Nein, dies gilt nicht fuer unbegleitetes Reisegepaeck, sondern fuer Uebersiedlungsgut und dabei
"Eine der Voraussetzungen der Anerkennung von Waren als Übersiedlungsgut ist, das der gewöhnliche Wohnsitz vor der Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft bestanden haben muss."
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html
Wie geschrieben, ist der Computer zudem faktisch ein groesseres Problem als Hemden.
Laptop + Kleidung nach China versenden?
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