Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

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Laogai
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Laogai »

Masterofclay hat geschrieben:Meine Freundin hat jetzt doch noch eine Visum-Agentur eingeschaltet (gottseidank eine günstige) und meinte, sie bräuchte so eine Einladung von mir für den Antrag. Von der Verpflichtungserklärung hat man ihr dort allerdings widerum nichts gesagt.
Roger hat geschrieben:Blas ihr das aus dem Kopf mit der Visum-Agentur, das sind alles Betrüger rund um das Botschaftsviertel.
Ich kenne zwar die Visum-Agenturen in China nicht, würde aber ähnlich denken/antworten wie Roger.
Die Verpflichtungserklärung der einladenden Partei aus Deutschland ist Grundvoraussetzung für die Erteilung eines Besuchsvisums! Ruf mal wie von Roger vorgeschlagen bei der deutschen Botschaft in Beijing an und erkundige dich direkt nach dem Procedere.

Nachgetragen: Mods, bitte diesen Thread nach -> Visum verschieben. Danke!
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Topas
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Topas »

Dass mit der bürgschaft ist kein Quatsch. ich musste Einkommensnachweise sowie die kopie meines mietvertrages vorlegen. punkt !
Topas grüsst recht herzlich WHSAP
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Roger
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Roger »

Dass mit der bürgschaft ist kein Quatsch. ich musste Einkommensnachweise sowie die kopie meines mietvertrages vorlegen. punkt !

Das ist doch keine Bürgschaft!!!, sondern der Nachweis deiner Leistungsfähigkeit. Das ist ein Riesenunterschied.
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Laogai
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Laogai »

Roger hat geschrieben:[...]der Nachweis deiner Leistungsfähigkeit[...]
Das ist jetzt aber Quatsch :wink:
Es gibt keinen "Nachweis meiner Leistungsfähigkeit". Jedenfalls hoffentlich nicht :roll: :twisted:

Können wir uns auf den Begriff "Verpflichtungserklärung" einigen?
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TaugeNix

Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von TaugeNix »

laogai hat geschrieben:
Roger hat geschrieben:[...]der Nachweis deiner Leistungsfähigkeit[...]
Das ist jetzt aber Quatsch :wink:
Es gibt keinen "Nachweis meiner Leistungsfähigkeit". Jedenfalls hoffentlich nicht :roll: :twisted:

Können wir uns auf den Begriff "Verpflichtungserklärung" einigen?
In der bei der ABH abzugebenden Verpflichtungserklärung (gem. §68 Aufenthaltsgesetz) steht als einer der letzten Punkte:
Verpflichtungserklärung gem. §§ 66, 68 AufenthG hat geschrieben: Die finanzielle Leistungsfähigkeit des/der Verpflichtungserklärenden wurde
[ ] nachgewiesen
[ ] nicht nachgewiesen
[ ] glaubhaft gemacht
[ ] nicht glaubhaft gemacht
Für diesen Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung sind natürlich Einkommensnachweise erforderlich.
Wenn es untechnisch sehen will, stellt die VE eine Bürgschaft da - man bürgt für den Ausländer bzw. die von ihm verursachten kosten.

Es IST aber keine Bürgschaft und wird auch nicht so genannt.
Eine Bürgschaft ist ein anderer Rechtsbegriff, und eine Bürgschaft wird im Visumverfahren NICHT verlangt!

Also, noch einmal: Es wird keine Bürgschaft verlangt.
Es wird aber eine Verpflichtungeserklärung verlangt, in der die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden muss.
Eine gesonderte Einladung ist ebenfalls nicht vorgesehen, dies geschieht durch die VE ("Der Gastgeber").
Bitte die Begriffe VE, Bürgschaft und Einladung nicht durcheinander werfen - es sind verschiedene Begriffe und ALLEIN die Verpflichtungserklärung wird im Visumverfahren verlangt.
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belrain
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von belrain »

Ist doch garnicht schwer :wink:
Die Einladung ist gleichzeitig Verpflichtungserklärung und Bürgschaft.

Man gehe zum Ausländeramt und nehme Mietvertrag, gültigen Ausweis und die letzten drei Gehaltsabrechnungen mit. Dann füllt man den entsprechenden Antrag aus, der Beamte klimpert die Daten der Freundin ein (die Adresse habe ich damals in Pin-Yin angegeben) und er berechnet die Bonität. Wenn das alles zur Zufriedenheit erfolgt ist, muss man den Zettel noch unterschreiben und bekommt ihn als Original mit. Dieses Einladungsschreiben muss deine Freundin dann dem Antrag beifügen. Am Besten gleich noch eine schriftliche Bestätigung der Einladung deinerseits und eine Kopie von deinem Ausweis beifügen (musste ich beim Antrag meiner Freundin nachschicken).
Danach wird deine Freundin noch einem Interview ausgesetzt. Da muss sie dann auch persönliche Fragen beantworten und einen kleinen Sprachtest bestehen. Wenn sie nicht gut Englisch oder Deutsch kann sollte sie angeben, dass du auch Chinesisch kannst.

Wichtig:
In der Verpflichtungserklärung bürgst du dafür, dass deine Freundin auch wieder zurück fliegt. Ausserdem bürgst du für die Entstehung möglicher Kosten (Polizei, Feuerwehr etc.) die entstehen, wenn deine Freundin hier entsprechend Mist baut.
Meine Freundin musste zusätzlich noch ein Konto mit €5000 nachweisen :shock: , was aber wohl daran lag das sie einen komischen Beamten erwischt hat.
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Re: Visum, weshalb, warum? - wer nicht fragt bleibt dumm

Beitrag von Laogai »

belrain hat geschrieben:Danach wird deine Freundin noch einem Interview ausgesetzt. Da muss sie dann auch persönliche Fragen beantworten und einen kleinen Sprachtest bestehen. Wenn sie nicht gut Englisch oder Deutsch kann sollte sie angeben, dass du auch Chinesisch kannst.
Ein Sprachtest für ein Besuchsvisum??? Davon habe ich bisher noch nicht gehört oder gelesen. Steht auch nicht als Anforderung auf der Website der deutschen Botschaft in China.
Meinen Schwiegervater haben wir letztes Jahr für drei Monate nach Deutschland eingeladen. Und der kann nicht mal Hochchinesisch :shock: :roll:
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