Übersetzung von Urkunden?

Allgemeine Fragen und Erfahrungsaustausch rund um China - Kultur - Geschichte usw.
Abroda
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Übersetzung von Urkunden?

Beitrag von Abroda »

Hallo Zusammen,

ich werde nächstes Jahr meine süsse chinesiche Verlobte heiraten. Wegen Einfachheit wird es in China durchgeführt. Die Unterlagen (Geburtsurkunde + Nachweis der Ledigkeit (Auszug aus dem ...Register) habe ich sowohl von deutscher Seite aus beglaubigen + überglaubigen lassen als auch von der chinesichen Botschaft.

Nun muss ich die Unterlagen noch Übersetzen lassen - doch die Frage ist wo in Deutschland kann man das machen? Ich habe bei der Botschaft nachgefragt ob es ne Liste mit anerkannten Übersetzer für Urkunden gibt (oder wie immer man es nennt) aber ich wurde abgewinkt und sowas gäbe es nicht. Hab nun auch im Internet gesuch aber bin wenig fündig geworden.

Habt ihr denn einen Tipp wo man es sich übersetzen lassen kann? Welche Anforderungen gibt es an den Übersetzer, gibt es ein Zertifikat / Merkmal / Zeichen was er haben muss damit die Übesetzung anerkannt wird?

Vielen Dank
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Ron
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Re: Übersetzung von Urkunden?

Beitrag von Ron »

google doch einfach mal in deiner Stadt oder frag z.B. beim Standesamt nach,
die haben Listen von Staatlich vereidigten Übersetzern, denn das muss die Person
sein um einen Stempel unter das Übersetzte anzubringen.

Am besten mehrere Angebote einholen da die sich oft deutliche Preisunterschiede haben.
Bei mir war z.B. eine deutsche Übersetzerin billiger als die chinesischen Übersetzerinnen
hier in München, und es war einfacher/schneller bei ihr.

Gruss
Ronny
Abroda
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Re: Übersetzung von Urkunden?

Beitrag von Abroda »

Was ich mich hier halt frage ist was muss der Dolmetscher vorweisen können damit es in China aktzeptiert wird?

Reicht vom Prinzip her ne einfacher Übersetzung und dann sind sie glücklich oder muss man zu Speziellen. Du hast gerade staatlich vereidigt angesprochen - reicht es aus wenn diese hier vereidigt sind oder brauchen sie noch irgendwelche speziellen Zusatzstempel damit sie in China aktzeptiert werden? Muss man gegebenfalls diese dann auch nochmal beglaubigen lassen?
Dàhán
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Re: Übersetzung von Urkunden?

Beitrag von Dàhán »

Abroda hat geschrieben:Was ich mich hier halt frage ist was muss der Dolmetscher vorweisen können damit es in China aktzeptiert wird?

Reicht vom Prinzip her ne einfacher Übersetzung und dann sind sie glücklich oder muss man zu Speziellen. Du hast gerade staatlich vereidigt angesprochen - reicht es aus wenn diese hier vereidigt sind oder brauchen sie noch irgendwelche speziellen Zusatzstempel damit sie in China aktzeptiert werden? Muss man gegebenfalls diese dann auch nochmal beglaubigen lassen?
Also aus Rons Post geht meiner Meinung nach hervor, das es sich bei den "Staatlich vereidigten Übersetzern" um bestimmte Personen handelt die diese Übersetzungen tätigen und offizell auch begläubigen dürfen.
Zudem hat Ron ja geschrieben das die Personen das auch abstempeln.

Gruß
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Laogai
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Re: Übersetzung von Urkunden?

Beitrag von Laogai »

Abroda hat geschrieben:Habt ihr denn einen Tipp wo man es sich übersetzen lassen kann?
Mein Tipp: In China. Ist um einiges billiger dort!
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Ron
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Re: Übersetzung von Urkunden?

Beitrag von Ron »

Abroda hat geschrieben:Reicht vom Prinzip her ne einfacher Übersetzung und dann sind sie glücklich oder muss man zu Speziellen. Du hast gerade staatlich vereidigt angesprochen - reicht es aus wenn diese hier vereidigt sind oder brauchen sie noch irgendwelche speziellen Zusatzstempel damit sie in China aktzeptiert werden? Muss man gegebenfalls diese dann auch nochmal beglaubigen lassen?
Die übersetzung muss ein staatlich vereidigter Übersetzer(vom Gericht zugelassen)
machen, das ist entscheidend.
Der bürgt mit seinem Stempel dafür dass die Übersetzung richtig gemacht wurde.
Das sind oft 1 Man/Frau Unternehmen die das machen.

Ronny
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Re: Übersetzung von Urkunden?

Beitrag von ingo_001 »

Abroda hat geschrieben:Hallo Zusammen,

ich werde nächstes Jahr meine süsse chinesiche Verlobte heiraten. Wegen Einfachheit wird es in China durchgeführt. Die Unterlagen (Geburtsurkunde + Nachweis der Ledigkeit (Auszug aus dem ...Register) habe ich sowohl von deutscher Seite aus beglaubigen + überglaubigen lassen als auch von der chinesichen Botschaft.

Nun muss ich die Unterlagen noch Übersetzen lassen - doch die Frage ist wo in Deutschland kann man das machen? Ich habe bei der Botschaft nachgefragt ob es ne Liste mit anerkannten Übersetzer für Urkunden gibt (oder wie immer man es nennt) aber ich wurde abgewinkt und sowas gäbe es nicht. Hab nun auch im Internet gesuch aber bin wenig fündig geworden.

Habt ihr denn einen Tipp wo man es sich übersetzen lassen kann? Welche Anforderungen gibt es an den Übersetzer, gibt es ein Zertifikat / Merkmal / Zeichen was er haben muss damit die Übesetzung anerkannt wird?

Vielen Dank
Erstmal: Herzlich willkommen in unserem Forum.

Für die Heirat in China würde auch ich sagen: Lass die Übersetzungen in China machen.
Aber Achtung: Solltet Ihr die Absicht haben hier in Deutschland zu leben, müsst Ihr Eure Hochzeitsurkunden HIER IN DEUTSCHLAND von einem amtlich beeidigten Übersezer übersetzen lassen. Dann zur Legalisation ab ins Rathaus/Bürgerbüro und ... das wars dann auch schon.
Schau mal unter "Heirat & Familie" nach - da ist das ganze Procedere von verschiedenen Leuten eingehend beschrieben worden.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Übersetzung von Urkunden?

Beitrag von Abroda »

Ups tut mir leid wenn ich etwas langsam oder schwer von begriff bin, ist das erste mal das ich heirate ;) und es sollte ansich alles beim ersten mal klappen, daher frag ich aktuell auch mehrmals bis ich alles verstanden habe.

Also mit staatlich vereidigt habe ich schon verstanden ABER
wird dieser hier in Deutschland nicht von einer deutschen Stelle vereidigt? Aktzeptieren chinesiche Behörden eine Übersetzung die einen deutschen Stempel drauf haben? Bei den anderen Dokumente reicht ja das Deutsche Behördensiegel nicht aus, es muss noch mal von der Botschaft beglaubigt werden.

Oder sind solche Übersetzer bei Deutscher und Chinesicher Stelle vereidigt und man bekommt dort einen chinesichen Stempel? Oder gibt es einen Deutschen mit dem man dann zur Botschaft hin muss damit sie das wieder ok-zeichnen?
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Re: Übersetzung von Urkunden?

Beitrag von ingo_001 »

Also bei mir wars damals wie folgt - Kurzversion:

Mein EFZ (Ehefähigkeitszeugnis), das ich zur Heirat in China vorlegen musste, wurde von meinem zuständigen Bezirks-Standesamt ausgestellt. Dann musste es vom Zentral-Standesamt beglaubigt werden.

Danach musste ich das dann zum Bundesverwaltungsamt in Köln schicken, weil nur dort die "Über-Beglaubigung" erfolgen kann, welche von der chinesischen Botschaft zwingend verlangt wird, damit diese dann ihrerseits die Echtheit meines EFZ gegenüber des chinesischen Standesamtes bestätigen kann.

Die Variante, dass in China bei den Standesämtern auch Meldebescheinigungen akzeptiert werden ist eine KANN-SEIN-SACHE, die im Ermessen des jeweiligen Standesbeamten liegt - und stellt KEINE GARANTIE auf Gelingen dar.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Du Dein EFZ und eine Ledigkeitsbescheinigung (beide nicht älter als 6 Monate) beim chinesischen Standesamt vorlegen musst.
Damit bist Du dann auf der sicheren Seite.
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Re: Übersetzung von Urkunden?

Beitrag von Abroda »

Autsch du hast mich gerade ziemlich kalt erwischt...

Im Moment versteh ich garnichts mehr
Also ich war bei meinem Bürgerbüro, habe ihn gesagt was ich vorhabe und das ich dafür einen Ledigkeitsbescheinigung benötige und sie haben mir den Auszug aus dem Melderegist gegeben wo unteranderem vermerkt ist:
Familienstand - Single

Und ich war glücklich. Habe zwar das auch mit dem Ehefähigkeitszeugnisses (ist das gleiche wie Ehefähigkeitsbescheinigung?) gelesen ABER in info4alien.de und in diesem Forum (auch bei Rückfrage bei einigen Leuten, vielen Dank nochmals dafür) hiess es das es bei einer Heirat in Deutschland maximal notwendig wäre. Für die Heirat in China bräuchte man nur Ledigkeitsnachweis, mir hat man beim Bürgerbüro das als diesen Nachweis gegeben, wie gesagt ich war glücklich.

Jetzt irgendwie weniger...
Habe vorhin beim Bürgerbüro nochmal angefragt und sie kennen den Begriff Ledigkeitsbescheinigung nicht, haben mir aber gesagt das der Auszug das wäre was ich bräuchte da dort meine Ledigkeit ausgewiesen wird.

Habe dann gegoogelt und der Begriff "Ledigkeitsbescheinigung" taucht sehr selten auf - meist bei FAQ in dem es um das Heiraten im Ausland geht jedoch keine Behörde, kein Büro, keine Info wo man es herbekommt oder welche Urkunde es sein soll.

Ist das vielleicht umgangssprachlich und das Ding heisst in wirklichkeit blib bla blubb? Wie sieht so eine Urkunde aus?
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Re: Übersetzung von Urkunden?

Beitrag von ingo_001 »

Abroda hat geschrieben:Autsch du hast mich gerade ziemlich kalt erwischt...

Im Moment versteh ich garnichts mehr
Also ich war bei meinem Bürgerbüro, habe ihn gesagt was ich vorhabe und das ich dafür einen Ledigkeitsbescheinigung benötige und sie haben mir den Auszug aus dem Melderegist gegeben wo unteranderem vermerkt ist:
Familienstand - Single

Und ich war glücklich. Habe zwar das auch mit dem Ehefähigkeitszeugnisses (ist das gleiche wie Ehefähigkeitsbescheinigung?) gelesen ABER in info4alien.de und in diesem Forum (auch bei Rückfrage bei einigen Leuten, vielen Dank nochmals dafür) hiess es das es bei einer Heirat in Deutschland maximal notwendig wäre. Für die Heirat in China bräuchte man nur Ledigkeitsnachweis, mir hat man beim Bürgerbüro das als diesen Nachweis gegeben, wie gesagt ich war glücklich.

Jetzt irgendwie weniger...
Habe vorhin beim Bürgerbüro nochmal angefragt und sie kennen den Begriff Ledigkeitsbescheinigung nicht, haben mir aber gesagt das der Auszug das wäre was ich bräuchte da dort meine Ledigkeit ausgewiesen wird.

Habe dann gegoogelt und der Begriff "Ledigkeitsbescheinigung" taucht sehr selten auf - meist bei FAQ in dem es um das Heiraten im Ausland geht jedoch keine Behörde, kein Büro, keine Info wo man es herbekommt oder welche Urkunde es sein soll.

Ist das vielleicht umgangssprachlich und das Ding heisst in wirklichkeit blib bla blubb? Wie sieht so eine Urkunde aus?
Wenn das Bürgerbüro bei Dir ahnlich arbeitet, wie bei uns hier, dann sind die Auskünfte zwecks Heirat im Ausland, sehr mit Vorsicht zu geniessen. Zumal die meisten "Auslandsehen" mit EU-Bürgern geschlossen werden. Soll heissen: Es sind dies bezüglich KEINE Fachleute in den Bürgerbüros, sondern "Allrounder", die von allem ein bischen was verstehen - was normalerweise ja auch völlig ausreicht. Aber diese Art von Fragestellung geht über das normale Alltagsgeschäft in den Bürgerbüros hinaus.

Fundierte und VERBINDLICHE Auskünfte bekommst Du nur von Deinem Standesamt. Erklär denen genau wen Du wo und wann heiraten willst.
Die geben Dir dann so eine Art "To-do-List" wo steht, welche Urkunden Du vorlegen musst.

Aber wenn sich in den letzten zwei Jahren nicht grundlegend etwas geändert hat, braucht Du ZWINGEND dieses EFZ und eine Urkunde, die klar aussagt, welchen Familienstand Du hast. Wenn im Auszug Deiner Meldebescheinigung "Single" steht, müsste das eigentlich reichen. Aber, wie gesagt: Dieses EFZ ist meines Wissens nach wie vor ein "must have".
Geh zu Deinem zuständigen Standesamt - die müssen wissen was Du alles brauchst, um Deine Freundin in China zu heiraten.
Und als Tipp: Lass Dir das am Besten schriftlich bestätigen, dann werden sie sich beim Erteilen der nötigen Auskünfte mehr Sorgfalt walten lassen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Übersetzung von Urkunden?

Beitrag von Ron »

Heir ein paar gute Infos vom deutschen Konsulat in HK

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... sicht.html

Ronny
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Re: Übersetzung von Urkunden?

Beitrag von mistervac »

ingo_001 hat geschrieben: Aber Achtung: Solltet Ihr die Absicht haben hier in Deutschland zu leben, müsst Ihr Eure Hochzeitsurkunden HIER IN DEUTSCHLAND von einem amtlich beeidigten Übersezer übersetzen lassen. Dann zur Legalisation ab ins Rathaus/Bürgerbüro und ... das wars dann auch schon.
Sorry, Ingo, da liegst Du falsch.

wir haben in Guangzhou geheiratet, das wunderschöne rote Büchlein ist klar ein chinesisches Dokument, in D mithin wertlos.
Die Übersetzung und Überbeglaubigung liessen wir vom deutschen Konsulat erledigen, diese Überbeglaubigung legten wir dem deutschen Standesamt vor, das wars.

So geschehen Ende 2007/Anfang 2008.
mistervac, seit seiner Kindheit Chinafan, heute seine Träume lebend
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Re: Übersetzung von Urkunden?

Beitrag von ingo_001 »

mistervac hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben: Aber Achtung: Solltet Ihr die Absicht haben hier in Deutschland zu leben, müsst Ihr Eure Hochzeitsurkunden HIER IN DEUTSCHLAND von einem amtlich beeidigten Übersezer übersetzen lassen. Dann zur Legalisation ab ins Rathaus/Bürgerbüro und ... das wars dann auch schon.
Sorry, Ingo, da liegst Du falsch.

wir haben in Guangzhou geheiratet, das wunderschöne rote Büchlein ist klar ein chinesisches Dokument, in D mithin wertlos.
Die Übersetzung und Überbeglaubigung liessen wir vom deutschen Konsulat erledigen, diese Überbeglaubigung legten wir dem deutschen Standesamt vor, das wars.

So geschehen Ende 2007/Anfang 2008.
Bin noch mal in mich gegangen, soll heissen: Es gab bei mir bedingt durch meine Vergesslichkeut damals eine Sonder-Situation.
Das Hochzeitsbüchlein meiner Frau haben wir damals auch in Guangzhou legalisieren und Überbeglaubigen lassen. Leider hatte ich das mit meinem Hochzeitsbüchlein nicht gemacht gehabt.
Also musste ich das hier von einem amtlich beeidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lasen und dann vom Bürgeramt beglaubigen lassen.
Das war nötig, weil ich ja meine Steuerklasse beim Finanzamt ändern musste - sonst hätte auch (zwecks Anerkennung der Eheschliesssung in China) das Hochzeitsbüchlein meiner Frau völlig ausgereicht

Also Asche auf mein vergessliches Haupt :mrgreen:

Mit den Worten meiner Frau: ich bin ebend doch ein lao gong gong gong gong ...
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Re: Übersetzung von Urkunden?

Beitrag von ingo_001 »

mistervac hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben: Aber Achtung: Solltet Ihr die Absicht haben hier in Deutschland zu leben, müsst Ihr Eure Hochzeitsurkunden HIER IN DEUTSCHLAND von einem amtlich beeidigten Übersezer übersetzen lassen. Dann zur Legalisation ab ins Rathaus/Bürgerbüro und ... das wars dann auch schon.
Sorry, Ingo, da liegst Du falsch.

wir haben in Guangzhou geheiratet, das wunderschöne rote Büchlein ist klar ein chinesisches Dokument, in D mithin wertlos.
Die Übersetzung und Überbeglaubigung liessen wir vom deutschen Konsulat erledigen, diese Überbeglaubigung legten wir dem deutschen Standesamt vor, das wars.

So geschehen Ende 2007/Anfang 2008.
Bin noch mal in mich gegangen, soll heissen: Es gab bei mir bedingt durch meine Vergesslichkeut damals eine Sonder-Situation.
Das Hochzeitsbüchlein meiner Frau haben wir damals auch in Guangzhou legalisieren und Überbeglaubigen lassen. Leider hatte ich das mit meinem Hochzeitsbüchlein nicht gemacht gehabt.
Also musste ich das hier von einem amtlich beeidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lasen und dann vom Bürgeramt beglaubigen lassen.
Das war nötig, weil ich ja meine Steuerklasse beim Finanzamt ändern musste - sonst hätte auch (zwecks Anerkennung der Eheschliesssung in China) das Hochzeitsbüchlein meiner Frau völlig ausgereicht

Also Asche auf mein vergessliches Haupt :mrgreen:

Mit den Worten meiner Frau: ich bin ebend doch ein lao gong gong gong gong ...
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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