Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

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happyscorpio
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Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

Beitrag von happyscorpio »

Habe letzten bei einer Einladung für eine Chinesin auf dem Ausländeramt meinen Gehaltsnachweis vorzeigen müssen. Da stellten sie dann fest, dass ich zuwenig verdiene, also garnicht für ihren Unterhalt (3 Wochen) aufkommen könne. Das Problem habe ich mit einem Depot (2000,-€) gelöst.

Falls wir aber heiraten wollten, könnte das wohl ein K.O. Kriterium sein?!

Hat jemand Erfahrung damit? Mindesthöhe des Einkommens etc ?
kami
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Re: Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

Beitrag von kami »

steht alles im AufenthG Abschnitt 6 § 28


kann manchmal ein Problem werden.... aber zu deutschen sollte es keine Rolle spielen....

es sei denn du bist kein deutscher Staatsbürger .....
blur
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Re: Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

Beitrag von blur »

Wenn du deutscher Staatsbürger bist dann nicht. Wenn ihr in Deutschland heiraten wollt braucht sie für das Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung von einer Person die über ausreichend Einkommen verfügt, sonst kann sie nicht herkommen. In China heiraten würde das umgehen.
Sie kann dann auch gleich Hartz 4 beantragen wenn sie hier ist.
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Mister-HK
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Re: Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

Beitrag von Mister-HK »

......das wäre mir neu ! Muss man nicht erstmal hier gearbeitet haben um Ansprüche aufzubauen ?
Humor ist der Knopf der verhindert das uns der Kragen platzt
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sweetpanda
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Re: Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

Beitrag von sweetpanda »

Mister-HK hat geschrieben:......das wäre mir neu ! Muss man nicht erstmal hier gearbeitet haben um Ansprüche aufzubauen ?
Nein, mache dich mit der Verfassung vertraut!

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Hieraus entsteht die immerwährende, verfassungsmäßige Pflicht/Aufgabe der Allgemeinheit jedem der sich in Deutschland legal aufhält oder dessen Status noch zu klären ist, von der Wiege bis zur Bahre zu versorgen und sei es für 100 Jahre. Ob das nun im Rahmen des Arbeitslosengeldes II -hetzerisch auch Hartz4 genannt- durch das Asylbewerberleistungsgesetz oder im Alter durch die Grundsicherung geschieht ist zweitrangig, denn Geld ist genug da, denn es ist ja lt. unserem Justizminister alles erwirtschaftet worden. Das Manna viel vom Himmel.
In Deutschland muss keiner sich um die elementare Daseinsvorsorge selbst kümmern und das ist gut so.
Im Gegenzug bekommen wir doch auch Menschen geschenkt, da sollte man nicht so knauserig sein.
“If you are in favour of global liberal hegemony, you are the enemy.”
blur
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Re: Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

Beitrag von blur »

Mister-HK hat geschrieben:......das wäre mir neu ! Muss man nicht erstmal hier gearbeitet haben um Ansprüche aufzubauen ?
Für ALG1 ja, für ALG2 und Sozialhilfe nicht. Und bei Ehepartnern von Deutschen muss der Lebensunterhalt nicht gesichert sein.
看什么看
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Re: Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

Beitrag von 看什么看 »

blur hat geschrieben:Wenn du deutscher Staatsbürger bist dann nicht. Wenn ihr in Deutschland heiraten wollt braucht sie für das Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung von einer Person die über ausreichend Einkommen verfügt, sonst kann sie nicht herkommen. In China heiraten würde das umgehen.
Das wuerde im Umkehrschluss bedeuten das der Deutsche Staat eine Hochzeit verhindert weil die Heiratenden finanziell nicht gut aufgestellt sind. (Sie bekommt kein Visum fuer die Einreise weil er keine Verpflichtungserklaerung bekommt weil er nicht genug verdient.. ergo: keine Heirat weil er nicht genug verdient)
Ich sage nicht das ich das fuer unmoeglich halte oder nicht glaube, es wiederspricht jedoch zutiefst meinem Rechtsverstaendnis.. oder zumindest dem was ich fuer Rechtens halte...


Mfg
blur
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Re: Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

Beitrag von blur »

看什么看 hat geschrieben:Das wuerde im Umkehrschluss bedeuten das der Deutsche Staat eine Hochzeit verhindert weil die Heiratenden finanziell nicht gut aufgestellt sind. (Sie bekommt kein Visum fuer die Einreise weil er keine Verpflichtungserklaerung bekommt weil er nicht genug verdient.. ergo: keine Heirat weil er nicht genug verdient)
Ich sage nicht das ich das fuer unmoeglich halte oder nicht glaube, es wiederspricht jedoch zutiefst meinem Rechtsverstaendnis.. oder zumindest dem was ich fuer Rechtens halte...
Niemand hindert die beiden daran in China zu heiraten.
Ark
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Re: Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

Beitrag von Ark »

Guten Abend zusammen,

als ich die Familienzusammenführung beeantragt habe, stand ich kurz vor Beginn des Studiums.
Ich hatte damals keinerlei Einkommen und noch bei meinen Eltern gewohnt.

Ich musste natürlich auch damals offenlegen, ob ich für meine Frau sorgen kann. Konnte ich finanziell nicht. Von meinen Eltern musste ich mir schriftlich bestätigen lassen, dass wir im Eigentum meiner Eltern (Haus) wohnen dürfen. Hier war wohl nur wichtig, dass wir nicht Obdachlos sind. Das finanzielle hat keine Rolle gespielt, da ich Deutscher Staatsbürger bin. Angeben musste ich das natürlich trotzdem und es führte dazu, dass meine Frau nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr bekommen hat. Die wurde halt immer wieder verlängert. Als wir dann aus eigenen Mitteln leben konnten, gab es die unbefristete.
blur hat geschrieben: Sie kann dann auch gleich Hartz 4 beantragen wenn sie hier ist.
Meiner Frau wurde ALG2 für drei Monate verwehrt. Begründet wurde es hier mit:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Ausgenommen sind

1. Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts
Wir haben uns damals auf info4alien informiert und Widerspruch dagegen eingelegt. Wir haben im Widerspruch mit dem Recht auf Ehe und Familie argumentiert. Außerdem haben wir der Sachbearbeiterin einen Rechtsbruch vorgeworfen und Beschwerde gegen sie eingereicht, da sie wäre verpflichtet gewesen bei Ablehnung des ALG2 Antrages diesen an das Sozialamt weiterzuleiten, da es offenkundig gewesen ist, dass wir unseren Lebensunterhalt nicht bestreiten konnten (einen privaten Mitgliedsbeitrag konnten wir uns nicht leisten und ich war bei meinen Eltern mitversichert). Leider finde ich jetzt das Gesetz nicht auf die schnelle, aber es existiert.

Leider weiß ich nicht wie der Widerspruch ohne den Rechtsbruch ausgegangen wäre. Die Sachbearbeiterin hat mich eingeladen und mich darum gebeten, die Beschwerde offiziell zurückzuziehen, da sie von dem Gesetz das ich rausgesucht hatte nichts wusste. Im Gegenzug hat sie mir sofort ALG2 bewilligt und war seitdem meine beste Freundin auf dem Amt... es gab dann eine Nachzahlung von 8 Monaten.

Ich weiß nicht ob ich die Beschwerde im Nachhinein hätte wirklich zurückziehen sollen. Anderseits war ich zu dem Zeitpunkt schon längst im Studium und hatte echt keine Lust mehr auf dieses hin und her. Das ging ja Monate lang so ...

Kurzum: Die ersten 3 Monate könnte es sein, dass es kein ALG2 gibt. Auf info4alien sagte man mir, dass manche Ämter dieses Gesetz einfach ignorieren - bewusst oder unbewusst sei mal dahingestellt. Andere widerum reiten darauf rum - so auch bei mir. Ob der Widerspruch mit der "Recht auf Ehe und Familie"-Argumentation zu einer Bewilligung geführt hätte weiß ich leider nicht.
看什么看
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Re: Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

Beitrag von 看什么看 »

blur hat geschrieben:
看什么看 hat geschrieben:Das wuerde im Umkehrschluss bedeuten das der Deutsche Staat eine Hochzeit verhindert weil die Heiratenden finanziell nicht gut aufgestellt sind. (Sie bekommt kein Visum fuer die Einreise weil er keine Verpflichtungserklaerung bekommt weil er nicht genug verdient.. ergo: keine Heirat weil er nicht genug verdient)
Ich sage nicht das ich das fuer unmoeglich halte oder nicht glaube, es wiederspricht jedoch zutiefst meinem Rechtsverstaendnis.. oder zumindest dem was ich fuer Rechtens halte...
Niemand hindert die beiden daran in China zu heiraten.

Es sollte auch niemand die beiden daran hindern in Deutschland heiraten zu koennen. Wenn du das nicht (mehr) verstehst warst du vielleicht schon zu lange in China...
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Re: Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

Beitrag von blur »

看什么看 hat geschrieben:Es sollte auch niemand die beiden daran hindern in Deutschland heiraten zu koennen. Wenn du das nicht (mehr) verstehst warst du vielleicht schon zu lange in China...
Bis sie verheiratet sind gelten halt andere Regeln. Sperrkonto (wenn die Ausländerbehörde das mitmacht) oder eben Verpflichtungserklärung. Für den Fall, dass der ausländische Ehepartner vor der Hochzeit abhaut oder es sich einer von beiden anders überlegt und untertaucht.
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Re: Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

Beitrag von 看什么看 »

Ja, nur wenn das jemand vorhaben sollte, dann werden ihn die genannten 2000 Euro auch nicht davon abhalten.

Ich finde es teilweise wirklich absolut unnoetig und auch unverschaemt was einem fuer Huerden in den Weg gelegt werden. Das gilt fuer beide Richtungen!

Wie gesagt, ich will nicht sagen das ich es nicht glaube oder das es nicht so ist, sondern nur sagen das es (oftmals) nicht so sein sollte.


Mfg
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Re: Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

Beitrag von happyscorpio »

https://www.islamkritik-objektiv.com/al ... tschkurse/

Das ist es , was mich richtig auf die Palme bringt. Neben der Tatsache, dass man nur seinen Pass wegschmeissen muss und alle Türen sind offen.

Vor dem Gesetz sind alle gleich????? Schön wärs!
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Re: Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

Beitrag von Laogai »

happyscorpio hat geschrieben:[Hetzlink von Laogai entfernt]
Das ist es , was mich richtig auf die Palme bringt.
Warum bringst du eine Sekundarquelle, wenn doch die Primärquelle im Artikel genannt und verlinkt ist?

Zugegeben, auch dort wurden mehrere Zacken aus der Krone gebrochen, lässt der Bericht doch vermuten, dass allen Asylberechtigten Deutschkurse spendiert werden, die 14.000 Euro kosten. Dem ist aber keineswegs so! Eine Stellungnahme und Richtigstellung gibt es auf der Facebookseite von Johannes Kopf.

happyscorpio, ich hoffe du hattest eine happy time da oben auf deiner Palme :wink: :P
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Re: Mindestlohn Bezieher und Familienzusammenführung

Beitrag von sweetpanda »

Leider bin ich nicht bei Facebook, doch in der Krone verteidigt sich der Wiener AMS damit, dass ein einzelner Kurs würde nur 1200€ kosten, während der Rechnungshof vorrechnet, dass bei potentiell 9 Kursdurchgängen Kosten von bis zu 14000€ entstehen könnten.
Ich denke beides könnte richtig sein.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch dieser Bericht:

https://www.welt.de/politik/deutschland ... arden.html

Lt. Bundesverwaltungsamt kostet ein unbegleiteter Flüchtling derzeit 5250€ pro Jahr, von wenigen Hundert Fällen vor 10 Jahren stieg die Zahl auf derzeit über 60000.
Teurer als jedes noch so exklusive Eliteinternat.
Unbegleitete Jugendliche aus Frankreich oder Polen werden umgehend zu ihren Eltern zurückgebracht. Bei Jugendlichen Migranten die teilweise jeden Abend mit ihren Eltern telefonieren wird dies nicht gemacht.
Warum vertrauen wir polnischen oder französischen Eltern mehr als Tunesischen oder Eltern aus Marokko?

Hier noch ein interessanter Beitrag von Professor Gunnar Heinsohn, ohne Emotionen nur Fakten.

http://www.tichyseinblick.de/meinungen/ ... kompetenz/
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