edmund27 hat geschrieben:[
Du solltest mal meine Beiträge besser lesen. Ich habe immer nur gesagt nach 5 Jahren bekommt Sie eine EU-AE. Und natürlich hat Sie eine Duldung von der ABH MKK bekommen. Aber scheinbar bist Du auch so ein Besserwisser. Und begründe mal, warum nach deiner Meinung, meine Frau keine Duldung von der ABH MKK bekommt. Wenn du es besser weisst könnte ich ja die Mitarbeiterin der ABH-MKK mal aufklären. Also behaupte nicht sowas, was du nicht beweisen kannst.

Ich lese deine Beiträge und jedesmal schreibst du etwas anderes.
1. Was ist eine EU - AE? So etwas gibt es nicht.
Es gibt eine EU Aufenthaltskarte, die deine Frau hat (zumindest hast du das vor einiger Zeit behauptet)
Die bekommt man nicht NACH 5 Jahren, sondern FÜR 5 Jahre.
Danach kann sie eine EU Daueraufenthaltskarte beantragen.
2. Eine Duldung ist eine Aussetzung der Abschiebung.
Wenn sie, wie du immer geschrieben hast, EU Freizügigkeitsberechtigt ist, warum sollte sie eine Duldung bekommen?
Werd dir doch erst einmal bewußt, was deine Frau überhaupt hat.
EU Aufenthaltskarte, Aufenthaltserlaubnis, Duldung..... was hat sie denn nun?