Frage zum A1-Test
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DanielClaton
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Frage zum A1-Test
Hallo Ihr,
laut Auskunft meiner Ausländerbehörde könnte man meine Freundin sogar wegen Studienabschluss vom A1 befreien, aber da die Botschaft in Peking da auch noch "ja" sagen muss zum Heiratsvisum, glaube ich das leider nicht. Also muss A1 gemacht werden, für einen richtigen Sprachkurs bei einem "zertifizierten Partner" reicht leider weder das Geld noch die Zeit (Zentren auch mind. 700km von ihr entfernt)
Sie kann die Prüfung ja als "Externe" ablegen und so A1 kriegen. Wie lange dauert das eurer Erfahrung nach von: Test abgelegt (und bestanden) und dann das A1 Zertifikat ausgehändigt?
Organisatorisch (Zeit- und Geldsparerisch) könnte sie dann den Test, die Fingerabdrücke und die Beantragung auf einmal in Peking machen.
Würde mich sehr über Informationen freuen,
Dominik
laut Auskunft meiner Ausländerbehörde könnte man meine Freundin sogar wegen Studienabschluss vom A1 befreien, aber da die Botschaft in Peking da auch noch "ja" sagen muss zum Heiratsvisum, glaube ich das leider nicht. Also muss A1 gemacht werden, für einen richtigen Sprachkurs bei einem "zertifizierten Partner" reicht leider weder das Geld noch die Zeit (Zentren auch mind. 700km von ihr entfernt)
Sie kann die Prüfung ja als "Externe" ablegen und so A1 kriegen. Wie lange dauert das eurer Erfahrung nach von: Test abgelegt (und bestanden) und dann das A1 Zertifikat ausgehändigt?
Organisatorisch (Zeit- und Geldsparerisch) könnte sie dann den Test, die Fingerabdrücke und die Beantragung auf einmal in Peking machen.
Würde mich sehr über Informationen freuen,
Dominik
Re: Frage zum A1-Test
Soll geheiratet werden?
Es geht, wie hier auch schon wiederholt geschrieben wurde, auch ohne A 1 mit Schengen-Visum! Sollte wohl der beste und vor allem kostengünstigste Weg sein. Nur dorthin zu kommen ist eben etwas komplizierter, aber selbst mit professioneller Hilfe noch kostengünstiger.
Es geht, wie hier auch schon wiederholt geschrieben wurde, auch ohne A 1 mit Schengen-Visum! Sollte wohl der beste und vor allem kostengünstigste Weg sein. Nur dorthin zu kommen ist eben etwas komplizierter, aber selbst mit professioneller Hilfe noch kostengünstiger.
Re: Frage zum A1-Test
Bei meiner Frau hat es ca. 3 Wochen gedauert, bis sie das Zertifikat bekommen hat.DanielClaton hat geschrieben:
Sie kann die Prüfung ja als "Externe" ablegen und so A1 kriegen. Wie lange dauert das eurer Erfahrung nach von: Test abgelegt (und bestanden) und dann das A1 Zertifikat ausgehändigt?
Organisatorisch (Zeit- und Geldsparerisch) könnte sie dann den Test, die Fingerabdrücke und die Beantragung auf einmal in Peking machen.
Am selben Tage ging es auf keinen Fall, da der Test ja erst noch ausgewertet werden mußte.
Sie ist aber nach einigen Tagen per QQ über ihr Ergebnis informiert worden (bevor es auf der Webseite des GI veröffentlicht wurde).
Das war vor 4 Jahren.
Ich würde mich direkt an das GI in Beijing wenden, die können dir genauere Auskunft geben, wie es heutzutage aussieht.
Re: Frage zum A1-Test
Ein Hochzeitsvisum wird ausgestellt, wenn gleichzeitig eine Wohnsitznahme in DE beabsichtigt wird.Gregor hat geschrieben:Soll geheiratet werden?
Es geht, wie hier auch schon wiederholt geschrieben wurde, auch ohne A 1 mit Schengen-Visum! Sollte wohl der beste und vor allem kostengünstigste Weg sein. Nur dorthin zu kommen ist eben etwas komplizierter, aber selbst mit professioneller Hilfe noch kostengünstiger.
Wo ist da ein Schengenvisum günstiger?
Mit diesem muß sie wieder ausreisen und ein FZF Visum beantragen.
Anstatt 1 Flug wären es dann 3 Flüge, die bezahlt werden müßten.
Mal abgesehen davon, daß sie die selben Papiere am deutschen Standesamt vorlegen muß, ob sie jetzt mit einem Hochzeits-oder einem Schengenvisum heiratet.
Sicher, eine Hochzeit in DK wäre mit einem Schengenvisum am einfachsten, aber auch da muß sie wieder ausreisen.
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DanielClaton
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Re: Frage zum A1-Test
Hallo,
ja, es soll geheiratet werden und sie soll dann auch mal gleich da bleiben, zumindest bis ich das Referendariat für Lehramt abgeschlossen habe. (Bin leider durch die 2. Staatsprüfung gefallen und muss 1 Jahr verlängern, wir haben jetzt 2 Jahre ne Fernbeziehung geführt und wollen jetzt bei nicht mehr getrennt sein, weils immer härter wird)
Ich habe mir auch durchgerechnet, mit den Flügen wird das Ganze wieder viel teurer werden und nach Peking muss sie für die Fingerabdrücke so oder so.
Aber danke für die Mitteilung, wie immer nicht an das einfachste gedacht: Sie gibt die Fingerabdrücke ab (muss dazu gleich ein Antrag gestellt werden oder kann sie die einfach so abgeben, für spätere Anträge, weil sie gleich da ist? Werde da gleich heute mal eine Anfrage an TLS schicken), macht ihren A1-Sprachtest und beantragt das Visum dann postalisch.
Was ich vergessen habe zu fragen:
Die Liste von der deutschen Botschaft sagt ja folgendes:
>4. bei chinesischen Antragstellern: „Hukou“ im Original mit deutscher Übersetzung der >personenbezogenen Datenseite und jeweils 2 Kopien (der personenbezogenen Datenseite)
Muss die deutsche Übersetzung irgendwie noch offiziell abgestempelt sein oder von einem staatlich geprüften Übersetzer angefertigt werden? Ansonsten haben wir in CN einen Deutschlehrer, der Chinesisch spricht und hier in Deutschland eine chin. Freundin von mir, die Deutsch spricht und die Übersetzung durchführen könnte.
Die Webpage sagt zwar:
>Alle Urkunden, Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen, die im Rahmen eines Antrags auf ein >nationales Visum eingereicht werden, müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Eine >vereidigte Übersetzung ist nicht vorgeschrieben. Die Übersetzung muss jedoch korrekt und >inhaltlich richtig sein. Unklare oder falsche Übersetzungen gehen zu Ihren Lasten.
Stimmt das oder ist das nur ein Fall von "Papier ist ja geduldig" und sie können dann eh verlangen, was sie wollen und liefert man eine nicht-vereidigte Übersetzung ab, wird zusätzlich eine vereidigte verlangt?
Schöne Grüße,
Dominik
ja, es soll geheiratet werden und sie soll dann auch mal gleich da bleiben, zumindest bis ich das Referendariat für Lehramt abgeschlossen habe. (Bin leider durch die 2. Staatsprüfung gefallen und muss 1 Jahr verlängern, wir haben jetzt 2 Jahre ne Fernbeziehung geführt und wollen jetzt bei nicht mehr getrennt sein, weils immer härter wird)
Ich habe mir auch durchgerechnet, mit den Flügen wird das Ganze wieder viel teurer werden und nach Peking muss sie für die Fingerabdrücke so oder so.
Aber danke für die Mitteilung, wie immer nicht an das einfachste gedacht: Sie gibt die Fingerabdrücke ab (muss dazu gleich ein Antrag gestellt werden oder kann sie die einfach so abgeben, für spätere Anträge, weil sie gleich da ist? Werde da gleich heute mal eine Anfrage an TLS schicken), macht ihren A1-Sprachtest und beantragt das Visum dann postalisch.
Was ich vergessen habe zu fragen:
Die Liste von der deutschen Botschaft sagt ja folgendes:
>4. bei chinesischen Antragstellern: „Hukou“ im Original mit deutscher Übersetzung der >personenbezogenen Datenseite und jeweils 2 Kopien (der personenbezogenen Datenseite)
Muss die deutsche Übersetzung irgendwie noch offiziell abgestempelt sein oder von einem staatlich geprüften Übersetzer angefertigt werden? Ansonsten haben wir in CN einen Deutschlehrer, der Chinesisch spricht und hier in Deutschland eine chin. Freundin von mir, die Deutsch spricht und die Übersetzung durchführen könnte.
Die Webpage sagt zwar:
>Alle Urkunden, Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen, die im Rahmen eines Antrags auf ein >nationales Visum eingereicht werden, müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Eine >vereidigte Übersetzung ist nicht vorgeschrieben. Die Übersetzung muss jedoch korrekt und >inhaltlich richtig sein. Unklare oder falsche Übersetzungen gehen zu Ihren Lasten.
Stimmt das oder ist das nur ein Fall von "Papier ist ja geduldig" und sie können dann eh verlangen, was sie wollen und liefert man eine nicht-vereidigte Übersetzung ab, wird zusätzlich eine vereidigte verlangt?
Schöne Grüße,
Dominik
Re: Frage zum A1-Test
Ich habe hier mehrfach Beiträge eines Mitglieds gelesen, das immer vom Schengen-Visum und Heirat schrieb. Der beschriebene Weg wurde von einigen Mitgliedern als gangbar und clever bezeichnet - mit anschließendem Aufenthalt in DE. Wie gesagt, das mußte mit professioneller Hilfe gemacht werden, die aber, wie ich schon oben schrieb, immer noch günstiger ist als das ganze andere Brimborium. Und vor allem auch schneller!qpr hat geschrieben: ... Ein Hochzeitsvisum wird ausgestellt, wenn gleichzeitig eine Wohnsitznahme in DE beabsichtigt wird.
Wo ist da ein Schengenvisum günstiger?
Mit diesem muß sie wieder ausreisen und ein FZF Visum beantragen.
Anstatt 1 Flug wären es dann 3 Flüge, die bezahlt werden müßten....
Nicht immer nur die offizielle Lesart glauben, sondern davon ausgehen, daß viele Wege nach Rom führen. Von einer Heirat in Dänemark wurde dort übrigens dringend abgeraten (auch mit guten Gründen).
Re: Frage zum A1-Test
Bei meiner Frau wurde damals keine beglaubigte Übersetzung verlangt, das haben wir privat machen lassen.DanielClaton hat geschrieben:
>4. bei chinesischen Antragstellern: „Hukou“ im Original mit deutscher Übersetzung der >personenbezogenen Datenseite und jeweils 2 Kopien (der personenbezogenen Datenseite)
Um aber auf Nummer sicher zu gehen, würde ich bei der Botschaft nachfragen, die antworten in der Regel spätestens nach 2 Werktagen.
- ingo_001
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Re: Frage zum A1-Test
Dadurch, dass ein windiger Anwaltsvermittler seine Dienste hier immer wieder anbietet, deren Kostenpflichtigkeit jedoch erst nach PN offenbart wird, im mittleren 3-stelligen Euronen-Bereich liegen und die dann noch als "Freundschaftspreis" bezeichnet werden - und er dann noch ggfs. pampig wird, wenn man seine Dienste nicht in Anspruch nimmt - dadurch werden seine Tipps (besser Tricks) auch nicht besser.Gregor hat geschrieben:Ich habe hier mehrfach Beiträge eines Mitglieds gelesen, das immer vom Schengen-Visum und Heirat schrieb. Der beschriebene Weg wurde von einigen Mitgliedern als gangbar und clever bezeichnet - mit anschließendem Aufenthalt in DE. Wie gesagt, das mußte mit professioneller Hilfe gemacht werden, die aber, wie ich schon oben schrieb, immer noch günstiger ist als das ganze andere Brimborium. Und vor allem auch schneller!qpr hat geschrieben: ... Ein Hochzeitsvisum wird ausgestellt, wenn gleichzeitig eine Wohnsitznahme in DE beabsichtigt wird.
Wo ist da ein Schengenvisum günstiger?
Mit diesem muß sie wieder ausreisen und ein FZF Visum beantragen.
Anstatt 1 Flug wären es dann 3 Flüge, die bezahlt werden müßten....
Nicht immer nur die offizielle Lesart glauben, sondern davon ausgehen, daß viele Wege nach Rom führen. Von einer Heirat in Dänemark wurde dort übrigens dringend abgeraten (auch mit guten Gründen).
Viele Wege mögen nach Rom führen - aber seine, sind unnötig und füllen nur seine Brieftasche.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Re: Frage zum A1-Test
Wenn das ein "Anwaltsvermittler" war, dann liegt doch wohl auf der Hand, daß der auch Geld kostet, oder hat sich da inzwischen etwas verändert? Und ich kann nur schwer glauben, daß ein Anwalt Fremden "Freundschaftspreise" anbietet, zumal die nach meinem Informationsstand Standesrecht haben, wonach sie abrechnen müssen.ingo_001 hat geschrieben:Dadurch, dass ein windiger Anwaltsvermittler seine Dienste hier immer wieder anbietet, deren Kostenpflichtigkeit jedoch erst nach PN offenbart wird, im mittleren 3-stelligen Euronen-Bereich liegen und die dann noch als "Freundschaftspreis" bezeichnet werden - und er dann noch ggfs. pampig wird, wenn man seine Dienste nicht in Anspruch nimmt - dadurch werden seine Tipps (besser Tricks) auch nicht besser.
Viele Wege mögen nach Rom führen - aber seine, sind unnötig und füllen nur seine Brieftasche.
"Tricks" sind gute, schlechte sind nämlich keine, weil sie direkt in die Sackgasse führen. Und, wie ich bereits schrieb, andere Mitglieder fanden auch, daß sie gut und vor allem praktikabel sind.
Aber wo Du das schreibst: Der TS hatte ein abgelehntes Visum seiner Freundin und der "Anwaltsvermittler" hatte ihn "vermittelt", damit der Anwalt die Remonstration machen soll und sich dann beschwert, das sei zu teuer ("Freundschaftspreis"?). Da dürfte es natürlich ungleich schwieriger sein, jetzt noch ein Schengen-Visum zu bekommen. Wenn er schon Kontakt hatte, kann er sich ja mal informieren, was ein Schengen-Visum usw. im Vergleich von Preis und der Zeit für die Familienzusammenführung kostet.
Das kostet wohl nichts...
Re: Frage zum A1-Test
Uwe Gattermann ist kein Rechtsanwalt.Gregor hat geschrieben:Wenn das ein "Anwaltsvermittler" war, dann liegt doch wohl auf der Hand, daß der auch Geld kostet, oder hat sich da inzwischen etwas verändert? Und ich kann nur schwer glauben, daß ein Anwalt Fremden "Freundschaftspreise" anbietet, zumal die nach meinem Informationsstand Standesrecht haben, wonach sie abrechnen müssen.ingo_001 hat geschrieben:Dadurch, dass ein windiger Anwaltsvermittler seine Dienste hier immer wieder anbietet, deren Kostenpflichtigkeit jedoch erst nach PN offenbart wird, im mittleren 3-stelligen Euronen-Bereich liegen und die dann noch als "Freundschaftspreis" bezeichnet werden - und er dann noch ggfs. pampig wird, wenn man seine Dienste nicht in Anspruch nimmt - dadurch werden seine Tipps (besser Tricks) auch nicht besser.
Viele Wege mögen nach Rom führen - aber seine, sind unnötig und füllen nur seine Brieftasche.
"Tricks" sind gute, schlechte sind nämlich keine, weil sie direkt in die Sackgasse führen. Und, wie ich bereits schrieb, andere Mitglieder fanden auch, daß sie gut und vor allem praktikabel sind.
Aber wo Du das schreibst: Der TS hatte ein abgelehntes Visum seiner Freundin und der "Anwaltsvermittler" hatte ihn "vermittelt", damit der Anwalt die Remonstration machen soll und sich dann beschwert, das sei zu teuer ("Freundschaftspreis"?). Da dürfte es natürlich ungleich schwieriger sein, jetzt noch ein Schengen-Visum zu bekommen. Wenn er schon Kontakt hatte, kann er sich ja mal informieren, was ein Schengen-Visum usw. im Vergleich von Preis und der Zeit für die Familienzusammenführung kostet.
Das kostet wohl nichts...
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DanielClaton
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Also erstmal zum Klarstellen
Hallo,
es wurde noch gar kein Visum meiner Freundin abgelehnt. Wir haben es einmal an die falsche Stelle gestandt (Botschaft in Peking war nicht zuständig, sondern Konsulat in Chengdu), da gabs Unterlagen und Pass einfach zurück und sogar das Geld wurde zurücküberwiesen.
Dann haben wir das ganze an das Konsulat in Chengdu gegeben und dort das Visum einfach so erhalten.
Einige Monate später haben wir sogar ein 3-Monatsvisum für meine Freundin bekommen, und sogar mit "Multiple Entry", obwohl wir nur einfache Einreise bestellt hatten, dies dann von der Botschaft in Peking, da in der Zwischenzeit sich zwar nicht der Wohnsitz meiner Freundin geändert hat, sondern nur der Ort, wo sie arbeitet. (Sie war Handlungsreisende und hatte daher nur einen angemeldeten Wohnsitz in Hunan, arbeitete aber in Guizhou) War für die Botschaft anscheinend überhaupt kein Problem.
Auch wenn mein "Berater" gleich mit "Geh zum Anwalt, sonst kommt die nie" losging, haben wir trotzdem gut das Visum erhalten.
Gregor, könnte es sein, dass Du be_happy bist?
Grüße,
Dominik
es wurde noch gar kein Visum meiner Freundin abgelehnt. Wir haben es einmal an die falsche Stelle gestandt (Botschaft in Peking war nicht zuständig, sondern Konsulat in Chengdu), da gabs Unterlagen und Pass einfach zurück und sogar das Geld wurde zurücküberwiesen.
Dann haben wir das ganze an das Konsulat in Chengdu gegeben und dort das Visum einfach so erhalten.
Einige Monate später haben wir sogar ein 3-Monatsvisum für meine Freundin bekommen, und sogar mit "Multiple Entry", obwohl wir nur einfache Einreise bestellt hatten, dies dann von der Botschaft in Peking, da in der Zwischenzeit sich zwar nicht der Wohnsitz meiner Freundin geändert hat, sondern nur der Ort, wo sie arbeitet. (Sie war Handlungsreisende und hatte daher nur einen angemeldeten Wohnsitz in Hunan, arbeitete aber in Guizhou) War für die Botschaft anscheinend überhaupt kein Problem.
Auch wenn mein "Berater" gleich mit "Geh zum Anwalt, sonst kommt die nie" losging, haben wir trotzdem gut das Visum erhalten.
Gregor, könnte es sein, dass Du be_happy bist?
Grüße,
Dominik
Re: Also erstmal zum Klarstellen
Ich kann lesen, läßt sich alles im öffentlichen Bereich nachlesen... Auch das mit dem abgelehnten Visum und der Remonstration! Bin aber happy lesen zu können. Entweder stimmt das hier Geschriebene nicht oder das andere.DanielClaton hat geschrieben:
Gregor, könnte es sein, dass Du be_happy bist?
Re: Frage zum A1-Test
Wenn Chengdu für deine Freundin zuständig ist, warum will sie dann das Heiratsvisum in Beijing beantragen?
Re: Frage zum A1-Test
Wo her weißt du das? Ich hatte mit diesem Mann auch schon zu tun. Ist übrigends bei Infoalien als Mod tätig. Und hat mich dort auf das Übelste beleidigt. Vor diesem Menschen ist zu warnen.qpr hat geschrieben:Uwe Gattermann ist kein Rechtsanwalt.Gregor hat geschrieben:Wenn das ein "Anwaltsvermittler" war, dann liegt doch wohl auf der Hand, daß der auch Geld kostet, oder hat sich da inzwischen etwas verändert? Und ich kann nur schwer glauben, daß ein Anwalt Fremden "Freundschaftspreise" anbietet, zumal die nach meinem Informationsstand Standesrecht haben, wonach sie abrechnen müssen.ingo_001 hat geschrieben:Dadurch, dass ein windiger Anwaltsvermittler seine Dienste hier immer wieder anbietet, deren Kostenpflichtigkeit jedoch erst nach PN offenbart wird, im mittleren 3-stelligen Euronen-Bereich liegen und die dann noch als "Freundschaftspreis" bezeichnet werden - und er dann noch ggfs. pampig wird, wenn man seine Dienste nicht in Anspruch nimmt - dadurch werden seine Tipps (besser Tricks) auch nicht besser.
Viele Wege mögen nach Rom führen - aber seine, sind unnötig und füllen nur seine Brieftasche.
"Tricks" sind gute, schlechte sind nämlich keine, weil sie direkt in die Sackgasse führen. Und, wie ich bereits schrieb, andere Mitglieder fanden auch, daß sie gut und vor allem praktikabel sind.
Aber wo Du das schreibst: Der TS hatte ein abgelehntes Visum seiner Freundin und der "Anwaltsvermittler" hatte ihn "vermittelt", damit der Anwalt die Remonstration machen soll und sich dann beschwert, das sei zu teuer ("Freundschaftspreis"?). Da dürfte es natürlich ungleich schwieriger sein, jetzt noch ein Schengen-Visum zu bekommen. Wenn er schon Kontakt hatte, kann er sich ja mal informieren, was ein Schengen-Visum usw. im Vergleich von Preis und der Zeit für die Familienzusammenführung kostet.
Das kostet wohl nichts...
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: Frage zum A1-Test
Vielleicht daher. Ich zitiere mal Wiki:edmund27 hat geschrieben:Wo her weißt du das?
Rechtskonsulent wurden Laien genannt, die vom Ende des Mittelalters bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts juristischen Rat an meist ärmere Mandanten gaben.
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