Guten morgen,
ich hoffe es ist ok, wenn ich mich einfach mal, an diese Frage anhänge, denn der Themenbegriff, ist der gleiche.
Ich bin Deutscher, meine verlobte ist Filipina und wir werden/wollen im Juli in Hongkong heiraten.
Auf der Seite des Chinesischen Konsulats, habe ich gelesen, daß wir lediglich unsere Reisepässe und jeweils die beglaubigte Geburtsurkunde benötigen.
Weiter heißt es, daß jugendlichen von 16-21 Jahren, die Erlaubnis der Eltern auch benötigen.
Ein fester Wohnsitz oder dergleichen, wird da nicht verlangt. Und meine verlobte, darf maximal 14 Tage ohne Visum in China bleiben. Das Aufgebot dauert jedoch 15 Tage und somit, müssen wir also in jedem Fall zumindest vor der Hochzeit, nochmal kurz raus aus China, bevor es losgehen kann (also diese Variante ist so gegeben, ohne extra Visum).
Nun haben sich bei mir 3 Fragen aufgetan:
1. Diese Altersgrenze, bedeutet das nun, daß wir sobald sie ihren 21. Geburtstag gefeiert hat, diese schriftliche und beglaubigte Einwilligung der Eltern nicht mehr benötigen oder wird die erst dann nicht mehr benötigt, wenn sie bereits ihren 22. Geburtstag feiert? (meine verlobte wird ende Mai 21)
2. Ist es in Hongkong möglich, den Nachnamen der Frau anzunehmen?
Daß hierbei im Anschluß einige Umstellereien in Deutschland auf mich zukommen, ist mir bewußt (Versicherungen habe ich nur 2, Ausweiß will ich sowieso den neuen beantragen, beim Führerschein stimmt bei mir auch was nicht und alles andere stellt auch keine Probleme dar, also das ist nicht das Problem).
In den Philippinen ist es zumindest meines wissens nach so, daß die Frau in jedem Fall, entweder ihren Namen zusätzlich behält oder de nNamen des Mannes annimmt und ihren weg lässt.
In Deutschland gibt es ja die verschiedensten Varianten.
Aber wie ist das in Hongkong? Möglich oder nicht möglich? Denn falls nicht, wird es uns auch nichts bringen, das in Deutschland nacgträglich ändern zu lassen, da es fragwürdig ist, ob das dann so in den Philippinen anerkannt würde (wir wollen in einigen Jahren komplett in die Philippinen auswandern, aber vorerst in Deutschland leben).
3. Werden nun in jedem Fall, die 2 Trauzeugen benötigt oder können die auch gestellt werden? Oder wie läuft das ab? Und ist jemandem etwas darüber bekannt, ob es eine Mindestzeit gibt, die man in China verbringen muß, oder ob das egal ist? (auf der Seite des Consulats steht darüber nichts)
Würde mich über Hilfreiche Antworten freuen. (in meinem anderen Forum kennt man sich mit den Chinesischen Bedingungen noch nicht so aus, weil dort nur sehr wenige des Forums bisher geheiratet haben und diese auf meine Fragen keine Antwort kennen)
Achso, nochwas:
I
ch habe von den einzelnen Botschaften, die Adressen hier. Stimmen diese so noch?
Standesamt:
Marriage Registration & Records Office
3rd floor, Low Block, Queensway Government Offices
66 Queensway
Hong Kong
Telefon (++850) 2867 2787
High Court:
Apostille Service Office
Room 115, Lower Ground 1st floor, High Court Building
38 Queensway
Hong Kong
Hiervon habe ich keine Telefonnummer
Botschaft der Philippinen in Hong Kong:
14th Floor, United Centre Building
95 Queensway
Admiralty
Hong Kong
Telefon: (+852) 2823 8501
Fax: (+852) 2866 9885
Deutsche Botschaft in Hong Kong:
21 Floor, United Centre
95 Queensway
Admiralty, Central District
Hong Kong
Telefon: (+852) 2105 8788
Fax: (+852) 2865 2033
Liebe Grüße,
Karl
