Bitte um Hilfe! Hochzeit

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ThomZen
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Bitte um Hilfe! Hochzeit

Beitrag von ThomZen »

Hallo liebe Community,

gerade frisch angemeldet da ich eine dringende Frage habe und auch hoffe in Zukunft helfen zu können da ich auch Sinologie studiere.

Meine Verlobte und ich beabsichtigen zu heiraten, wir haben alle Unterlagen zusammen bekommen und waren dann auch tatsächlich auf dem Standesamt in Deutschland, um die Ehe anzumelden. Unsere Unterlagen wurden geprüft und an das Oberlandesgericht geschickt. Bis dahin nix besonderes.

Heute morgen bekomme ich einen Anruf des Standesamtes die mir Mitteilt das meine Verlobte mit 18 noch zu jung zum heiraten ist, nach chinesischem Recht muss man 20 Jahre alt sein und sie können dies nicht ignorieren. Im chinesischen Zivielrecht steht allerdings das sich bei einer Eheschließung im Ausland, China sich dem Recht des jeweiligen Landes anpasst und warum lassen Sie uns durch alle Institutionen gehen und Gebühren bezahlen, um uns in letzter Instanz zu sagen, dass es so nicht geht und wir ein Jahr warten müssen, vorallem da wir bei der Beschaffung der Unterlagen ja auch auf dem chinesischen Konsulat waren und dort uns niemand mitteilte das dies ein Problem wäre. Bin jetzt schon seit zwei Jahren mit ihr zusammen und langsam gehen uns die Mittel und das Geld aus um uns regelmäßig zu sehen.

Hat irgendjemand Erfahrungen damit gemacht und weiß etwas mehr? Alles kann helfen. Vielen Dank
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Re: Bitte um Hilfe! Hochzeit

Beitrag von ingo_001 »

Erstmal: Herzlich willkommen bei uns :)

M.W. gilt das EHE-Recht des Landes,wo ist der Lebensmittelpunkt des betr. EHEPAARES ist.

Das greift aber nur, WENN MAN VERHEIRATET IST.

Das Mindest-Heirats-Alter (für chin. Staatsbürger) gilt auch für/in D.
So jedenfalls die damalige (2010 oder 2011) Auskunft eines dt. Standesbeamten.

Ausnahme: Die/der betr. Ehe-Aspirant ist KEIN Han-Chinese.
Für Angehörige der 55 anderen Volksgruppen gelte dieses Mindest-Heirats-Alter nicht.
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Re: Bitte um Hilfe! Hochzeit

Beitrag von ThomZen »

Hey Danke für die schnelle Antwort!

dürfte ich Sie fragen wo Sie die Information bezüglich der Ausnahme gefunden haben? Denn meine Verlobte ist tatsächlich keine Han Chinesin, sie gehört einer Koreanischen Minderheit an. Haben Sie dazu noch Informationen?
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Re: Bitte um Hilfe! Hochzeit

Beitrag von ingo_001 »

Das hatte der betr. Standesbeamte in einem dicken Ordner nach geschlagen, wo dies bzgl. bilaterale Abkommen mit China vermerkt sind.

Das sollte (wenn das dann noch gilt) "Dein" Standesbeamter auch einfach nachschlagen können.
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Re: Bitte um Hilfe! Hochzeit

Beitrag von ThomZen »

Alles klar, nochmals vielen Dank!

Ich werde dann direkt mal anrufen!
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Re: Bitte um Hilfe! Hochzeit

Beitrag von sanctus »

Ja, es stimmt leider, dass sich die Bestimmungen für die Eheschließung nach der Rechtsordnung des Landes richtet, dem deine Verlobte angehört. (Art. 13 I EGBGB)

Im chin. Ehegesetz steht, dass die Frau tatsächlich erst das 20. Lebensjahr erreicht haben muss um rechtskräftig eine Ehe schließen zu können (Mao sei's gedankt!)

Es gibt in dem Gesetz nur die Anmerkung, dass bei Minderheiten das Heiratsalter tatsächlich niedriger sein kann. Das bestimmt sich jedoch nach "lokalen Bestimmungen".

Welche Minderheit in welcher Provinz/Stadt reden wir denn? Vielleicht finde ich ja doch etwas!
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Re: Bitte um Hilfe! Hochzeit

Beitrag von ingo_001 »

sanctus hat geschrieben:Welche Minderheit in welcher Provinz/Stadt reden wir denn? Vielleicht finde ich ja doch etwas!
Ist die Frage geklärt, dann hat jedes dt. Standesamt auch die betr. Info darüber, was, wie für den/die Betr. gilt.
Der betr. dt. Standesbeamte muss die eben "nur" suchen - aber "da" ist diese Info.
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Re: Bitte um Hilfe! Hochzeit

Beitrag von sanctus »

Mag sein, wäre jedoch mal eine tolle Herausforderung für mich gewesen, diese "lokale" Bestimmung zu finden. Gerade diese Bestimmungen ändern sich gerne mal "über Nacht", ohne dass das ein deutsches Standesamt mitbekommt. :wink:
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Re: Bitte um Hilfe! Hochzeit

Beitrag von ingo_001 »

Ich will Dich da ja nicht bremsen :wink:

Also, wenn Du willst: Ready, steady - GO :wink:
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Re: Bitte um Hilfe! Hochzeit

Beitrag von qpr »

sanctus hat geschrieben:Ja, es stimmt leider, dass sich die Bestimmungen für die Eheschließung nach der Rechtsordnung des Landes richtet, dem deine Verlobte angehört. (Art. 13 I EGBGB)

Im chin. Ehegesetz steht, dass die Frau tatsächlich erst das 20. Lebensjahr erreicht haben muss um rechtskräftig eine Ehe schließen zu können (Mao sei's gedankt!)

Es gibt in dem Gesetz nur die Anmerkung, dass bei Minderheiten das Heiratsalter tatsächlich niedriger sein kann. Das bestimmt sich jedoch nach "lokalen Bestimmungen".

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Bitte den ganzen Art. 13 lesen.
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Re: Bitte um Hilfe! Hochzeit

Beitrag von sanctus »

qpr hat geschrieben:Bitte den ganzen Art. 13 lesen.
Längst geschehen! Hast du da neue Erkenntisse daraus gewonnen?
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Re: Bitte um Hilfe! Hochzeit

Beitrag von qpr »

Ich bin nur Laie, aber Abschnitt 2 sagt

Fehlt eine Voraussetzung, so ist deutsches Recht anzuwenden, wenn ein Verlobter Deutscher ist.
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Re: Bitte um Hilfe! Hochzeit

Beitrag von ingo_001 »

sanctus hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:Bitte den ganzen Art. 13 lesen.
Längst geschehen! Hast du da neue Erkenntisse daraus gewonnen?
Ich hab jedenfalls nichts Neues aus dem Art. raus gelesen, was für diesen Fall relevant wäre.
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Re: Bitte um Hilfe! Hochzeit

Beitrag von ingo_001 »

qpr hat geschrieben:Ich bin nur Laie, aber Abschnitt 2 sagt

Fehlt eine Voraussetzung, so ist deutsches Recht anzuwenden, wenn ein Verlobter Deutscher ist.
Die Voraussetzungen müssen da sein.
Es muss eben nur eruiert werden, welcher der 55 anderen Volksgruppen sie angehört und welche Heiratsvoraussetzungen dann für sie gelten.

Es geht im vorliegendem Fall nicht um ein "Ob", sondern um das "Welche".
Und die sind garantiert (was chin. Ehe-Aspiranten angeht) festgelegt.

Abschnitt 2 nennt ja expliziet kein Land, weil es eben auch Länder gibt, wo für den Ehe-Anwärter keine Voraussetzungen definiert sind.
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Re: Bitte um Hilfe! Hochzeit

Beitrag von sanctus »

Diese Voraussetzung fehlt in der chinesischen Rechtsordnung eben nicht, sondern schreibt ein Alter der Heiratsfähigkeit von 20 Jahren voraus.

Absatz 2 betrifft eher Verlobte, die im Ausland noch nicht rechtskräftig geschieden wurden usw.. Der Absatz kam 1986 als "Ordre Public" eben zu so einem Fall dazu. Übrigens auf dringendem Anraten einer Standesbeamtin.
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