helge-hamburg hat geschrieben:
Muss in China oder nur ins chinesische übersetzt werden?
Korrekt wäre es das in China bei einem Übersetzungsbüro übersetzen zu lassen, welches mit einem öffentlichen Notariat zusammenarbeitet. Das hat dann den Charakter einer gerichtlich anerkannten Übersetzung hier.
Es gab aber auch schon Fälle in denen die zukünftige Ehefrau die Aufenthaltsbescheinigung des Verlobten am Tag davor handschriftlich übersetzt hat. Es kommt immer auf das Standesamt an.
Weiss nicht ob dieser Tipp schon gegeben wurde:
Besorg Dir sicherheitshalber noch eine Aufenthaltsbescheinigung beim Einwohnermeldeamt, in der Vermerkt ist das Du ledig bist. Wenn noch viel Zeit ist kannst Du sie noch Vorbeglaubigen, Überbeglaubigen und legalisieren lassen.
Das chinesische Standesamt (Zhongshan, Guangdong) hat 2008 von mir einbehalten:
- EFZ, legalisiert.
- Konsularbescheinigung, vom Konsulat übersetzt.
- Aufenthaltsbescheinigung, legalisiert, übersetzt.
Das war aber schon ein extremer Fall...
Viel Glück!