TaugeNix hat geschrieben:
Nein, müssen sie nicht. Sind sie oftmals nicht, was Juristen oder Juristen in spe wie mir ja erst die Arbeit verschafft
ok "müssen" war der falsche Wortwahl, "sollten"..
TaugeNix hat geschrieben:
Rechtlich gesehen ist das Auslegungssache
sagte ich ja...
TaugeNix hat geschrieben:
wobei man zuerst vom Wortlaut (grammatikalische Auslegung) ausgehen muss.
Den Wortlaut kennst du ja, China. Da Taiwan sich selbst als "China" bezeichnet (zumindest bis zum jetztigen Zeitpunkt ROC), und andere Länder eine "Ein-China-Politik" betreiben, ist deutlich zu ersehen, dass China inkl. Taiwan gemeint war.
ob inkl. Taiwan gemeint war ist eben nicht ersichtlich…
auch in der Friedens-Konferenz von San Francisco 1951 waren die meisten Staaten auch der Meinung waren, dass das Selbstbestimmungsrecht der Insel-Bewohner beachtet werden muss, Taiwan stand nach dem Krieg unter der Kontrolle von Chiang, aber er hat es einfach nach dem Volksaufstand als Provinz eingegliedert, damit eine zivile Regierung eingeführt werden kann... die Ein-China-Politik anderer Länder ist NICHT gleichbedeutend mit die der VR… die USA sieht beispielsweise Taiwan als Teil Chinas, aber nicht der VR… andere Staaten erkennen die Republik China an… die Republik China hat die VR inoffiziell anerkannt.. Japan nahm die Ein-China-Politik lange zur Kenntnis, ohne eine eindeutige Postion zu der Taiwan-Frage zu beziehen… auch im Friedensvertrag wurde nicht ersichtlich, wem Taiwan gehört…
TaugeNix hat geschrieben:
Auch die systematische Auslegung ergibt nichts anderes. Dies wäre nur dann der Fall, wenn Taiwan zum Zeitpunkt der Resulotion einen eigenen völkerrechtlichen Sitz bekommen hätte.
Sonst ergibt sich aus der Tilgung der Rechte der ROC systematisch zwingend, es als nichtselbständigen Teil unter der Führung der PRC zu sehen. Was der Fall ist.
Taiwan steht unter der Kontrolle der Republik, die in den 80ern offiziell die Alleinvertretung Chinas beanspruchte... seit der Demokratisierung ist das nicht mehr so, dieses Jahr war auch das erste Mal so, dass die Republik China sich unter den Namen "Taiwan" bewarb... wenn es zur Unabhängigkeit kommt, dann NUR von der Republik China, da die jetzige Verfassung , die noch vom Festland stand, geändert werden muss, wobei die USA und die EU strikt dagegen ist… das EU-Parlament ist die einzige Institution, die explizit eine Unabhängigkeit Taiwans befürwortet… der alte Chiang hat Taiwan heute unter dieser prekären Situation gebracht, in den 50ern hatte er durch Druck von Truman die Gelegenheit auf Taiwan einen neuen Staat auszurufen bzw. harte Fakten zu schaffen, indem er die vorgelagerten chinesischen Inseln aufgibt, aber er wollte natürlich nicht… weil er sonst symbolisch China ganz verloren hätte..
TaugeNix hat geschrieben:
Letztlich kommen noch die historische und teleologische Auslegung dazu.
Die historische Auslegung führt erneut zu keinen anderen Ergebnissen, da hier nach der historischen Entwicklung des Gesetzes gefragt wird. Die Resolution wurde vor dem Hintergrund verabschiedet, der damaligen "unlegitimierten" Führung Chinas (wie oben kommt es hier auf erneut auf die Haltung des Gesetzgebers an, Ausführungen zur tatsächlichen Einbeziehung Taiwans in "China" siehe dort).
die UN-Generalversammlung ist kein Gesetzgeber, sie spricht nur Empfehlungen aus, ob Taiwan berücksichtigt wurde ist eben fraglich… (ok hast du später korrigiert)
TaugeNix hat geschrieben:
Ähm, ja. Was willst du mir damit sagen? Dass man ein völkerrechtliches nicht anerkanntes Land nicht einer Resolution erwähnt, dürfte klar sein. Obige Ausführungen dürften dir dann auch erklären, warum dies unnötig war.
Du hast was übersehen, bis zur Resolution war sie aber ein von der UN völkerrechtlich anerkanntes Land, bis dahin war sie auch ständiges Mitglied des Sicherheitsrates… und die Resolution ist völkerrechtlich nicht bindend, daher können auch andere Staaten die Republik China völkerrechtlich anerkennen... Taiwans Status bleibt ungeklärt...
selbst Deutschland sieht Taiwan indirekt als Staat an, wenn auch nicht offiziell, da auf deutsche Landkarten, die Republik China immer noch verzeichnet ist, eindeutige Stellung hat die BRD also noch nicht bezogen ob Taiwan zu der VR gehört, der Status der "Türkischen Republik Nordzypern" wurde in einer UN-Sicherheitsrat-Resolution schon geklärt, nämlich, dass sie völkerrechtlich zu Zypern gehört, daher wird sie auch im Auswärtigen Amt unter Zypern aufgeführt, Taiwan jedoch nicht unter der VR... die Tendenz sieht aber unter Steinmeier so aus, dass Taiwan immer mehr isoliert wird, da nun die Länderinformationen zu Taiwan gelöscht wurden...
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... aiwan.html
TaugeNix hat geschrieben:
Gut, damit werde ich mal meinen Völkerrechtsprofs kommen, dass die offizielle Haltung der UN (deren Sachlage du wohl verkannt hast) keine völkerrechtliche Qualität besitzt.
ähm, lies mal meinen vorigen Post nochmal, oder hast Du den Artikel immer noch nicht genau gelesen… da habe ich Dir doch zugestimmt… bloss dachtest Du, dass die offizielle Haltung der UN das genaue Gegenteil wäre, was ich ja mit Ban Ki Moon eben genauer dargestellt habe...
Frag mal bitte Deinen Prof wie er die Sachlage bzgl. zu Taiwan sieht… schliesslich stammt der Artikel auch von einem Völkerrechtler…
TaugeNix hat geschrieben:
Legitimiert ist die VR eben durch die UN-Resulotion
ja da hast du mich missverstanden, für mich sind im Grunde alle Staaten nicht legitimiert, wenn sie nicht auf demokratische Prinzipien beruhten, spricht deren Verfassungen nicht demokratisch abgesegnet wurden.. bloss wäre zu damaliger Zeit eine Gründung der UN sinnlos gewesen
TaugeNix hat geschrieben:
Damit hast du recht, das habe ich übersehen. Sie sind völkerrechtlich ersteinmal ohne Bindungscharakter, werden jedoch über die jeweiligen Gesetze der Vertreter als Bindung oder Auslegungskriterium herangezogen, was ihnen eine zumindest annähernde Bindungswirkung gibt.
ja, kann herangezogen werden, muss aber nicht, Beispiel Zionismus=Rassismus-Resolution der Generalversammlung, diese Resolution nahm kein westliches Land Ernst…
TaugeNix hat geschrieben:
Ob dadurch, wie du hier forderst:
die Taiwan-Frage noch im Sicherheitsrat geklärt werden muss
ist mehr als zweifelhaft, da hierfür im Grunde kein Bedürfnis besteht, da die Resulotion von der Mehrheit der Staaten beschlossen wurde, welche damit eine grundsätzliche Anerkennung des Führungsanspruchs über ganz China (s.o.) der PRC zuwiesen.
Meiner Meinung nach ja, denn für alle anderen anderen strittigen Gebiete wurden sie auch darüber geklärt! Beispiel Nordzypern...
Ein Aufnahmeantrag kann sowieso erst nur durch Zustimmung des Sicherheitsrates übernommen werden, danach wird der Antrag in der Generalversammlung entschieden…
also, die VR könnte die Taiwan-Frage endgültig im Sicherheitsrat klären, aber verständlicherweise will sie das ja nicht, sonst müsste sie im Fall der Fälle dem Volk erklären, weshalb deren sie Taiwan "verloren" hat... die KP braucht den Taiwan-Konflikt zu sehr, um von innenpolitischen Problemen abzulenken, die sie nicht gebacken kriegen... Tendenz: Nationalismus als Ersatz für Kommunismus...
TaugeNix hat geschrieben:
Braucht es ja auch nicht, da die Resulotion ja den Willen der Mehrheit ausdrückte - und der Sicherheitsrat bzw. der Generalsekretär (
http://www.un.org/apps/sg/offthecuff.asp?nid=1053) dies wohl auch so sehen.
Weiter muss eben auch die Haltung der anderen Länder berücksichtigt werden, und diese zeigen mit der "Ein-China-Politik" aus welchen Gründen auch immer, dass sie keine Unabhängigkeit fordern.
wie der Sicherheitsrat das sieht ist EBEN NICHT geklärt, darum ging es ja die ganze Zeit, ausserdem war das der Wille der Mehrheit von 1971! die VR wurde schliesslich auch lange Zeit nicht anerkannt… und das war auch ein Wille der Mehrheit… oder siehe die Zionismus-Resolution, die bis 1991 Bestand hatte... der Kalte Krieg ist vorbei, man sollte die Situation neu bewerten...
es ist nicht der Zuständigkeitsbereich des Generalsekretären Taiwans Status zu klären, der Artikel kritisiert ja den neuen Generalsekretären Ban Ki Moon gerade deshalb und erklärt weshalb, die offizielle Haltung der UN ist nicht vorhanden, nur eine vom Generalsekretären, damit bricht er seine Neutralität und die der UN… lies Dir doch mal bitte den genauer Artikel durch…
und meiner Meinung nach muss man die Resolution nicht zurücknehmen, aber Taiwans Status sollte man klären… wenn sich Taiwan von China (Republik China, nicht VR!) unabhängig erklärt, hat sie bessere Chance, als eigenständiges Land anerkannt zu werden, bloss sie wird ja auf internationalen Druck den Namen nicht los…die Haltung der anderen Ländern hat eigentlich nichts zu sagen, weil die Republik China sich als souveränes Land sieht, das wäre eine Einmischung in innere Angelegenheiten, besonders von Seiten der VR…
TaugeNix hat geschrieben:
Habe ich, er meint, es seine eine falsche Einschätzung der rechtlichen und politischen Realität.
Zu der rechtlichen Einschätzung muss ich oben genanntes wiederholen, politisch fällt mir als Gegenfrage ein, wieviele Staaten denn nun ein unabhängiges Taiwan anerkennen.
es gibt kein unabhängiges Taiwan, nur eine unabhängige Republik China, die Frage ist wie viele würden eine Unabhängigkeitserklärung Taiwans, damit ist nicht die von der VR gemeint, akzeptieren… Frag mal Deinen Prof explizit über die Republik China auf Taiwan, wie er die UN-Sachlage dazu sieht, weil es hier nicht wirklich ersichtlich wird…
TaugeNix hat geschrieben:
1. die PRC sieht Taiwan als Provinz an, damit ist erstmal eine rechtliche Grundlage gegeben. Diese wurde mit der Führungszuteilung über ganz China legitimiert. Es wäre also eine Sezession.
2. Deine Meinung mag berechtigt sein, meine habe ich oft genug dargelegt.
3. Ja - aber auch nur unter den Voraussetzungen, die ich in meinen Meinungsposts schon geschrieben habe.
1. nur weil die PRC so sieht ist das eben keine rechtliche Grundlage für alle Staaten, (noch) nicht mal für Deutschland und nicht für die USA, sie erkennen den Staat zwar nicht an, aber erklären auch nicht, dass Taiwan zur VR gehört... eine Sezession ist es immer noch nicht, da Taiwan nie Bestandteil der VR war, die Sezession fand durch die Neugründung der VR umgekehrt statt, sie kann Taiwan nur aus irgendwelchen Gründen beanspruchen.. wie geschrieben, die UN tut so als gebe die Republik China nicht mehr, obwohl faktisch längst eine Sezession der VR von der Republik stattfand…
Frag mal bitte Deinen Prof, ob eine Anerkennung der Republik China in ihrer jetzigen Geltungsbereich ( bzw. eine Unabhängigkeitserklärung Taiwans ) eine Sezession der VR darstellen würde, meiner Meinung nach nur für die vorgelagerten Inseln der Provinz Fujian der Republik China, Quemoy und Matsu, schliesslich waren sie schon immer chinesisch...
Tibet z.B. wird von der VR auch als intregaler Bestandteil Chinas angesehen, dies galt bis zur rot-grünen Regierung 1998 für Deutschland beispielsweise jedoch nicht… für das Europäische Parlament und für die USA gilt Tibet als besetztes Land, Dalai Lamas Exilregierung als rechtmäßigen Vertreter Tibets... die Tibet-Frage wird natürlich nicht im Sicherheitsrat behandelt, da die VR auch hier verständlich blockiert...
2. gut, dass Du das so siehst, aber Deine finde ich unberechtigt, da eine diktatorische Minderheit über die Mehrheit entscheidet, hätten sie wirkliche Autonomie, oder zumindest die demokratischen Mitteln gegen eine Zentralregierung vorzugehen, wäre meiner Meinung eine Sezession ungerechtfertigt, Sezessionsbewegungen können auch nicht militärisch gelöst werden, nämlich demokratisch oder eben gerechter... aber die KP löst sie lieber mit Staats-Gewalt, statt sie wirklich zu lösen, das sind selbst verursachte Probleme...
noch kurz am Rande, weil sie ich solche ähnliche Argumentationen oft gelesen habe:
die VR-Chinesen vergleichen gern die Taiwan-Siuation mit den des Amerkanischen Sezessionkrieges, dabei ging es Lincoln nicht vorrangig um den territorialen Bestandheit der USA, sondern um die Demokratie, da die Südstaaten die Beschlüsse der Mehrheit nicht akzeptieren wollten und sich deshalb lossagten, die Sezession wäre also hier gerechtfertigt gewesen, wenn sie keine Mitsprache gehabt hätten, hatten sie aber, da Demokratie...
auch wird gerne von den VR-Chinesen angeführt, dass sie Deutschlands Einheit immer gerne unterstützt haben, bloss hatten die DDR-Bürger am Schluss auch die freie Entscheidung, ob sie der BRD beitreten wollen oder lieber eigenständig bleiben, die VR China versagt den Taiwanern dieses Recht der Entscheidung, da sie ihre eigenen Bürgern schliesslich auch keine gibt...
hier nochmal der Text vom Artikel: http://diepresse.com/home/recht/rechtal ... 3/index.do
UN-Rechtsbüro im Unrecht
01.10.2007 | 18:29 | PETER FISCHER (Die Presse)
Der UN-Generalsekretär und sein Rechtsbüro würgen Taiwans Beitrittsansuchen ab.
EPA PHOTO KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
BRATISLAVA. Am 19. Juli richtete der taiwanesische Staatspräsident Chen Shui bian an UN-Generalsekretär Ban Ki Moon einen Antrag auf Aufnahme Taiwans in die Vereinten Nationen. Nach Art. 4 der UN-Satzung steht die Mitgliedschaft friedliebenden Staaten offen, die fähig und gewillt sind, die UN-Verpflichtungen zu erfüllen. Über den Antrag entscheiden zunächst der Sicherheitsrat, dann die Generalversammlung.
Entgegen der üblichen Praxis in mehr als 140 Fällen – darunter Österreichs Antrag 1955 – wurde der taiwanesische Antrag aber nicht an den Sicherheitsrat weitergeleitet, sondern vom Generalsekretariat so „erledigt“: Unter Berufung auf die legendäre UN-Resolution 2758 aus 1971, die der Volksrepublik China (VRC) das Alleinvertretungsrecht für China zu- und zugleich dasselbe der Republik China (Taiwan) absprach, sandte das Rechtsbüro der UNO den Antrag an den Absender zurück.
Diese unübliche Vorgangsweise wirft neben der Frage nach den Kompetenzen des Generalsekretärs und seines Rechtsbüros (s. unten) auch eine materielle Frage auf: Angenommen, sie besäßen die Befugnis, Beitrittsanträge zurückzuweisen, wäre Res. 2758 eine ausreichende Grundlage? Die Resolution bestimmt lapidar, dass ab 1971 die Vertreter der VRC und nicht Taiwans China in der UNO vertreten dürfen. Nichts wird darüber gesagt, wer Taiwan und seine 23 Millionen Einwohner vertritt.
Die VRC leitet daraus aber ab, dass ihr Anspruch auf Vertretung des taiwanesischen Volkes inkludiert wäre, denn sie sieht Taiwan als eine, wenn auch abtrünnige, Provinz der VRC. Diese gebetsmühlenartig wiederholte Einschätzung widerspricht jedoch der politischen und rechtlichen Realität. Seit Gründung der Republik China auf Taiwan 1949 hat die VRC nie eine effektive Herrschaft über Taiwan und die zugehörigen Inseln ausgeübt. Wie sich die meisten Völkerrechtsexperten daher einig sind, besitzt Taiwan alle vom Völkerrecht geforderten Attribute eines souveränen Staates und ist darüber hinaus im Gegensatz zur VRC ein demokratischer Staat, der auch die Menschenrechte respektiert und mit mehr als 20 Staaten, darunter dem Vatikan, offizielle diplomatische Beziehungen unterhält. Damit erfüllt Taiwan alle Voraussetzungen einer UN-Mitgliedschaft nach Art. 4.
Dass Taiwans Staatsqualität von der VRC bestritten wird, ist nichts Neues. Nicht zu erwarten war das aber von Seite der UNO: Bei einer Pressekonferenz in Kalifornien wurde der Generalsekretär im Juli auf die Interpretation der Resolution 2758 angesprochen, worauf Ban Ki Moon bemerkte: „The position of the United Nations is that Taiwan is part of China“. Das US State Department hat dieses Statement sofort in einem Brief an den Generalsekretär als „mistake“ bezeichnet.
Äußerst bedenklich und noch nie da gewesen ist das Verhalten eines UN-Generalsekretärs und seines Rechtsbüros, die diese Frage nach objektiven Kriterien zu prüfen gehabt hätten, sich jedoch spontan der abwegigen Rechtsmeinung der VRC angeschlossen haben. Damit können der Generalsekretär und sein Rechtsbüro in dieser Frage nicht mehr als unparteiische Behörden der Weltorganisation angesehen werden. Offenbar versuchte die VRC eine Debatte im Sicherheitsrat über den Status Taiwans zu verhindern und wurde nun von der UNO und ihrem Rechtsbüro als willigem Werkzeug unterstützt, was der Idee einer objektiven Weltfriedensorganisation klar widerspricht.
Um ihr Image als universelle, objektive Friedensorganisation in dieser Frage wiederzugewinnen, sollte die UNO den wirklichkeitsfremden Vertretungsanspruch des kommunistischen Chinas über Taiwan durch eine Aufnahme Taiwans beenden, so wie sie seinerzeit richtigerweise den ebenso fiktiven Alleinvertretungsanspruch Taiwans über das kommunistische China durch Resolution 2758 beendet hatte.
Die Aussichten sind aber düster: Am 31. Juli hat Taiwan erneut einen UN-Beitrittsantrag eingebracht, der – allerdings ohne Hinweis auf Res. 2758 – wieder retourniert wurde.
Der Autor war o. Univ.-Prof. für Völkerrecht an der Universität Wien und ist seit 2004 Vizerektor und Institutsvorstand an der neu gegründeten Rechtswissenschaftlichen Hochschule Bratislava.
UN-RESOLUTION 2758
1971 sprach die UN-Generalversammlung der Volksrepublik China das Alleinvertretungsrecht für China zu, zugleich dasselbe Taiwan ab. Darüber, wer Taiwan vertritt, wurde aber nichts gesagt.