happyfuture hat geschrieben:Den Punkt 5 verstehe ich nicht ganz - worum geht es hier? Wozu die Adressen der CN Konsulate?
Da hast du natürlich vollkommen Recht, das Thema
Legalisation von Urkunden müsste man noch etwas aufsplitten.
Durch die Legalisation wird erreicht, dass eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleich gestellt wird. Das gilt in beide Richtungen, also bei der Vorlage deutscher Urkunden in China und chinesischer Urkunden in Deutschland.
Vor der Legalisation der Urkunde durch die Botschaft bzw. das zuständige Konsulat des Landes, für das die Urkunde benötigt wird, muß die Urkunde im Ursprungsland (fast immer) erst zwischenbeglaubigt und dann endbeglaubigt werden.
Beispiel 1, eine deutsche Urkunde (z.B. ein Auszug aus dem Melderegister als Ledigkeitsbescheinigung) wird zur Vorlage in China benötigt:
Zuerst muß diese Urkunde Zwischenbeglaubigt werden. Diese Zwischenbeglaubigung wird in den meisten Bundesländern durch den Präsidenten des Landgerichtes, in dessen Bezirk die Urkunde ausgestellt wurde, vorgenommen. Im Einzelfall bitte beim zuständigen Amt erfragen.
Dann muß die so zwischenbeglaubigte Urkunde vom Auswärtigen Amt endbeglaubigt werden. Das deutsche Auswärtige Amt hat aber die Zuständigkeit für Beglaubigungen zum Zweck der Legalisation auf das Bundesverwaltungsamt (siehe oben) übertragen.
Nach der Endbeglaubigung nimmt dann die diplomatische oder konsularische Vertretung Chinas (also die Konsularabteilung der chinesischen Botschaft in Berlin oder das eventuell zuständige chinesische Konsulat) die Legalisation vor.
Beispiel 2, eine chinesische Urkunde (z.B. die Heiratsurkunde) wird zur Vorlage in Deutschland (oder z.B. für die Beantragung von Visa bei der deutschen Botschaft) benötigt:
Zuerst muß diese Urkunde Zwischenbeglaubigt werden. Diese Zwischenbeglaubigung wurde in unserem Fall durch einen Notar, vorgenommen (da das in China sicher regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird, müssten hier noch mehrere Erfahrungswerte einfließen). Im Einzelfall bitte auch vor Ort nachfragen.
Dann muß die so zwischenbeglaubigte Urkunde vom chinesischen Außenministerium in Beijing endbeglaubigt werden.
Nach der Endbeglaubigung nimmt dann die diplomatische oder konsularische Vertretung Deutschlands (also die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Beijing oder das eventuell zuständige deutsche Konsulat) die Legalisation vor.
Für die Zwischenbeglaubigung liest man auch oft den Begriff Beglaubigung, für die Endbeglaubigung wird auch der Begriff Überbeglaubigung verwendet.
Neben dem beschriebenen Legalisationsverfahren gibt es noch das Apostilleverfahren, müsste man in den FAQ aber separat abhandeln.