wir haben nun die Schiene Eheanmeldung / FZV / EFZ (OLG) / Sprachtest durchgezogen und die Unterlagen zum Erhalt des Heiratsvisums werden in Kürze beim dt. Inst. in Taipei eingereicht.
wie geht es nach der Trauung weiter bzgl ihrer Aufenthaltserlaubnis für 3 bzw. 5 J? (eine Arbeitserlaubnis braucht sie nicht.)
oder was kann man vorab noch erledigen, denn wir wollen Anfang April zum Standesamt und ab 1.Mai für 6 Monate verreisen (EU-Schengen-Ausland).
und was ist nach der Trauung zu erledigen? mir fällt bisher nur folgendes ein:
1. Sie meldet ihren Wohnsitz bei mir an. (braucht sie dazu eine Wohnnungsgeberbesch. von meinem Vermieter?)
2. ich sende Heiratsurkunde zu meiner GKV wg. Mitversicherung.
3. Erweiterung meiner privaten Haftplichtversicherung für sie!
4. Freistellungsauftrag bei der Bank auf verheiratet umstellen. hat Zeit bis 1.Dez.2017
5. Sie lässt ihre Eheschliessung im TW Haushaltsregister eintragen.
(ist das terminkritisch?)
6. Finanzamt muss wohl nicht benachrichtigt werden, da ich Selbständig bin und bei den 2017er EkSt.Vorauszahlungen würde sich in meinem Fall eh nix ändern. d.h. es reicht wenn ich den neuen Zivilstand in 2018 fuer die 2017er EkSt.Erklärung mit einreiche - . richtig?
was fehlt noch, bitte?
danke für alle sachdienlichen Hinweise
VG
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-- Trauring aber wahr!


