Hi
Na, wenn ich mir das vorstelle, seid ihr ja fast schon Lichtjahre zu spät, um dies zu dokumentieren, wen ich an unser Beispiel denke.
-2003 erster Versuch in Deutschland, unüberbrückbare Hürden, da Geburtsurkunde meiner chinesischen Frau fehlt und auch nicht beschaffbar ist (diese wurden zu gegebener Zeit auf dem Land nicht ausgestellt).
2005 zweiter Versuch in China, der aber am gleichen Problem scheitert, da die Ausstellung der Konsularbescheinigung der Deutschen Botschaft ein Ehefähigkeitszeugnis des deutschen Mannes erfordert, was wiederum die Geburtsurkunde der chinesischen Frau voraussetzt. Deuscher Bürokratismus???
2006 dritter, erfolgreicher Versuch in Dänemark, Dienstags anmelden, Freitags heiraten, so einfach kann Bürokratismus sein.
Da hat das Standesamt in D Dich, vermutlich aus Unwissenheit, verarscht. Es gibt jede Menge Chinesen, die keine GU haben und diese auch nie bekommen.
In div. Provinzen gab (oder vielleicht auch gibt?) es keine GU.
Das Hukou ist DAS Dokument.
Ich habe Anfang 2005 mein EFZ mit einer simplen Kopie und Ubersetzung des Hukou (aus China, nicht beglaubigt oder gar legalisiert) bekommen.
Gruß,
Norbert