Ling Ling hat geschrieben:Hallo Jens,
da hast du mich mißverstanden.
Hi Ling Ling,
oh

Hmmmh, das war womöglich der verknappten Form Deines letzten Postings geschuldet...
Ling Ling hat geschrieben:Deshalb hier noch mal etwas klarer:
Ling Ling hat geschrieben:In vielen Ländern ist es üblich, das die Kinder die Eltern im Alter versorgen. Die Familie ist das soziale Netz. Deshalb sind sie an vielen Kindern interessiert. So können sie sich für das Alter absichern. ...
OK, OK, Alterssicherung durch eine große Kinderschar. Das Prinzip ist nicht neu und reicht zurück bis in unsere Urzeit.
Ling Ling hat geschrieben:Für viele Ausländer, die hier leben, ist es ein Vorteil, wenn sie noch über ein soziales Netz in der Familie verfügen. Sie können im Notfall also die staatliche Hilfe plus die Hilfe ihrer Familie in Anspruch nehmen.
Für Deutsche ist dies eher unüblich, sie haben oft nur noch die Möglichkeit staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Der Unterschied in der Familienstruktur zwischen modernen Industriestaaten (z. B. Deutschland) und Schwellen- und noch mehr Entwicklungsländern ist mir natürlich geläufig. Ob allerdings der Wandel der Familienstruktur in Deutschland gleichbedeutend mit einem fehlenden sozialen Netz innerhalb der Familie ist, dessen bin ich mir nicht (so) sicher.
Grundsätzlich ist es natürlich für jeden, sei er nun deutsch oder ein in Deutschland lebender Ausländer, von Vorteil, in Zeiten der Not im Kreis seiner Familie Rückhalt zu finden, wobei die Unterstützung natürlich auch immaterieller Art sein kann.
Ling Ling hat geschrieben:Das war mit den von dir zitierten Zeilen gemeint, nicht, dass die Ausländer keinen Anspruch auf soziale Hilfen haben.
OK. Über
diese Klarstellung bin ich besonders froh.
Ling Ling hat geschrieben:Dennoch, auch wenn es hart klingt, wenn jemand nach Deutschland kommt und hier keine Arbeit hat, sollte er nicht auch noch seine Familie nachkommen lassen.
Und schon im nächsten Satz wieder Anlass für Verunsicherung über die Vorstellungen, die Dich zum Schreiben dieser Zeilen veranlasst haben. Deshalb folgende Anmerkung, nein, Feststellung:
Es ist für einen Nicht-EU-Ausländer, der in Deutschland keine Arbeit und/oder kein genügendes Einkommen hat, (nahezu)
unmöglich, seine Familie nach Deutschland nachkommen zu lassen.
Die gesetzlichen Regelungen im Aufenthaltsgesetz, die gerade vor kurzem nochmals verschärft wurden, und ihre meiner beruflichen Erfahrung (als RA im Ausländerrecht) nach restriktive Handhabung in Ermessensfällen durch die Ausländerbehörden sind insoweit eine hohe, eine
sehr hohe Hürde.
Ling Ling hat geschrieben:Ich stelle mir immer die Frage: Wenn ich in ein anderes Land gehe und dort keine Arbeit fände, würde ich dann meine Frau nachkommen lassen und mich darauf verlassen, das wir dann nur von Sozialhilfe leben? Ich würde es nicht tun.
Ich weiß nicht, ob die in Deutschland lebenden Ausländer
es tun würden. Aber dies ist auch eine hypothetische Frage. Sie
können es nicht tun (siehe oben).
Ling Ling hat geschrieben:Die Kernfrage ist also nicht eine Ausländerfrage sondern eine reine Bildungsfrage.
Über die Einschätzung der Bildung und Bildungspolitik als
ein bzw. vielleicht sogar
das Schlüsselthema der Gegenwart und Zukunft sind wir uns einig.
Ling Ling hat geschrieben:Optimal ist natürlich, wenn eine Familie ein eigenes soziales Netz hat, ein staatliches soziales Netz zur Verfügung steht und gleichzeitig die Familie Wert auf eine hohe Bildung und Ausbildung ihrer Kinder legt.
Kein Widerspruch von mir. Du hast absolut recht.
Ling Ling hat geschrieben:Was die Trennlinie betrifft, die du als diskriminierend bezeichnest, da kenne ich mich nicht aus. Wie sieht das denn in anderen Staaten aus?
Also, da bin ich auch überfragt.
Ling Ling hat geschrieben:Als EU-Bürger, könnte ich zum Beispiel in die Niederlande fahren, mir dort eine Wohnung nehmen und dann Sozialhilfe oder ähnliches dort beantragen? Ist eine ernst gemeinte Frage.
Hmmh, wie gesagt, wie die gesetzlichen Regelungen anderer EU-Staaten zur sozialen Absicherung ihrer Bevölkerung aussehen, kann ich nicht beantworten.
Aber in Deutschland besteht für EU-Ausländer grundsätzlich ein Anspruch auf die Inanspruchnahme staatlicher Hilfen (wie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe). Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt. Einem Leistungsmißbrauch wird versucht, entgegenzuwirken. Ein aktuelles Beispiel ist nachzulesen unter
http://blog.juracity.de/2007-12-07/kein ... ender.html.
Jens David,
der während des Bezugs von Sozialhilfe bzw. Alg II trotz Familienrückhalts am Existenzminimum lebte
