Sie koennen von uns sehr gute Preis bekommen. wir bringen Ihnen sher viel Gewinn im Jahrlich!!!
Elektroroller:
1000 € und 2500 € für Modelle mit 45km/h in EU:
Die Geschichte der E-Roller begann in Fabrikhallen, wo kleine Transportroller für Waren und Personen benötigt wurden und Verbrennungsmotoren aufgrund der Abgase nicht eingesetzt werden konnten. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Elektro-Motorrollern (auch Elektro-Scooter genannt), die eine Reichweite von ca. 50 km und eine Geschwindigkeit von ca. 45 Km/h erreichen. Die wesentlichen Vorteile von E-Rollern gegenüber herkömmlichen Rollern sind:
geringer Lärm
kein Benzinverbrauch, dadurch auch keine Abgase
durch den Wegfall des Verbrennungsmotors weniger Verschleißteile
Bei den heutigen Strompreisen (ca. 0,2 €/kWh) kosten 100 km Fahrt ca. 80 Cent; die Versicherungskosten liegen bei ca. 60 € im Jahr. Die Anschaffungskosten für einen Roller liegen zwischen ca. 1000 € und 2500 € für Modelle mit 45km/h. Es gibt dabei große Unterschiede in der Leistungsfähigkeit der Motoren und Batterien. Dies drückt sich in der erreichbaren Geschwindigkeit, der möglichen Steigfähigkeit am Berg und der Reichweite pro Batterieladung aus. Die meisten Elektroroller haben eine Reichweite von ca. 50km/Ladung.
Elektroroller der ersten Generation sind meistens mit normalen Blei-Gel-Batterien ausgestattet, deren Nachteil die geringe Kapazität der Batterien und vor allem die kurze Lebensdauer ist.
Neuere Elektroroller werden teilweise mit Lithium-Ionen-Akkus ausgerüstet. Die Verwendung dieser Akkumulatoren trägt zu höheren Reichweiten bei.Nachteilig sind die deutlich höheren Kosten.
Die EU-Richtlinie 2002/24/EU für das Kraftfahrrecht besagt im 1. Absatz, Begriffsbestimmungen, sinngemäß: " ... alle E-Fahrzeuge, ausgenommen "pedal-assistent" Fahrräder, gelten ab sofort als Kraftfahrzeuge. Sie benötigen folglich eine nationale Typgenehmigung, die hier in Deutschland durch das KBA erteilt wird. Eine EU-Zulassung genügt also nicht, da in Deutschland Kraftfahrzeuge über 6 Km/h Geschwindigkeit gem. der StVZO die oben genannte nationale Typgenehmigung benötigen. Somit müssen auch Elektroroller den technischen Anforderungen (z.B. zwei unabhängige Bremsanlagen, Beleuchtungsanlage, Hupe, Bereifung) von Kraftfahrzeugen entsprechen
wer haben dafuer Interrssant.Bitte melden sie sich unter mail:[email protected]
MFG
Karl zhang
Such nach Geschaeftpartner aus Deutschland(Eletroroller)
-
yingming8668
- Teilnehmer

- Beiträge: 38
- Registriert: 13.06.2006, 04:54
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast