nach Aufenthaltstitel die TW Fahrerlaubnis umschreiben

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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0LIVE
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nach Aufenthaltstitel die TW Fahrerlaubnis umschreiben

Beitrag von 0LIVE »

hallo
hab in einem expat forum gelesen, man muss nach Erhalt des dt. Aufenthaltstitels die TW Fahrerlaubnis umschreiben. (innerhalb von 12 Monaten?)

dazu muss man prakt. Fahrpruefung und Erstehilfekurs neu machen.
Kosten mit Fahrsschulstunden geschaetzt ueber 1000 euro.

ist das wirklich noetig? meine Frau hat taiw. Fahrerlaubnis fuer A2 motorrad und B auto.
VG
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tigerprawn
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Re: nach Aufenthaltstitel die TW Fahrerlaubnis umschreiben

Beitrag von tigerprawn »

0LIVE hat geschrieben: ist das wirklich noetig?
Falls sie in Deutschland Auto fahren möchte: ja.
Man sollte in dem Fall aber auch überlgen, ob man nicht umschreibt, sondern komplett neu den Führerschein macht. Beim Umschreiben wird (wenn ich das richtig verstanden habe) die taiwanesische Fahrerlaubnis eingezogen.
blur
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Re: nach Aufenthaltstitel die TW Fahrerlaubnis umschreiben

Beitrag von blur »

tigerprawn hat geschrieben:Falls sie in Deutschland Auto fahren möchte: ja.
Man sollte in dem Fall aber auch überlgen, ob man nicht umschreibt, sondern komplett neu den Führerschein macht. Beim Umschreiben wird (wenn ich das richtig verstanden habe) die taiwanesische Fahrerlaubnis eingezogen.
Da der deutsche Führerschein in Taiwan anders als in China Mainland gültig ist, ist das ja kein so großes Problem wenn man den taiwanisches abgibt.

Und nein, es sind nicht 12 Monate ab Erhalt eines Aufenthaltstitel, sondern 6 Monate ab Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland.

http://m.taipei.diplo.de/Vertretung/tai ... hland.html

Ich würde den Führerschein auf keinen Fall komplett neu machen. Dann bekommt sie nämlich die normale Probezeit, die bei einer Umschreibung entfällt und sie müsste auch noch die theoretische Prüfung machen und die Unterrichtsstunden mitmachen. Bei der Umschreibung braucht sie nur die praktische Prüfung, ohne Pflichtfahrstunden. Wenn sie gut fahren kann, kann sie die Umschreibung deutlich günstiger als für 1000€ bekommen.
0LIVE
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Re: nach Aufenthaltstitel die TW Fahrerlaubnis umschreiben

Beitrag von 0LIVE »

Hallo

danke. das ist sehr hilftreich!

die Frist mit den 6 Monaten kann sie nicht einhalten, da wir laenger in Auslandsurlaub sind und wir erst kurz *nach* Ablauf der 6 Monate nach D zurueckkommen.

wo kann man sich hinwenden? evtl. kann man die Anerkennung/Umschreibung vor Ablauf der 6 Mon. schriftl. beantragen und die Fahrprufung erst ca. 4 Wochen nach Rueckkehr machen? dann waeren wir aber schon 6 Wochen ueber die 6 Monatefrist hinaus.

Ordnungsamt?

ich schaetze schon, dass sie einige Stunden braucht, denn in TW gibt es z.B. keine bzw. kaum Kreisverkehr und die Vorfahrtsregelung scheint schwer beizubringen, waehrend sie sich schon darauf konzentriert, wo sie wieder rausfahren muss. (ging einmal fast schief.... auf Landstrasse und durch Ortschaften kann sie gut fahren.) Rückwärts einparken ist problematisch. koennte man schonmal selbst üben, aber ich habe keine Beifahrerbremse ;)).
blur
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Re: nach Aufenthaltstitel die TW Fahrerlaubnis umschreiben

Beitrag von blur »

0LIVE hat geschrieben:die Frist mit den 6 Monaten kann sie nicht einhalten, da wir laenger in Auslandsurlaub sind und wir erst kurz *nach* Ablauf der 6 Monate nach D zurueckkommen.
Ist ja nicht schlimm, nur ist ihr Führerschein dann trotzdem nach exakt 6 Monaten ungültig und sie darf damit in Deutschland nicht mehr fahren. Bei einer Kontrolle schaut die Polizei nach wann sie ihren Wohnsitz in Deutschland angemeldet hat, wenn sie nach 6 Monaten mit dem taiwanischen Führerschein erwischt wird heißt das "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" mit den entsprechenden Konsequenzen.
0LIVE hat geschrieben:Ordnungsamt?
Zuständig ist die Führerscheinstelle. Bei meiner Frau hatte ich mich vorab an die Führerscheinstelle gewandt und mit denen alles geklärt. Erst danach hat sie sich bei einer Fahrschule angemeldet. Man kann aber auch direkt zur Fahrschule, die übernehmen dann die Klärung mit der Führerscheinstelle.
Weiß nicht wie es beim taiwanischen Führerschein ist, der Chinesische musste von einem anerkannten Dolmetscher Übersetzt werden. Eine Einstufung beim ADAC war nicht notwendig.
0LIVE hat geschrieben:koennte man schonmal selbst üben, aber ich habe keine Beifahrerbremse ;))
Such dir ein größeres privates Grundstück und lass sie da üben. Ein großes Problem für sie war der Umgang mit einem Schaltwagen. Meiner Frau hat das enorm geholfen und so kam sie mit relativ wenig Stunden aus. Nachtfahrten etc. muss sie ja auch nicht machen wenn sie den Führerschein umschreiben lässt.
0LIVE
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Re: nach Aufenthaltstitel die TW Fahrerlaubnis umschreiben

Beitrag von 0LIVE »

danke!
es geht nicht um das fahren, -sie kann leicht auch auf laengere zeit darauf verzichten, selbst zu fahren- es geht jetzt erstmal darum, ob wir die fuehrerscheinumschreibung und -pruefung ueber die 6 monate nach anmeldung in D hinaus verzoergen koennen, damit sie sich den theor. unterricht und die pflichtfahrstunden sparen kann.
blur
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Re: nach Aufenthaltstitel die TW Fahrerlaubnis umschreiben

Beitrag von blur »

Natürlich geht das. Der Führerschein bleibt ja gültig (bis zu dessen Ablaufdatum), man darf mit ihm nur in Deutschland kein Fahrzeug mehr führen.
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