Bonzy08 hat geschrieben:Dürfen darfst du das glaub ich wenn die Artikel nicht gewerblich genutzt werden und dann auch nur eine bestimmte menge aber wenn gift oder shoes draufsteht wirst du wahrscheinlich von der gdsk einen brief erhalten den du EHRLICH beantworten solltest dass du nicht weiss ob die schuhe echt sind musst du nicht erwähnen!prinz-anders hat geschrieben:Verstehe ich das da jetzt richtig...???
Ich möchte mir gern 2 paar schuhe, der marke nike, im gesamtwert (schuhe + Versand über gls + versicherung) von 80 Euro, auf einer chinesischen seite, bestellen...ja ich weiß das sind keine originale!!
ist das nun gestattet oder nicht???
Ich weiß das in dem paket keine rechnung liegt und "gift" draufsteht!
danke für eure antworten
ahja und dann kommen noch zollsteuer, gdsk bearbeitungsgebühr, antidumping zölle, mehrwehrt steuer von der gdsk gebühr und einfuhrumsatzt steuer! rechne damit das du ungefähr 25-30% + 21,50 gdsk gebühr zahlen musst!
Bei angeblichen Geschenksendungen interessiert es den Zoll im schlimmsten Fall einen Feuchten, ob da "Gift" daraufsteht oder nicht, denn Geschenke gibt es lt. Bestimmungen ausschließlich und strenggenommenerweise nur von Privatperson an Privatperson !
Wenn die Sendung mit offensichtlichen gefaqten Waren vom Zoll durchgelassen wird, dann nur wenn sämtliche Augen .. (und Hühneraugen
Im Übrigen muß man schon Normquanten haben, um auf gut Glück per Versandhandel sich erfolgreich Schuhe bestellen zu können, ohne daß sie beim Anziehen schmerzen...
... denn es gilt immer noch die Weisheit, die mir vor über 20 Jahren eine überaus gutaussehende Chinesin, in die ich (un)sterblich verliebt war , äußerst verführerischerweise lächelnd mitgeteilt hatte:
"Neue Schuhe sind wie Jungfrauen, es tut sehr weh, wenn man das erste Mal hineinschlüpft"
