nach Jahren des passiven Mitlesens mein erster Post
Ausgangssituation:
- Ich, Deutscher, kein Wohnsitz in D, sondern in Chengdu (steht auch im Pass), verheiratet mit chinesischer Frau (seit April 2019)
- Sie: Deutschlandvisum 2017, 6 Monate zum Studium; Schengenvisum Dez.18 zusammen mit mir 1 Woche Eltern besucht.
Vorgestern hat sie einen Antrag auf ein Schengenvisum im Oktober gestellt. Grund: mit mir Familie besuchen und unsere Hochzeit feiern.
Dann kam gestern ein Anruf, dass der dt. Konsularbeamte Kontoauszüge der letzten 3 Monate von ihr sehen möchte. Da dachte ich, na gut, ist zwar nicht auf dem Merkblatt vermerkt, aber musste sie ja schon beim ersten Schengenvisum zu Besuchszwecken beifügen.
Als sie das jedoch heute im Konsulat abgegeben hat, meinte die Mitarbeiterin schnippisch, dass das Guthaben ja gering sei (ca. 30k) und ihr Antrag damit wahrscheinlich abgelehnt wird. Auf Antwort, dass ja ersichtlich ist, dass sie ein Vielfaches des chin. Durchschnittseinkommens verdient und lt. Kontobewegungen ja zu erkennen ist, dass sie das Geld auf Alipay spart (Yu'er Bao), hieß es nur dass eine Kopie davon zusätzlich nicht akzeptiert wird und nur das absolute Guthaben auf dem Gehaltskonto entscheidend ist.
Sonstige Unterlagen wie meine Residence Permit und mein chin. Arbeitsvertrag bis 2023 wurden ebenfalls eingereicht (auf dem mein Gehalt ebenfalls vermerkt ist). Auf Nachfrage von Ihr wurde verneint, dass ich von mir Kontoauszüge einreichen soll.
Bin jetzt etwas irritiert
Grüße, Huafu

