helge-hamburg hat geschrieben:
Ihr Visa läuft aber morgen ab! Da kann ich nur hoffen, die ABH verlängert ihr Visum morgen.
Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
mistervac, seit seiner Kindheit Chinafan, heute seine Träume lebend
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Um diesen Thread doch noch zu einem Happy End zu bringen, hier die offizielle Bekanntmachung (SCNR):
Wir werden natürlich nicht vergessen den Steuervorteil abzuholen und sie noch vor 2009 hier melden damit der Ehegattensplittingtarif für 2008 wirksam werden kann.

Die Ehefrau von Attila hat am 22. Dezember ihren 'Start Deutsch 1' Test souverän bestanden. Heute am 23. Dezember stellte das Konsulat in Shanghai ihr ein Visum zum Familiennachzug aus. Die Kommunikation mit den Mitarbeitern in Shanghai war reibungslos und über die gesamten letzten Wochen sehr freundlich. Auch meine zuständige ABH tat ihr bestes einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Nicht zuletzt ist hier noch das Goethe-Jinchuang Sprachlernzentrum zu erwähnen, welche umgehend ihr Sprachzertifikat ausstellten. Frau Attila wird zwischen den Jahren in Deutschland ankommen und so hat ein monatelanger Kampf endlich ein glückliches Ende gefunden!
Wir werden natürlich nicht vergessen den Steuervorteil abzuholen und sie noch vor 2009 hier melden damit der Ehegattensplittingtarif für 2008 wirksam werden kann.
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott
Got Pork?
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Na herzlichen Glühstrumpf !!
by the way :woher zitiert ?
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mistervac, seit seiner Kindheit Chinafan, heute seine Träume lebend
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Dangeföhn!mistervac hat geschrieben:Na herzlichen Glühstrumpf !!
by the way :woher zitiert ?
Öhmmm... hab ich vergessen...
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Dann ist ja ein Teil der weihnachtlichen Bescherung schon vorweg genommen
Jetzt gehts wohl an den "W1-Test" (Weihnachtslieder-Lernen)
Jetzt gehts wohl an den "W1-Test" (Weihnachtslieder-Lernen)
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Gratuliere, clever gemacht, wer nicht wagt der nicht gewinnt.
Die Botschaft kann euch nix mehr, die wird sich nur aegern dass wieder eine durchs
A1-Netz geschlueft ist.
gruss
Ronny
Der A1 Kurs ist aber nicht in Muenchen oder ?
Die Botschaft kann euch nix mehr, die wird sich nur aegern dass wieder eine durchs
A1-Netz geschlueft ist.
gruss
Ronny
Der A1 Kurs ist aber nicht in Muenchen oder ?
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
@ Ron :
Alles Gute bei Deinem Kurs morgen !!!!
Alles Gute bei Deinem Kurs morgen !!!!
mistervac, seit seiner Kindheit Chinafan, heute seine Träume lebend
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
hallo attila,
zum erfolg meinen herzlichen glückwunsch.
bei euch war es in der tat ein langer kampf.
ich bin etwas unbedarft hierzu. ist es denn in der tat so ein wahnsinniges unterfangen einen lebenspartner aus China nach Deutschland zu holen ? Wo sind denn die größten hürten zu sehen?
gruss
zum erfolg meinen herzlichen glückwunsch.
bei euch war es in der tat ein langer kampf.
ich bin etwas unbedarft hierzu. ist es denn in der tat so ein wahnsinniges unterfangen einen lebenspartner aus China nach Deutschland zu holen ? Wo sind denn die größten hürten zu sehen?
gruss
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
hallo attila, - hallo leute,
zunächst mal meinen glückwunsch an euch attila und "frau attila", das euer ziel erreicht ist. wünsche euch viel glück für die zukunft.
ich bin ja auch schon lange an der planung dieses vorhabens, allerdings derzeit noch offen.
jetzt mal im ernst:
ist es in der tat so schwierig diesen weg zu ende zu gehen. "wieder einer durchs netz geschlüpft" hört sich für mich schon eher beängstigend an.
gibt es denn zahlen dazu, wie hoch der anteil der "nicht geschafften fälle" ist.
von meinem standesamt hier am ort höre ich die aussage, dass es in der regel immer gut funktioniert.
ich hoffe doch, dass es in der tat eine frage der zeit und des erfolges von A1 ist.
gruss
zunächst mal meinen glückwunsch an euch attila und "frau attila", das euer ziel erreicht ist. wünsche euch viel glück für die zukunft.
ich bin ja auch schon lange an der planung dieses vorhabens, allerdings derzeit noch offen.
jetzt mal im ernst:
ist es in der tat so schwierig diesen weg zu ende zu gehen. "wieder einer durchs netz geschlüpft" hört sich für mich schon eher beängstigend an.
gibt es denn zahlen dazu, wie hoch der anteil der "nicht geschafften fälle" ist.
von meinem standesamt hier am ort höre ich die aussage, dass es in der regel immer gut funktioniert.
ich hoffe doch, dass es in der tat eine frage der zeit und des erfolges von A1 ist.
gruss
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Hallo zusammen,
als aktuell "geschädigter" erst einmal Viel Glück für alle, die es geschafft haben. Und Durchhaltevermögen für die, die es noch vor sich haben.
Das alles beginnt schon mal damit, dass eine Heirat in Deutschland mit einem Besuchsvisum ausgeschlossen ist. Wer sich in der Deutschen Botschaft nach dem Vorschriften erkundigt, muß damit rechnen, dass das bereits als Vorbereitung für einen illegalen Aufenthalt in Deutschland gewertet wird. Meine Ehefrau hat aus diesem Grund nicht einmal meine Mutter auf dem Totenbett besuchen dürfen. Erst als sie verstorben war und ich mitteilte, dass ich meine Mutter verbrennen lasse und nicht eher beerdigen werde, als meine Frau zumindest Abschied nehmen kann, bekam sie ein Besuchsvisum.
Der einzige, bisher akzeptierte Weg, der allerdings i.d.R. über das Familiengericht gehen muß, ist, wenn ein Kind unterwegs oder besser, bereits geboren ist.
Der Sprachtest ist nach Aussage der Regierung vor Erteilung des Visums erforderlich. Gängige Praxis ist jedoch, dass der Antrag nicht entgegengenommen wird, bevor der vorliegt. Was die Regierung in Deutschland sagt, interessiert in den Botschaften niemand.
Da hilft nur boxen. Gegebenenfalls auch auf europäischer Ebene. Das nächste Problem ist der Nachweis der finanziellen Belastbarkeit. Von mir forderte man ein Nettoeinkommen von 1268,-€. Das ist heute nicht mehr für jeden selbstverständlich. Inzwischen bereitet unsere Rechtsanwältin einiges vor. G.g.f. werden wir Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpackt einreichen, der seit 10. Dezember in Kraft ist. Wer glaubt, sich auf das Grundgesetz berufen zu können, der irrt gewaltig. Frau Merkel und Herr Steinmeier haben zwar geschworen, das Grundgesetz zu achten, aber das ist nichts anderes, als Ulbrichts Aussage: "niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten".
Anfang Januar fliege ich für 4 Wochen nach China. Schauen wir mal, wie das weitergeht. Geht es nicht weiter, schießen wir aus allen Rohren. Dann werde ich Geld und Freizeit ausschließlich dafür einsetzen, es einigen Leuten schwer zu machen.
Viel Glück noch mal
Gruß Harald
als aktuell "geschädigter" erst einmal Viel Glück für alle, die es geschafft haben. Und Durchhaltevermögen für die, die es noch vor sich haben.
Das alles beginnt schon mal damit, dass eine Heirat in Deutschland mit einem Besuchsvisum ausgeschlossen ist. Wer sich in der Deutschen Botschaft nach dem Vorschriften erkundigt, muß damit rechnen, dass das bereits als Vorbereitung für einen illegalen Aufenthalt in Deutschland gewertet wird. Meine Ehefrau hat aus diesem Grund nicht einmal meine Mutter auf dem Totenbett besuchen dürfen. Erst als sie verstorben war und ich mitteilte, dass ich meine Mutter verbrennen lasse und nicht eher beerdigen werde, als meine Frau zumindest Abschied nehmen kann, bekam sie ein Besuchsvisum.
Der einzige, bisher akzeptierte Weg, der allerdings i.d.R. über das Familiengericht gehen muß, ist, wenn ein Kind unterwegs oder besser, bereits geboren ist.
Der Sprachtest ist nach Aussage der Regierung vor Erteilung des Visums erforderlich. Gängige Praxis ist jedoch, dass der Antrag nicht entgegengenommen wird, bevor der vorliegt. Was die Regierung in Deutschland sagt, interessiert in den Botschaften niemand.
Da hilft nur boxen. Gegebenenfalls auch auf europäischer Ebene. Das nächste Problem ist der Nachweis der finanziellen Belastbarkeit. Von mir forderte man ein Nettoeinkommen von 1268,-€. Das ist heute nicht mehr für jeden selbstverständlich. Inzwischen bereitet unsere Rechtsanwältin einiges vor. G.g.f. werden wir Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpackt einreichen, der seit 10. Dezember in Kraft ist. Wer glaubt, sich auf das Grundgesetz berufen zu können, der irrt gewaltig. Frau Merkel und Herr Steinmeier haben zwar geschworen, das Grundgesetz zu achten, aber das ist nichts anderes, als Ulbrichts Aussage: "niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten".
Anfang Januar fliege ich für 4 Wochen nach China. Schauen wir mal, wie das weitergeht. Geht es nicht weiter, schießen wir aus allen Rohren. Dann werde ich Geld und Freizeit ausschließlich dafür einsetzen, es einigen Leuten schwer zu machen.
Viel Glück noch mal
Gruß Harald
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
@ Harald :
falsch, setzen !
Dein Einkommen ist beim Familiennachzug irrelevant,da Eheleute sich gegenseitig unterhaltsvepflichtet sind und das wissen die Beamten der ABH ganz genau.
Anders sieht es aus, wenn Deine hier lebende Gattin ein Daueraufenthaltsrecht ( i.d.R. nach 3 jahren) beantragt, denn dann müsst ihr Einkommen, Wohnungsgröße etc nachweisen.
Ausserdem ist Polemik der falsche Weg, Betonköpfen beizukommen.
falsch, setzen !
Dein Einkommen ist beim Familiennachzug irrelevant,da Eheleute sich gegenseitig unterhaltsvepflichtet sind und das wissen die Beamten der ABH ganz genau.
Anders sieht es aus, wenn Deine hier lebende Gattin ein Daueraufenthaltsrecht ( i.d.R. nach 3 jahren) beantragt, denn dann müsst ihr Einkommen, Wohnungsgröße etc nachweisen.
Ausserdem ist Polemik der falsche Weg, Betonköpfen beizukommen.
mistervac, seit seiner Kindheit Chinafan, heute seine Träume lebend
- Grufti
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Warum hatte mir das 2006 niemand für meine Frau abverlangt ?????mistervac hat geschrieben:@ Harald :
falsch, setzen !![]()
Dein Einkommen ist beim Familiennachzug irrelevant,da Eheleute sich gegenseitig unterhaltsvepflichtet sind und das wissen die Beamten der ABH ganz genau.
Anders sieht es aus, wenn Deine hier lebende Gattin ein Daueraufenthaltsrecht ( i.d.R. nach 3 jahren) beantragt, denn dann müsst ihr Einkommen, Wohnungsgröße etc nachweisen.
.. oder habe ich jetzt schon Alzheimer ???
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Hallo,
leider falsch informiert.
Was immer die wissen ist nicht relevant. Auch die in Peking wissen, dass der Deutschtest erst vor der Erteilung des Visums vorliegen muss. Das interessiert aber niemanden.
Das war eine offizielle Aussage der ABH in Berlin. Man würde ohne das Einkommen kein Visum erteilen. Dann hat man mir gleich noch mitgeteilt: "wenn wir zu der Erkenntnis kommen, dass es sich um eine Scheinehe handelt, ziehen sie sich schon mal warm an. Das geht sofort vor Gericht. Das ist strafbar." Woher nehmen die die Erkenntnis?
leider falsch informiert.
Was immer die wissen ist nicht relevant. Auch die in Peking wissen, dass der Deutschtest erst vor der Erteilung des Visums vorliegen muss. Das interessiert aber niemanden.
Das war eine offizielle Aussage der ABH in Berlin. Man würde ohne das Einkommen kein Visum erteilen. Dann hat man mir gleich noch mitgeteilt: "wenn wir zu der Erkenntnis kommen, dass es sich um eine Scheinehe handelt, ziehen sie sich schon mal warm an. Das geht sofort vor Gericht. Das ist strafbar." Woher nehmen die die Erkenntnis?
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
An alle,
wir werden naehstes jahr im Maerz heiraten bei uns war die Frage ob in D oder in China, das hatte sich schnell erledigt denn um ein EFZ zu bekommen musst alle Unterlagen von deiner Freundin, Heist Reisepasse,Geburtsurkunde,Familienbuch und Singeldokument, vorlegen und zwar in deutsch und dass alles vor her vom Notar belaubigt von der auslaender Behoerde ueberbeglaubigt und vom deutschen Konsult abestemppelt. Und wenn du das alles vorgelegt hast dann kannst du gleich in D heiraten sonst muss du mit dem EFZ wieder zum Konsulat heir in China kriegs eine Konsularbescheinigung und die must du wieder Uebersetzen lassen und amtlich beglaubigen.
Wenn du in China heiratest must du danach wieder zum Notar um ein Ehedokumen ausstellen zu lassen und das muss wieder vor und ueberbeglaubigt werden also aufwand ohne ende in D ist einfacher. bei uns ging das alles einfach in Deutschland.
wir werden naehstes jahr im Maerz heiraten bei uns war die Frage ob in D oder in China, das hatte sich schnell erledigt denn um ein EFZ zu bekommen musst alle Unterlagen von deiner Freundin, Heist Reisepasse,Geburtsurkunde,Familienbuch und Singeldokument, vorlegen und zwar in deutsch und dass alles vor her vom Notar belaubigt von der auslaender Behoerde ueberbeglaubigt und vom deutschen Konsult abestemppelt. Und wenn du das alles vorgelegt hast dann kannst du gleich in D heiraten sonst muss du mit dem EFZ wieder zum Konsulat heir in China kriegs eine Konsularbescheinigung und die must du wieder Uebersetzen lassen und amtlich beglaubigen.
Wenn du in China heiratest must du danach wieder zum Notar um ein Ehedokumen ausstellen zu lassen und das muss wieder vor und ueberbeglaubigt werden also aufwand ohne ende in D ist einfacher. bei uns ging das alles einfach in Deutschland.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Deine Situation hört sich ganz schön verfahren an, es wäre nicht das erste Mal das eine ABH oder eine Auslandsvertretung Falschinformationen verbreitet oder Verunsichern möchte. Ist sicherlich wieder mal ein bedauerlicher Einzelfall...userhar hat geschrieben: Das war eine offizielle Aussage der ABH in Berlin. Man würde ohne das Einkommen kein Visum erteilen. Dann hat man mir gleich noch mitgeteilt: "wenn wir zu der Erkenntnis kommen, dass es sich um eine Scheinehe handelt, ziehen sie sich schon mal warm an. Das geht sofort vor Gericht. Das ist strafbar." Woher nehmen die die Erkenntnis?
Diese Einzelfälle richten sich dann meist an
http://www.info4alien.de
Schildere dort mal Deinen Fall, vielleicht kommt ihr ja noch an einem lanwierigem Prozess vorbei...
Viel Glück!
PS: Wir haben auch so unsere Erfahrungen gemacht... siehe viel weiter oben in diesem Thread.
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott
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