adadabra hat geschrieben:hallo,
ich suche chinesisch und mandarin sprechende gästeführer in vielen städten deutschlands, für kontinuierliche stadtführungen, flughafentransfers, mehrtägige gruppenbegleitungen und ähnliches. entsprechende vorbildung (ortskenntnis, geschichtskenntnis, etc.) erwünscht.
einsatz nach bedarf, bezahlung auf rechnung.
wer hat intresse, oder kann weiterhelfen mit einem guten hinweis?
Vor einigen Monaten erschien im "Chinalink"-Forum eine ähnliche Suchanzeige. Damals wurde zur Bedingung gemacht, daß der Fremdenführer auch selbst seine Gäste in einem anzumietenden Fahrzeug umherfahren sollte.
Nach den gesetzlichen Vorschriften benötigt man für Transporte von Personen gegen Bezahlung aber generell eine "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung"
Die genauen Vorschriften sind unter
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/fev/__48.html
zu finden.
Allen, die sich für die Tätigkeit als Fremdenführer interessieren, sollten ganz genau darauf achten, WAS für Bedingungen ihr Auftraggeber stellt...
Trotzdem viel Spaß !
