Visapruefung wie & was bei visaueberschreitung
Visapruefung wie & was bei visaueberschreitung
Hallo
ich habe zwei Fragen die sich im moment stellen.
Zum ersten bei dem Visumsantrag fuer China was wird da eigentlich geprueft, ich weiss frueher wurden fuer die USA Visas abgelehnt wegen geringer Vorstrafen gilt dies auch fuer China.
Meine zweite Frage lautet welche Sperren werden verhaengt wenn ein Chinese der ein Visa hatte fuer deutschland nicht zurueck ging erst nach einer gewissen zeit nach ablauf des visums.
ich habe zwei Fragen die sich im moment stellen.
Zum ersten bei dem Visumsantrag fuer China was wird da eigentlich geprueft, ich weiss frueher wurden fuer die USA Visas abgelehnt wegen geringer Vorstrafen gilt dies auch fuer China.
Meine zweite Frage lautet welche Sperren werden verhaengt wenn ein Chinese der ein Visa hatte fuer deutschland nicht zurueck ging erst nach einer gewissen zeit nach ablauf des visums.
Re: Visapruefung wie & was bei visaueberschreitung
Zumindest muss man angeben ob man vorbestraft ist. Wie es allerdings mit der Überprüfung der Angaben aussieht kann ich dir auch nicht sagen.jmclaude hat geschrieben:Zum ersten bei dem Visumsantrag fuer China was wird da eigentlich geprueft, ich weiss frueher wurden fuer die USA Visas abgelehnt wegen geringer Vorstrafen gilt dies auch fuer China.
Re: Visapruefung wie & was bei visaueberschreitung
Bezüglich Vorstrafen, die du wahrheitsgemäß angeben mußt, wird normalerweise ein Befragung durchgeführt, sind sie für China entry relevant, hast du schlechte Karten.
Die zweite Frage bedeutet bei dem geschilderten Sachverhalt, keine Chance für ein weiteres Visum innerhalb des nächsten halben Jahres, danach nur nach sehr eingehender Prüfung der Rückkehrbereitschaft.
Die zweite Frage bedeutet bei dem geschilderten Sachverhalt, keine Chance für ein weiteres Visum innerhalb des nächsten halben Jahres, danach nur nach sehr eingehender Prüfung der Rückkehrbereitschaft.
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Re: Visapruefung wie & was bei visaueberschreitung
Es gibt im Visumantrag für die VR China zwar den Punkt 3.3 (Sind Sie vorbestraft in China oder in einem anderen Land?), aber das wird sicherlich nur dann geprüft bzw. genauer erforscht, wenn "Ja" angekreuzt wird. Die chinesischen Behörden haben bestimmt keinen Zugriff auf das deutsche Vorstrafenregister. Wäre ja noch schönerLinnea hat geschrieben:Zumindest muss man angeben ob man vorbestraft ist. Wie es allerdings mit der Überprüfung der Angaben aussieht kann ich dir auch nicht sagen.jmclaude hat geschrieben:Zum ersten bei dem Visumsantrag fuer China was wird da eigentlich geprueft, ich weiss frueher wurden fuer die USA Visas abgelehnt wegen geringer Vorstrafen gilt dies auch fuer China.
Also "Nein" ankreuzen und Visum erhalten.
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Re: Visapruefung wie & was bei visaueberschreitung
Die zweite Frage bedeutet bei dem geschilderten Sachverhalt, keine Chance für ein weiteres Visum innerhalb des nächsten halben Jahres, danach nur nach sehr eingehender Prüfung der Rückkehrbereitschaft.[/quote]
Gilt dies fuer alle europaeischen laender
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Re: Visapruefung wie & was bei visaueberschreitung
Schnell mal zurückgerudert, denn das Beispiel mit der Vorstrafe war sicherlich nur das: Ein Beispiel!
Geprüft wird meiner Erfahrung nach nur, ob alle (gerade erforderlichen) Angaben im Visumantrag eingetragen wurden. Die Angaben selbst werden wohl nicht geprüft. Geht auch gar nicht, wenn z.B. Expressvisa innerhalb von rund einer Stunde ausgestellt werden.jmclaude hat geschrieben:Zum ersten bei dem Visumsantrag fuer China was wird da eigentlich geprueft, ich weiss frueher wurden fuer die USA Visas abgelehnt wegen geringer Vorstrafen gilt dies auch fuer China.
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Re: Visapruefung wie & was bei visaueberschreitung
weisst du auch etwas ueber diesen sachverhalt
Meine zweite Frage lautet welche Sperren werden verhaengt wenn ein Chinese der ein Visa hatte fuer deutschland nicht zurueck ging erst nach einer gewissen zeit nach ablauf des visums.
Meine zweite Frage lautet welche Sperren werden verhaengt wenn ein Chinese der ein Visa hatte fuer deutschland nicht zurueck ging erst nach einer gewissen zeit nach ablauf des visums.
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