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Re: Selbstständige Freundin möchte für 90 Tage kommen.......
Verfasst: 28.07.2010, 22:31
von ingo_001
xxxxx hat geschrieben:danke Ingo.....auch für den Feinschliff...macht das Sinn diese Einladung in deutsch,english und chinesisch mitzunehmen ?
Macht nicht nur Sinn - es ist (was deutsch angeht) sogar obligatorisch.
Damit Deine Freundin auch versteht, was in der Einladung steht, ist ne chinesische bzw. englische Übersetzung auch sinnvoll (schon damit sie weiss, was beim Vorsprechen wg. des Visums gefragt werden könnte).
xxxxx hat geschrieben:wie sieht es mit ausweiskopie von mir und gehaltsnachweisen aus ? brauchen die sowas ?
Die musst Du im Rahmen Deiner bei Deiner ABH abzugebenden obligatorischen Verpflichtungserklärung sowieso dort vorlegen. Wenn Du aber eh nach China fliegst kannst Du die ja einfach mal mit nehmen und ggf. persönlich dort abgeben (wenns sich zeitl. machen lässt). Schaden tuts jedenfalls nicht.
xxxxx hat geschrieben:Bin in dieser Hinsicht ansolute Jungfrau !
ich habe solcen Bammel das da wa schieft geht...habe sie heute gebeten mal da anzurufen und sich im vorfelde telefonscih alles erklären lassen auch wie lange sie nach Deutschland darf und unter welcne Bedingungen...will sie morgen mal machen
Ist ne gute Idee.
Wo wohnt Deine Freundin eigentlich? Denn davon hängts ab, ob die dt. Botschaft in Beijing zuständig ist oder eins der dt. Generalkonsulate.
Re: Selbstständige Freundin möchte für 90 Tage kommen.......
Verfasst: 29.07.2010, 00:44
von happyfuture
ingo_001 hat geschrieben:Wo wohnt Deine Freundin eigentlich? Denn davon hängts ab, ob die dt. Botschaft in Beijing zuständig ist oder eins der dt. Generalkonsulate.
Diese und andere hilfreiche Fragen (hatte sie schon mal ein Schengenvisum?) hatte ich bereits gestellt, jedoch hält sich meine "Unterstützung" bei "Ignoranz" in sehr kleinen Grenzen
Für den Visumantrag:
- VE (Verpflichtungserklärung) muss im Original vorgelegt werden
(dies ist bereits der Nachweis des Einladers, dass er über genügend finanzielle Mittel verfügt)
- KV Nachweis je nach Botschaft/Konsulat Original zwingend bzw. Kopie ausreichend
- Hin-/Rückflug reicht z.B. eine Buchungsanfrage (Kopie) aus dem WWW
- Einladungsschreiben kurz und prägnant für den Zeitraum (mit Übersetzung E oder CN)
- Wenn die CN-Frau über genügend finanzielle Mittel verfügt (Nachweise!) und ausreichende Englischkenntnisse besitzt (wird beim Interview geprüft!), gibt es Aussichten auf Zustimmung!
*** und vor allem VORHER bei der zuständigen D Behörde in China abklären !!! ***
(hätte da einen Tipp bezüglich Visastellen-Leiter, falls es sich im Beijing handelt)
@Ingo, ich bewundere mal wieder Deine Geduld!
Re: Selbstständige Freundin möchte für 90 Tage kommen.......
Verfasst: 29.07.2010, 02:18
von monsieurr
2 Dinge zur Ergänzung:
1. Bitte drauf achten bei welchem Konsulat ihr das Visum beantragt, hier gibt es Unterschiede bei den einzureichenden Formularen. Z.B. benötigt Peking keine Flugbestätigung, Guangzhou hat sie in 10/2009 benötigt.
2. Warum nicht das Einladungsschreiben an die deutsche Botschaft direkt formulieren?
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich, EINLADER, geb. am XX. XX 19XX in Stadt, Frau EINZULADENDE, geb. am XX.XX.19XX in Stadt (Provinz: Geburtsprovinz, Reisepassnummer: G1234567), vom XX.XX.2010 bis zum XX.XX.2010 zu mir nach Stadt (Adresse) zu Besuch einladen. Während Ihres Aufenthaltes wird sie gemeinsam mit mir und meinen Kindern in unserem Haus (Adresse) wohnen.
Alle Kosten der Reise für Frau XXX und Ihres Aufenthaltes – wie z.B. Flug, Unterkunft, Verpflegung, Ausflüge etc. – übernehme ich voll und ganz. Hierzu habe ich am XX.XX.2010 eine Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG bei der Stadt XXXunterzeichnet und eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. 30.000,00 € abgeschlossen (vgl. Anlagen).
Bei Frau XXX handelt es sich um ......"
Dann noch ein paar Gründe für das Visum und die Aufenthaltsdauer erklären und nen netten Abschlussatz schreiben.
Re: Selbstständige Freundin möchte für 90 Tage kommen.......
Verfasst: 29.07.2010, 02:43
von happyfuture
monsieurr hat geschrieben:1. Bitte drauf achten bei welchem Konsulat ihr das Visum beantragt, hier gibt es Unterschiede bei den einzureichenden Formularen. Z.B. benötigt Peking keine Flugbestätigung, Guangzhou hat sie in 10/2009 benötigt.
Guter Hinweis, und es gibt noch mehr "Unterschiede" für den Visumantrag, je nachdem ob die
BOTSCHAFT in Beijing oder eines der
KONSULATE zuständig ist.
Es bleibt vorerst eine offene Frage, wo die Dame den Antrag zu stellen hat ...
Re: Selbstständige Freundin möchte für 90 Tage kommen.......
Verfasst: 29.07.2010, 03:55
von de guo xiong
happyfuture hat geschrieben:ingo_001 hat geschrieben:Wo wohnt Deine Freundin eigentlich? Denn davon hängts ab, ob die dt. Botschaft in Beijing zuständig ist oder eins der dt. Generalkonsulate.
Das ist wirklich (auch wenn nicht auf den ersten Blick erkennbar) eine wichtige Frage!
happyfuture hat geschrieben:- Einladungsschreiben kurz und prägnant für den Zeitraum (mit Übersetzung E oder CN)
hmm bis jetzt hat die Einladung auf Deutsch (ich habe sie immer direkt an die Botschaft gerichtet) immer ausgereicht
happyfuture hat geschrieben:[ausreichende Englischkenntnisse besitzt (wird beim Interview geprüft!), gibt es Aussichten auf Zustimmung!
wurde auch in Shanghai nicht geprüft - Unterhaltung mit meiner Freundin (jetzt Frau) auf Chinesisch und mit mir auf Deutsch
de guo xiong, der wieder merkt wie unterschiedlich die Sachen von Konsulat zu Konsulat(Botschaft) gehandhabt werden
Re: Selbstständige Freundin möchte für 90 Tage kommen.......
Verfasst: 29.07.2010, 05:50
von happyfuture
xxxxx hat geschrieben:sie kommt aus Shenzhen
Da kommen wir der Sache "etwas" näher ...
Ist sie dort geboren bzw. hat sie ihr Hukou dort? Dann wäre das Deutsche Generalkonsulat Kanton (Guangzhou) für die Visabeantragung zuständig ...
Amtsbezirke der VR China
In jedem Fall empfehle ich Dir wiederholt, mit der zuständigen Visastelle vorab per Telefon oder e-Mail Kontakt aufzunehmen. Bezüglich Deiner "Geschichte" die Einladung als treusorgender Ehemann und Familienvater zu schreiben sehe ich persönlich mit Besorgnis! Du sollst wissen, dass insbesondere die Konsularabteilung Kanton äußerst gewissenhaft arbeitet und sich ungerne "verschaukeln" lässt!
Viel Glück!
Re: Selbstständige Freundin möchte für 90 Tage kommen.......
Verfasst: 29.07.2010, 06:46
von belrain
Also, mag ja sein das jeder Fall speziell ist, aber grundsaetzlich ist bei allen Faellen das gleiche Vorgehen
Deine Freundin braucht einen gueltigen Reisepass
Deine Freundin muss einen entsprechenden Antrag stellen => bei dem zustaendigen deutschen Konsulat/ der Botschaft
Die notwendigen Unterlagen sind i.d.R. auf den Seiten des Konsulats / der Botschaft aufgelistet.
Deine Freundin braucht fuer den gewuenschten Zeitraum eine KV
Deine Freundin muss eine Flugbuchung vorweisen
Deine Freundin muss eine Hotel-Buchung vorweisen, oder du laedst sie ein bei dir zu wohnen
Du must bei der zustaendigen ABH deiner Stadt eine Verpflichtungserklaerung abgeben - dort musst du deine Bonitaet nachweisen und den Platz das deine Freundin bei dir wohnen kann
Du must eine Einladung fuer deine Freundin schreiben - gerichtet an das Kosulat/ die Botschaft
Du must eine Kopie deines Ausweises/Reisepass beifuegen
Deine Freundin muss, je nach Kosulat, einen Termin absprechen, wegen eines Interviews
Deine Freundin sollte bei dem Interview und bei allen anderen Angaben ehrlich sein
Du solltest bei allen Angaben ehrlich sein
Wenn deine Freundin noch nie in Deutschland war und selbststaendig arbeitet, kann es sein das eine hohe Kaution verlangt wird -> bei meiner waren es damals 50.000 RMB
Deine Freundin sollte auf jeden Fall in der Lage sein, Rueckkehrbereitschaft beweisen zu koennen -> zu sagen "ich komm wieder" reicht nicht
Falls ich was vergessen habe, kann es jemand ergaenzen.
Eines ist aber klar => so geht das fuer jeden, der eine Chinesin / einen Chinesen einladen will. Vollkommen egal, aus welcher Provinz.
Speziell in dem Fall ist nur, dass du in Scheidung lebst und deine zukuenftige schonmal nach Deutschland holen willst. Da wird deine ABH auch fragen, wo das Maedel denn wohnen soll. Vor Allem ueber einen Zeitraum von 3 Monaten. Zusammen mit der Rivalin und Kindern, die nicht von ihr sind - ist nicht unbedingt eine gute Konstellation.
Re: Selbstständige Freundin möchte für 90 Tage kommen.......
Verfasst: 29.07.2010, 09:02
von Attila
xxxxx hat geschrieben:
Macht das Sinn wenn ich da Anrufe beim Konsulat ? Sprechen die deutsch ? Habe da so meine Zweifel...ha ha ha.....gut kann auch englisch....aber ist nicht das selbe.....
Es ist die Vertretung einer deutschen Behörde im Ausland. Die Amtsprache ist folglich Deutsch.
Klar sprechen die Deutsch. Jedenfalls wirst Du spätestens nach dem Telefonempfang an jemanden weitergeleitet der fließend Deutsch spricht.
Re: Selbstständige Freundin möchte für 90 Tage kommen.......
Verfasst: 30.07.2010, 11:50
von gege
Ich glaub in Deine Einladung sollte noch der geplante Zeitraum vom Besuch rein. Von.... bis....
xxxxx hat geschrieben:
ist das ratsam oder besser nicht ??? Wenn ich mitgehen macht es dann Sinn mal ne Packung Deutsche Schokolade oder was anderes nettes mit auf den Tisch zu legen ?? Ihr wisst schon was ich meine
Das fällt unter Bestechung. Würde ich persönlich auf keinen Fall riskieren. Besonders bei Behörden wird sowas streng gesehen.

Re: Selbstständige Freundin möchte für 90 Tage kommen.......
Verfasst: 30.07.2010, 12:27
von gege
Zitat aus dem Merkblatt vom deutschen Konsulat in Guangzhou: (Kannst Du Dir auf der Webseite vom deutschen Konsulat runterladen)
Einladung Ihres Gastgebers, die Name und Adresse des Einladers, Aufenthaltsdauer und Aufenthaltszweck enthalten muss
Also evtl. nicht den genauen Zeitraum, aber die Dauer sollte schon auch in der Einladung stehen. Wir hatten übrigens letztes Jahr ein Besuchsvisum für 90 Tage bekommen, obwohl meine Frau (damals noch Freundin) zu dem Zeitpunkt arbeitslos war und keinerlei Nachweiss zur Rückkehrbereitschaft hatte. Man kann also auch Glück haben. Drücke euch die Daumen.
Re: Selbstständige Freundin möchte für 90 Tage kommen.......
Verfasst: 02.08.2010, 12:30
von corneta
Also jetzt mal Butter bei die Fische...
Wenn du auf die Einladung schreiben willst, dass sich deine (Ex

-) Frau und deine Kinder über den Besuch freuen, wieso fliegst du nach China um einer entfernten Freundin zu helfen, dich zu besuchen. Ist das nicht vielleicht ein bisschen zu viel des Guten. Wenn ihr da zusammen aufschlagt, dann sieht man doch, wie vertraut ihr euch seid. Das glaubt euch kein Mensch und das Visum rückt in weite Ferne. Entweder überarbeitet ihr eure "Fassung der Wahrheit" nochmal, oder ihr versucht es zur Abwechslung mal ohne Schwindeleien.
Re: Selbstständige Freundin möchte für 90 Tage kommen.......
Verfasst: 02.08.2010, 12:47
von Yingxiong
Ich würde es nicht so schwarz sehen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Botschaftsmitarbeiter freundlicher waren und eher etwas in unserem Sinne gemacht haben, wenn ich als Deutscher dabei war.
Re: Selbstständige Freundin möchte für 90 Tage kommen.......
Verfasst: 02.08.2010, 12:54
von corneta
xxxxx hat geschrieben:wollte sie ja nur Unterstützen....so gesehen kann der Schuß nach hinten los gehen !
Das ist ja grundsätzlich der richtige Ansatz, aber du bist auch ein extremer Fall von "beratungsresistent". Ob ich Recht habe, oder nicht, ist völlig Wurscht, denn ich will weder ein Visum noch arbeite ich im Konsulat.
Nach den Erfahrungen der anderen Mitglieder hier, ist es entscheidend, dass die Rückkehrbereitschaft erkennbar ist. Wenn da auf den ersten Metern schon jemand Lunte riecht, weil eure Geschichte vorn und hinten nicht zusammenpasst, wer soll euch dann den Rest glauben. Hier mal ein paar Fragen, die ich mir stellen würde, wenn ich eure Geschichte hören würde:
1. Was bringt den Mann dazu, eine fremde Frau 3 Monate bei sich aufzunehmen?
2. Wie habt ihr euch kennengelernt?
3. Was passiert mit der Firma, wenn sie in D ist?
4. Warum will sie ausgerechnet in deine Familie?
...
Die Fragen musst du nicht im Forum beantworten, aber spätenstens beim Beantragen des Visums solltet ihr da eine Antwort parat haben.
@ Yingxiong
Du hast dich aber sicher als ihr Freund "geoutet". Jens hat da ja einen anderen Plan.
Re: Selbstständige Freundin möchte für 90 Tage kommen.......
Verfasst: 02.08.2010, 13:14
von Yingxiong
Meine Schwägerin war damals sogar arbeitslos, als wir für sie ein Visum beantragt haben. Ohne mich hätte sie es wohl nicht bekommen.
Re: Selbstständige Freundin möchte für 90 Tage kommen.......
Verfasst: 02.08.2010, 13:27
von happyfuture
@xxxxx
Nur mal rein fiktiv, sozusagen als Fallbeispiel:
Wenn Deine Freundin beim Interview aussagt, dass Du geschieden bist, bedarfs es ein paar Mausklicke, um diese Aussage auf Wahrheit zu prüfen.
Wenn negativ, dann auch kein Visum - übrigens ob Du anwesend bist oder nicht!
Jede Ungereimtheit führt zum Veto, da hilft dann nicht mal freundlich sein. Dafür müssen sich die Botschafts- und Konsularbeamten jeden Tag erneut die tollsten Geschichten anhören, und dazu fragen die gerne nach, wenn sie Ungereimtheiten feststellen. Das ist schließlich deren Aufgabe. Diese Beamten wollen ebenso mit Respekt behandelt werden wie Du und ich. Noch deutlicher kann ich es nicht schreiben.
Andererseits können sich gerne mal diejenigen hier outen, die mit "Geschichten" abseits der Wahrheit Erfolg gehabt hatten.
