Sprachvisum, Zusammenzug und Visumsmissbrauch

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Micha90
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Sprachvisum, Zusammenzug und Visumsmissbrauch

Beitrag von Micha90 »

Hallo zusammen!

Folgende Situation: meine chinesische Freundin ist seit 2 Tagen per Sprachvisum (6 Monate – muss dann verlängert werden) in Deutschland. Ihr Visum hat sie über eine Agentur bekommen, die einen Vertrag mit einer Sprachschule, 60 km von meiner Heimatstadt entfernt abgeschlossen hat. Eine Wohnung dort hat sie zu dem jetzigen Zeitpunkt noch nicht.
Nun habe ich überlegt, ob sie nicht stattdessen an die lokale Volkshochschule in meine Nähe gehen kann. Das Geld für die Agentur wäre wohl futsch, allerdings könnte sie so bei mir wohnen und hätte keine Mietkosten. Hat jemand Erfahrung, ob das einfach so klappt, oder kann es zu Problemen kommen, wenn das Visum verlängert werden soll?

Des weiteren benötigt sie eine Meldebescheinigung und somit einen Mietvertrag. Hauptsächlich mache ich mir Gedanken, ob uns später ein Visumsmissbrauch vorgehalten wird, wenn ich als Vermieter auf ihrem Vertrag stehe und wir außerdem planen nächstes Jahr zu heiraten.
Exokiel
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Re: Sprachvisum, Zusammenzug und Visumsmissbrauch

Beitrag von Exokiel »

Es ist ein Visum nur für die Einreise, ihr solltet schnellstmöglich zur ABH und den eAT beantragen. Ich dachte auch, die wären immer für 9 oder 12 Monate..
Welchen Vertrag? Meine Frau ist auch vor über 1 Jahr mit einem Sprachkursvisum nacht Deutschland gekommen, da gab es keine Agentur und sie musste selbst zum Vorsprechen nach Peking reisen.

Eine Wohnung braucht sie nicht wirklich selbst, bei uns hat es auch geklappt als ich meinen Mietvertrag vorgelegt habe. Sie war im Mietvertrag nicht selbst aufgenommen. Die Meldebescheinigung konnten wir auch so ohne Probleme im Bürgerbüro abholen.
Ist eigentlich egal wo sie zur Schule geht, die vorherige Sprachschule wird sich bei der ABH melden und von euch werden dann Dokumente verlangt, z.B. von der neuen Sprachschule.
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Phytagoras
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Re: Sprachvisum, Zusammenzug und Visumsmissbrauch

Beitrag von Phytagoras »

Das Problem wird doch sein, dass das Sprachvisum eigentlich nur für Intensivsprachkurse gilt, ein VHS Kurs einmal/zweimal für 1-2 Stunden die Woche aber keinen Intensivsprachkurs darstellt

Das scheint dann doch eher ein 1 Jahres Touristenvisum zu sein und kein Visum zum Erlernen der Sprache.
Des weiteren benötigt sie eine Meldebescheinigung und somit einen Mietvertrag. Hauptsächlich mache ich mir Gedanken, ob uns später ein Visumsmissbrauch vorgehalten wird, wenn ich als Vermieter auf ihrem Vertrag stehe und wir außerdem planen nächstes Jahr zu heiraten.
Das nicht, würde sie bei einer anderen Sprachschule auch einen Intensivkurs machen. Aber genau das ist der Grund, warum es immer schwerer wird für andere Chinesen wirklich einen Sprachkurs in Deutschland zu machen. Ich kenn selbst zwei Paare, die während des Sprachvisums in Deutschland geheiratet haben um länger in Deutschland zu bleiben.

Ich wurde auch, als meine Frau vor 3 Jahren ihren Sprachkurs gemacht hat, extra gefragt, ob wir vorhaben zu heiraten, denn der Sachbearbeiter meinte, dass viele das Sprachvisum nur "ausnutzen".
Micha90
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Re: Sprachvisum, Zusammenzug und Visumsmissbrauch

Beitrag von Micha90 »

Exokiel hat geschrieben:Es ist ein Visum nur für die Einreise, ihr solltet schnellstmöglich zur ABH und den eAT beantragen. Ich dachte auch, die wären immer für 9 oder 12 Monate..
Erstmal muss ich erwähnen, dass auf dem Visum (Typ D) als Anmerkung steht "Sprachvisum/Studienbewerbung", da sich meine Freundin während der Zeit an einer deutschen Universität bewerben möchte. Somit ist es wohl kein reines Sprachvisum.?
Jedenfalls habe ich bei der ABH angerufen und nach dem eAT gefragt. Der Zuständige Sachbearbeiter meinte, dass sie diesen nicht mit Ihrem Visum bekommen würde. Er hat dann nach dem Sprachkurs gefragt und als ich ihm antwortete (8 Monate Deutsch Intensivkurs A1-B1, 24 Stunden pro Woche) meinte er, dass das nicht ausreicht, meine Freundin illegal hier wäre und er sofort bei der zuständigen Visumsbehörde anruft, um den Aufenthalt schnellstmöglich zu beenden.
Heute hat genannter Beamte der ABH in der Meldebehörde angerufen, bei der sie ihre Meldebescheinigung bekommen hat und nach ihrem Reisepass verlangt :shock:
Exokiel hat geschrieben:Welchen Vertrag? Meine Frau ist auch vor über 1 Jahr mit einem Sprachkursvisum nacht Deutschland gekommen, da gab es keine Agentur und sie musste selbst zum Vorsprechen nach Peking reisen..
Sie hat eine Agentur bezahlt, die den Kontakt mit einer Sprachschule übernommen hat. Warum weiß ich nicht. Wollte sie gerne so machen...
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Re: Sprachvisum, Zusammenzug und Visumsmissbrauch

Beitrag von Micha90 »

Phytagoras hat geschrieben:Das Problem wird doch sein, dass das Sprachvisum eigentlich nur für Intensivsprachkurse gilt, ein VHS Kurs einmal/zweimal für 1-2 Stunden die Woche aber keinen Intensivsprachkurs darstellt
Tatsächlich bietet die VHS Integrationskurse an, mit 5 Stunden täglich. Als ich dort nachgefragt habe, wurde mir jedoch gesagt, dass sie schon A1 haben muss um sich legal dafür anzumelden. :roll:
Phytagoras hat geschrieben:Ich wurde auch, als meine Frau vor 3 Jahren ihren Sprachkurs gemacht hat, extra gefragt, ob wir vorhaben zu heiraten, denn der Sachbearbeiter meinte, dass viele das Sprachvisum nur "ausnutzen".
Nun ja, zum heiraten wollen wir es schon nutzen, allerdings wird das eigentliche Ziel - also das Erlernen der Sprache ja erfüllt.
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Re: Sprachvisum, Zusammenzug und Visumsmissbrauch

Beitrag von Exokiel »

Micha90 hat geschrieben:
Exokiel hat geschrieben:Es ist ein Visum nur für die Einreise, ihr solltet schnellstmöglich zur ABH und den eAT beantragen. Ich dachte auch, die wären immer für 9 oder 12 Monate..
Erstmal muss ich erwähnen, dass auf dem Visum (Typ D) als Anmerkung steht "Sprachvisum/Studienbewerbung", da sich meine Freundin während der Zeit an einer deutschen Universität bewerben möchte. Somit ist es wohl kein reines Sprachvisum.?
Jedenfalls habe ich bei der ABH angerufen und nach dem eAT gefragt. Der Zuständige Sachbearbeiter meinte, dass sie diesen nicht mit Ihrem Visum bekommen würde. Er hat dann nach dem Sprachkurs gefragt und als ich ihm antwortete (8 Monate Deutsch Intensivkurs A1-B1, 24 Stunden pro Woche) meinte er, dass das nicht ausreicht, meine Freundin illegal hier wäre und er sofort bei der zuständigen Visumsbehörde anruft, um den Aufenthalt schnellstmöglich zu beenden.
Heute hat genannter Beamte der ABH in der Meldebehörde angerufen, bei der sie ihre Meldebescheinigung bekommen hat und nach ihrem Reisepass verlangt :shock:
Exokiel hat geschrieben:Welchen Vertrag? Meine Frau ist auch vor über 1 Jahr mit einem Sprachkursvisum nacht Deutschland gekommen, da gab es keine Agentur und sie musste selbst zum Vorsprechen nach Peking reisen..
Sie hat eine Agentur bezahlt, die den Kontakt mit einer Sprachschule übernommen hat. Warum weiß ich nicht. Wollte sie gerne so machen...
Typ D ist das nationale Visum. Im Normalfall bekommt man das für 3 Monate und muss sich dann eben in Deutschland bei der Meldebehörde registrieren. An einer deutschen Uni bewerben...bin ich mir nicht sicher ob das im gleichen Zug geht.
Waren das 24 Stunden pro Woche oder 25 - egal, die Stundenzahl pro Woche stimmt wohl, sonst hätte sie im 1. Zug gar kein Visum bekommen.

Vielleicht können sich mal die Experten melden.
kami
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Re: Sprachvisum, Zusammenzug und Visumsmissbrauch

Beitrag von kami »

Bei Manchen ABHs 18 bei der Botschaft steht 20h die Woche...
Für das Sprachvisum
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Re: Sprachvisum, Zusammenzug und Visumsmissbrauch

Beitrag von Phytagoras »

Micha90 hat geschrieben:(8 Monate Deutsch Intensivkurs A1-B1, 24 Stunden pro Woche) meinte er, dass das nicht ausreicht, meine Freundin illegal hier wäre und er sofort bei der zuständigen Visumsbehörde anruft, um den Aufenthalt schnellstmöglich zu beenden.
Das is BS, wobei es komisch ist, dass sie in 8 Monaten nur bis B1 kommen würde. Meine Frau hat bei ihrem Sprachvisum innerhalb von 6 Monaten A2-C1 gemacht und dann einen extra Kurs im letzten Monat ihres Aufenthalts (insgesamt 7 Monate) noch einen TestDAF Kurs gemacht.
Erstmal muss ich erwähnen, dass auf dem Visum (Typ D) als Anmerkung steht "Sprachvisum/Studienbewerbung", da sich meine Freundin während der Zeit an einer deutschen Universität bewerben möchte. Somit ist es wohl kein reines Sprachvisum.?
Anscheinend hat sie nen ganz normales Visum bekommen mit der Anmerkung sich während der drei Monate an einer Sprachschule/Uni einzuschreiben.
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