezirk zuständig.)

Q: Merkblatt zur Legalisation
Den Punkt 5 verstehe ich nicht ganz - worum geht es hier? Wozu die Adressen der CN Konsulate?
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von RoyalTramp »

Jepp, da wollte ich gerade auch nachhaken, dass ich den Post nicht ganz verstanden habe. ...
Und was das Beglaubigen betrifft, muss es doch noch irgendwie eine andere Möglichkeit geben, außer persönlich in Köln die Sachen einzureichen (oder einen Stellvertreter, dem ich erst mal noch eine Vollmacht ausstellen müsste, zumal ich eh keine Sau in Köln oder Umgebung kenne...). Denn sonst kann man das ja mit dem EFZ in Deutschland dann gleich machen, wenn man die Unterlagen eh nur persönlich in Deutschland beglaubigen lassen kann. Also...wie ihr seht: Ich bin da jetzt komplett at a loss und versteh' nur noch Bahnhof hier...
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

RoyalTramp hat geschrieben:Jepp, da wollte ich gerade auch nachhaken, dass ich den Post nicht ganz verstanden habe. ...
Und was das Beglaubigen betrifft, muss es doch noch irgendwie eine andere Möglichkeit geben, außer persönlich in Köln die Sachen einzureichen (oder einen Stellvertreter, dem ich erst mal noch eine Vollmacht ausstellen müsste, zumal ich eh keine Sau in Köln oder Umgebung kenne...). Denn sonst kann man das ja mit dem EFZ in Deutschland dann gleich machen, wenn man die Unterlagen eh nur persönlich in Deutschland beglaubigen lassen kann. Also...wie ihr seht: Ich bin da jetzt komplett at a loss und versteh' nur noch Bahnhof hier...
Es gibt andere Möglichkeiten (Auszug BVA):

Merkblatt Endbeglaubigung

Art der Übersendung
Die Dokumente können dem Bundesverwaltungsamt per Post (einfacher Brief oder Einschreiben) zugesandt, per Boten- oder Kurierdienst überbracht oder persönlich abgegeben werden.

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 4 - Beglaubigungen
50728 Köln

Besucher-/Kurieranschrift:
Bundesverwaltungsamt
Eupener Str. 125
50933 Köln (Braunsfeld)

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Kosten und Ablauf
Für jedes beglaubigte Dokument wird vom Bundesverwaltungsamt eine Gebühr von 10,-- € erhoben. Die Zusendung der beglaubigten Dokumente erfolgt mit einer Rechnung per Einwurfeinschreiben an die von Ihnen angegebene Anschrift. Bei persönlichem Erscheinen/Entsendung eines Boten können die Dokumente in der Regel noch am selben Tag wieder mitgenommen und die entstandene Gebühr in bar hier vor Ort beglichen werden.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

Bei mir hat das BVA lediglich die "Endbeglaubigung" meines EFZ durchgeführt - hat € 10 gekostet, ich war persönlich dort.

Ich nehme es vorweg:
Laut Auskunft der Deutschen Botschaft in Beijing und allen Deutschen Konsulaten in CN ist eine weitere "Überbeglaubigung" durch die CN Botschaft oder CN Konsulate NICHT erforderlich!

Die D-Botschaft/Konsulat erstellt den "Ledigkeitsnachweis" aufgrund des "endbeglaubigten" EFZ aus. In meinem Fall war das beim D Generalkonsulat in Guangzhou, die auch innerhalb von 2 Stunden eine Chinesische Übersetzung gefertigt haben (Juli 2009).
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von RoyalTramp »

*ist jetzt völlig wirr bei den ganzen behörden beglaubigungen dokumenten und blickt noch weniger durch und bekommt langsam voll den horror*

...ich halte mich wohl besser direkt an das FAQ... :cry:
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Mathias »

happyfuture hat geschrieben:Den Punkt 5 verstehe ich nicht ganz - worum geht es hier? Wozu die Adressen der CN Konsulate?
Da hast du natürlich vollkommen Recht, das Thema Legalisation von Urkunden müsste man noch etwas aufsplitten.

Durch die Legalisation wird erreicht, dass eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleich gestellt wird. Das gilt in beide Richtungen, also bei der Vorlage deutscher Urkunden in China und chinesischer Urkunden in Deutschland.

Vor der Legalisation der Urkunde durch die Botschaft bzw. das zuständige Konsulat des Landes, für das die Urkunde benötigt wird, muß die Urkunde im Ursprungsland (fast immer) erst zwischenbeglaubigt und dann endbeglaubigt werden.


Beispiel 1, eine deutsche Urkunde (z.B. ein Auszug aus dem Melderegister als Ledigkeitsbescheinigung) wird zur Vorlage in China benötigt:

Zuerst muß diese Urkunde Zwischenbeglaubigt werden. Diese Zwischenbeglaubigung wird in den meisten Bundesländern durch den Präsidenten des Landgerichtes, in dessen Bezirk die Urkunde ausgestellt wurde, vorgenommen. Im Einzelfall bitte beim zuständigen Amt erfragen.

Dann muß die so zwischenbeglaubigte Urkunde vom Auswärtigen Amt endbeglaubigt werden. Das deutsche Auswärtige Amt hat aber die Zuständigkeit für Beglaubigungen zum Zweck der Legalisation auf das Bundesverwaltungsamt (siehe oben) übertragen.

Nach der Endbeglaubigung nimmt dann die diplomatische oder konsularische Vertretung Chinas (also die Konsularabteilung der chinesischen Botschaft in Berlin oder das eventuell zuständige chinesische Konsulat) die Legalisation vor.


Beispiel 2, eine chinesische Urkunde (z.B. die Heiratsurkunde) wird zur Vorlage in Deutschland (oder z.B. für die Beantragung von Visa bei der deutschen Botschaft) benötigt:

Zuerst muß diese Urkunde Zwischenbeglaubigt werden. Diese Zwischenbeglaubigung wurde in unserem Fall durch einen Notar, vorgenommen (da das in China sicher regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird, müssten hier noch mehrere Erfahrungswerte einfließen). Im Einzelfall bitte auch vor Ort nachfragen.

Dann muß die so zwischenbeglaubigte Urkunde vom chinesischen Außenministerium in Beijing endbeglaubigt werden.

Nach der Endbeglaubigung nimmt dann die diplomatische oder konsularische Vertretung Deutschlands (also die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Beijing oder das eventuell zuständige deutsche Konsulat) die Legalisation vor.



Für die Zwischenbeglaubigung liest man auch oft den Begriff Beglaubigung, für die Endbeglaubigung wird auch der Begriff Überbeglaubigung verwendet.



Neben dem beschriebenen Legalisationsverfahren gibt es noch das Apostilleverfahren, müsste man in den FAQ aber separat abhandeln.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

happyfuture hat geschrieben:Genau diesen Ledigkeitsnachweis hat bis 07'2009 die Deutsche Botschaft in Beijing nur über ein EFZ ausgestellt. Dies war bei mir eine "Hürde", die leicht genommen wurde ...
Richtig. Für die Konsularbescheinigung / Ledigkeitsnachweis ist das EFZ absolute Voraussetzung. Zumindest für die Deutsche Botschaft in Peking. Ein Meldebescheinigung eurer Stadt, reicht hier nicht mehr. Kann in anderen Teilen Chinas wieder ganz anders sein.
Mathias hat geschrieben:Vielleicht sollten wir erst einmal einen Fragenkatalog zusammenstellen und den dann ordnen. Ich werfe mal ein paar Sachen in den Raum
Wird alles in Teil 3 und Teil 4 der Gliederung behandelt. Keine Sorge. Aber ich versuche den Thread übersichtlich zu halten. Adressen und Links kommen in Teil 8 Linksammlung. Danke schon mal für die Adressen, Mathias.
Mathias hat geschrieben:Hier fehlen noch die erforderlichen Unterlagen des chinesischen Verlobten.

Zudem müsste man den Punkt "- Konsularbescheinigung der Botschaft über den Personenstand des deutschen Verlobten" noch differenzieren, da u.U. auch eine, durch die chinesische Botschaft in Deutschland legalisierte Aussage über den Personenstand des deutschen Verlobten (bei mir reichte z.B. die erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) genügt.
Kommt in Teil 3 und Teil 4 :wink:
RoyalTramp hat geschrieben:*ist jetzt völlig wirr bei den ganzen behörden beglaubigungen dokumenten und blickt noch weniger durch und bekommt langsam voll den horror*

...ich halte mich wohl besser direkt an das FAQ...
Keine Sorge, kommt alles zu seiner Zeit. Deswegen meine Gliederung Schritt für Schritt.
Mathias hat geschrieben:Da hast du natürlich vollkommen Recht, das Thema Legalisation von Urkunden müsste man noch etwas aufsplitten.
jupp, sehe ich auch so. Habe aber noch nicht mal angefangen am 3. Teil zu schreiben. Denn zur Zeit warte ich noch auf die Dokumente von ihr. Also noch etwas Geduld. :mrgreen:
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Mathias »

Da das Thema recht umfangreich wird, ist es vielleicht sinnvoll an den Anfang so eine Art Fahrplan zu stellen und den dann mit Hyperlinks auf Adressen/Quellen und so eine Art Frage-Antwortspiel (müssen ja nicht gleich die Analekten des Konfuzius sein :mrgreen: ) am Ende des Kompendiums zu versehen.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

Um euch mal aufzuzeigen, wie unterschiedlich es in Sachen Beglaubigung und Legalisation, auch in Deutschland zugehen kann. Mal ein kleiner Einblick.

Standesamt Pirmasens: (Unterlagen von ihr)
Nur beglaubigt und übersetzt. beglaubigte Kopien reichen, keine Originale
außer Affidavit und Geburtsurkunde notwendig. Weder Überbeglaubigung noch Legalisation nötig Das Standesamt nimmt bei der Ausstellung des EFZ die Beglaubigung selbst vor. 1. Stempel.

Überbeglaubigung des EFZ: ( bei mir)
Die Überbeglaubigung des EFZ, nimmt in meinem Fall die Aufsichts- und Dienstleistingsdirektion
in Kaiserslautern vor (etwas 40 km von mir entfernt). Also nix Postweg, selbst hinfahren, geht schneller. Bei mir also auch nicht das BVA in Köln.

Legalisation des EFZ:
Die Legalisation des EFZ macht dann die CN-Botschaft in Berlin. Thema durch. :mrgreen:

In China mit dem EFZ zur deutschen Botschaft in Beijing. Konsularbescheinigung wird erstellt.
(Shenyang- Beijing ca. 650 km einfach?....na toll :wink: )
Das Eheregisteramt Liaoning sagt es braucht nur meinen Pass und die Konsularbescheinigung.
Sollte es wirklich so einfach sein?....
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

Mathias hat geschrieben:Da das Thema recht umfangreich wird, ist es vielleicht sinnvoll an den Anfang so eine Art Fahrplan zu stellen und den dann mit Hyperlinks auf Adressen/Quellen und so eine Art Frage-Antwortspiel (müssen ja nicht gleich die Analekten des Konfuzius sein :mrgreen: ) am Ende des Kompendiums zu versehen.
oh ja, da habe ich mir etwas angetan :lol: :lol: :lol:
Ich möchte den Ablauf soweit es geht chronologisch halten. Ich finde das ist dann besser zu verstehen, zumindest für uns Neulinge in dem Bereich. :mrgreen:
Der Audruck Fahrplan ist genau richtig. Was die Hyperlinks anbetrifft...da hast du absolut Recht.
Leider stehe ich auf Kriegsfuss damit. Will sagen, bei mir funktionieren die teilweise nicht, wenn ich sie mache. Deshalb fange ich damit erst garnicht an... :lol:
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Mathias »

Tenshu hat geschrieben:Was die Hyperlinks anbetrifft...da hast du absolut Recht.
Leider stehe ich auf Kriegsfuss damit. Will sagen, bei mir funktionieren die teilweise nicht, wenn ich sie mache. Deshalb fange ich damit erst garnicht an... :lol:
Da bekommst Du Unterstützung :wink: kein Problem.
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