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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland
Verfasst: 04.04.2016, 08:17
von Emil28
Niurank hat geschrieben:Hallo,
Hat schon jemand mal in China geheiratet und seine Frau nach Deutschland eingeladen mit Besuchervisum ohne der Deutschen Botschaft mitzuteilen dass man verheiratet ist?
Das dürfte unmöglich sein (außer Du lebst in China). Denkst Du ernsthaft, daß die so dämlich sind und nicht wissen, was als nächstes kommt?
Vielleicht wäre das über eine andere Botschaft machbar, wenn der Nachname nicht so Deutsch klingt.
Niurank hat geschrieben:Wenn sie erst mal in Deutschland ist, wird sie auch bleiben dürfen.
Ja, darf sie. Nur gibt es da offensichtlich verschiedene Optionen. Wir haben hier ein Member, dessen Frau bekommt alle drei Monate eine Duldung. Wir haben mit Schengenvisum geheiratet, meine Frau hat eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis.
Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland
Verfasst: 04.04.2016, 08:20
von Emil28
Monkey hat geschrieben:@GoodOldRob: Kurzfassung:
1. Heiratet in China oder sonstwo im Ausland
2. Sorgt fuer Apostille oder Legalisation und Uebersetzung der Heiratsurkunde
3. Beantragt Visum zur Familienzusammenfuehrung und begruendet den fehlenden A1 Sprachtest mit der persoenlichen Situation deiner Frau
Ich bin mir ziemlich sicher, ihr werdet es erhalten. Denn eine gerichtliche Ueberpruefung der ungleichen Behandlung des Familiennachzugs von Nicht-EU-Buergern zu Deutschen (AufenthaltsG) und des Familiennachzugs von Nicht-EU-Buergern zu nicht-deutschen Unions-Buergern (FreizuegigkeitsG) scheut die dt. Regierung wie der Teufel das Weihwasser.
Wer sich halbwegs auskennt, weiß, daß das Quatsch ist! Einen solchen Prozeß gewinnt die Ausländerbehörde mit Pauken und Trompeten!
Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland
Verfasst: 04.04.2016, 08:29
von Niurank
Emil28 hat geschrieben:Niurank hat geschrieben:Hallo,
Hat schon jemand mal in China geheiratet und seine Frau nach Deutschland eingeladen mit Besuchervisum ohne der Deutschen Botschaft mitzuteilen dass man verheiratet ist?
Emil28 hat geschrieben:Emil28 hat geschrieben:
Das dürfte unmöglich sein (außer Du lebst in China). Denkst Du ernsthaft, daß die so dämlich sind und nicht wissen, was als nächstes kommt?
Vielleicht wäre das über eine andere Botschaft machbar, wenn der Nachname nicht so Deutsch klingt.
Damit ich nicht doof sterbe.

Woher weiß die Botschaft, dass man geheiratet hat?
Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland
Verfasst: 04.04.2016, 09:29
von Emil28
Nachname? Angaben beim Antrag auf Visum? Da gibt es viele Möglichkeiten!
Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland
Verfasst: 04.04.2016, 10:12
von Roger
Niurank hat geschrieben:Damit ich nicht doof sterbe. Woher weiß die Botschaft, dass man geheiratet hat?
Das geht aus dem "Antrag auf Erteilung eines Schengen Visums" hervor: Nr.37-44, Angaben zum Ehegatten und Personenbezogene Daten.
So ein dämliches Konstrukt sollte man erst gar nicht versuchen, meine ABH würde daraufhin die Erteilung eines Aufenthaltstitels verweigern.
Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland
Verfasst: 04.04.2016, 11:00
von Monkey
Wer sich halbwegs auskennt, weiß, daß das Quatsch ist! Einen solchen Prozeß gewinnt die Ausländerbehörde mit Pauken und Trompeten!
So wie hier vor dem Bundesverwaltungsgericht?
http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... 10C12.12.0
Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland
Verfasst: 04.04.2016, 11:43
von Emil28
Wem willst Du denn mit dem alten Hut imponieren? Ich hatte hier vor einigen Wochen einen einschlägigen Thread gestartet, darin ging es um solche Fragen. Lies einfach mal Leitsatz Nr. 1 durch, insbesondere den Teil, wo es um die "verfassungskonforme Auslegung" geht. Gähn...
Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland
Verfasst: 04.04.2016, 12:18
von Niurank
Roger hat geschrieben:Niurank hat geschrieben:Damit ich nicht doof sterbe. Woher weiß die Botschaft, dass man geheiratet hat?
Das geht aus dem "Antrag auf Erteilung eines Schengen Visums" hervor: Nr.37-44, Angaben zum Ehegatten und Personenbezogene Daten.
So ein dämliches Konstrukt sollte man erst gar nicht versuchen, meine ABH würde daraufhin die Erteilung eines Aufenthaltstitels verweigern.
Das ist hier kein Tipp.
Ich bin auch froh, dass wir nichts "mauscheln" mussten.
Aber man könnte ja erst das Visum beantragen und dann heiraten.
Somit hat man dann keine falschen Angaben gemacht.
Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland
Verfasst: 04.04.2016, 12:48
von blur
In eurem Fall bietet sich doch Hongkong oder Dänemark für eine Heirat an. Deutlich weniger Papierkrieg, nach Hongkong kann sie ohne Visum und für Europa scheint sie ja schon eins zu haben.
Um A1 wird sie aber nicht umherkommen (außer du würdest für eine Weile mit ihr ins EU Ausland ziehen und danach zurück nach Deutschland). Bietet sich evtl. an wenn du in Grenznähe wohnst.
Für A1 muss sie keinen Kurs besuchen, das geht im Selbststudium oder mit deiner Hilfe.
Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland
Verfasst: 04.04.2016, 12:57
von Niurank
...falls die dt. Aufenthaltsbescheinung akzeptiert wird wäre das die einfachste und günstigste Möglichkeit.
Man investiert weniger als 10 Euro und hat es wenigstens versucht.
Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland
Verfasst: 04.04.2016, 13:14
von Monkey
@Emil: Ich will hier niemanden imponieren, der Threadersteller hat um Rat gefragt, ich habe ihm meinen gegeben.
Ansonsten nehme ich an, dass du diesen Thread meinst:
http://forum.chinaseite.de/ftopic24904.html
In diesem berichtest du von der Ansicht des Anwaltes deines Freundes:
Ja, um das geht es. Hat der Anwalt meinem Freund auch gesagt, daß die jeder Klage aus dem Weg gehen, weil sie wissen, daß der Sprachtest vor der Familienzusammenführung zusammenfällt wie ein Kartenhaus.
Exakt die These vertrete ich hier auch. Es tut mir leid, wenn das fuer dich ein alter Hut ist, der dich zum Gaehnen bringt.
PS.: Wenn du einer gegenteiligen Meinung bist, ist das voellig in Ordnung. Nur deinen Tonfall finde ich etwas - naja - merkwuerdig.
Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland
Verfasst: 04.04.2016, 20:16
von qpr
Monkey hat geschrieben:Lieber qpr: Was bitte ist eine 'EU-Aufenthaltskarte'?
Wenn ein Franzose, der in Deutschland lebt, seine chinesische Ehefrau nach Deutschland holt, unterliegt das nicht dem deutschen AufenthG, sondern der EU Freizügigkeit.
Somit bekommt sie auch keine AE sondern eine EU Aufenthaltskarte.
Deswegen brauchst du bei EU Freizügigkeit auch keinen A1 Sprachnachweis, da dieses das EU Gesetz nicht vorsieht.
Deshalb kann man dein Beispiel auch nicht vergleichen, weil beim Zuzug zum Deutschen das AufenthG zum tragen kommt (es sei denn, der Deutsche war vorher in einem EU Land Freizügigkeitsberechtigt, dann würde er diese Freizügigkeit mit nach DE nehmen und seine chinesische Ehefrau würde davon profitieren).
Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland
Verfasst: 04.04.2016, 20:22
von qpr
Niurank hat geschrieben:Hallo,
Hat schon jemand mal in China geheiratet und seine Frau nach Deutschland eingeladen mit Besuchervisum ohne der Deutschen Botschaft mitzuteilen dass man verheiratet ist?
Wenn sie erst mal in Deutschland ist, wird sie auch bleiben dürfen.
Die Ehefrau eines Deutschen abzuschieben (Solange keine Scheinehen abgewiesen wird) wird wohl kaum möglich sein.
Ist natürlich alles erst mal nicht so romantisch, aber zielführend!

Was du hier beschreibst ist absolut illegal.
Ich hoffe, niemand kommt auf die blöde Idee, so etwas zu versuchen.
Und bevor jemand abgeschoben wird, kommt erst die Ausweisung.
Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland
Verfasst: 04.04.2016, 20:36
von GoodOldRob
Ich habe noch nie in einem anderen EU Land gelebt und werde das auch nicht können, sprich ich bin nicht freizügigkeitsberechtigt, da für mich ausschließlich das AufenthG der BRD gilt? Dann hätten wir nicht wirklich Chancen auf das Visum ohne Nachweis von Sprachkenntnissen...
Ok, andere Frage: Kann mir jemand mit 100%-iger Sicherheit sagen, ob ihr gültiges Geschäftsvisum sie dazu berechtigt hier in Deutschland während eines Aufenthalts einen Sprachkurs zu besuchen? Am besten mit Verweis auf eine offizielle Quelle...
Danke euch allen aber in jedem Fall schonmal für all die Ratschläge, ich bin euch echt dankbar dafür!
Grüße
Rob
Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland
Verfasst: 04.04.2016, 20:47
von qpr
GoodOldRob hat geschrieben:Ich habe noch nie in einem anderen EU Land gelebt und werde das auch nicht können, sprich ich bin nicht freizügigkeitsberechtigt, da für mich ausschließlich das AufenthG der BRD gilt? Dann hätten wir nicht wirklich Chancen auf das Visum ohne Nachweis von Sprachkenntnissen...
Zu 99,9% NEIN.
GoodOldRob hat geschrieben:
Ok, andere Frage: Kann mir jemand mit 100%-iger Sicherheit sagen, ob ihr gültiges Geschäftsvisum sie dazu berechtigt hier in Deutschland während eines Aufenthalts einen Sprachkurs zu besuchen? Am besten mit Verweis auf eine offizielle Quelle...
Sicher ist er ihr erlaubt, in DE einen Sprachkurs zu besuchen, wenn sie mit ihrem gültigen Visum einreist.
Es wäre euch auch erlaubt, mit diesem Visum hier zu heiraten.