"Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
@mjs: Das mit dem Einzug durch die deutsche Behörde war bei mindestens zwei befreundeten Chinesen so. In einer anderen Stadt. Bei einer anderen Freundin meiner Frau hier bei uns wurde der Pass auch nicht eingezogen, allerdings war sie danach auch noch nicht wieder in China. Ungültig gemacht wurde der Pass auch nicht.
Bei der chin. Botschaft stellte man sich bei einem ersten Anruf erstmal dumm und verwies meine Frau an die Visumsabteilung. Aber was hat die mit der Staatsbürgerschaft zu tun?
Wie ich den Antworten hier entnehme, ist es offensichtlich nicht eindeutig, was nun zu tun sei. Na mal sehen, was die Visumsabteilung dazu sagt. Wenn man die denn mal erreicht....
Gruss
Jörg
Bei der chin. Botschaft stellte man sich bei einem ersten Anruf erstmal dumm und verwies meine Frau an die Visumsabteilung. Aber was hat die mit der Staatsbürgerschaft zu tun?
Wie ich den Antworten hier entnehme, ist es offensichtlich nicht eindeutig, was nun zu tun sei. Na mal sehen, was die Visumsabteilung dazu sagt. Wenn man die denn mal erreicht....
Gruss
Jörg
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Guten Morgen,
Unsere Erfahrungen dazu (wir wohnen allerdings in der Schweiz, ist das dort anders als in Deutschland?):
Da man nach Schweizer Recht, Doppelbürger mit China sein kann, wird der chinesische Pass auch nicht eingezogen oder so. Interessiert eigentlich niemanden, hat auch niemand gefragt.
Somit konnte man bis zum Ablauf des chin. Passes diesen auch noch benützen. Das ging auch ohne Probleme.
Mit dem Ablauf des chinesischen Passes konnte aber kein neuer mehr beantragt werden. Dazu hätte es eine Aufenthaltserlaubnis B oder C gebraucht und die ist ja nach Erteilung der Schweizer Staatsbürgerschaft nicht mehr gegeben.
Ist das in D nicht ähnlich?
Grüsse
Haima
Unsere Erfahrungen dazu (wir wohnen allerdings in der Schweiz, ist das dort anders als in Deutschland?):
Da man nach Schweizer Recht, Doppelbürger mit China sein kann, wird der chinesische Pass auch nicht eingezogen oder so. Interessiert eigentlich niemanden, hat auch niemand gefragt.
Somit konnte man bis zum Ablauf des chin. Passes diesen auch noch benützen. Das ging auch ohne Probleme.
Mit dem Ablauf des chinesischen Passes konnte aber kein neuer mehr beantragt werden. Dazu hätte es eine Aufenthaltserlaubnis B oder C gebraucht und die ist ja nach Erteilung der Schweizer Staatsbürgerschaft nicht mehr gegeben.
Ist das in D nicht ähnlich?
Grüsse
Haima
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Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
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Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Deutschland ist nicht das Problem, für die würde es reichen wenn man glaubhaft machen kann, dass einem ein wirtschaftlicher Nachteil durch die Aufgabe der chinesischen Staatsbürgerschaft entstehen würden, z.B. eine Wohnung die dann verkauft werden muss, wegfallende Rente etc.
China erlaubt aber keine doppelten Staatsbürgerschaften. Da wäre ich dann vorsichtig. Aktiv werden würde ich bei der Rückgabe nicht, aber ich würden den Pass auch nicht mehr benutzen. Im Zweifel stoßen die dann bei der Visa Vergabe drauf, dass sie noch Chinesin ist und werden das dann sicher klären.
China erlaubt aber keine doppelten Staatsbürgerschaften. Da wäre ich dann vorsichtig. Aktiv werden würde ich bei der Rückgabe nicht, aber ich würden den Pass auch nicht mehr benutzen. Im Zweifel stoßen die dann bei der Visa Vergabe drauf, dass sie noch Chinesin ist und werden das dann sicher klären.
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Hi,
hier wurde leider viel Unsinn geschrieben.
Den Chin. Pass würde man ja nur zur Einreise in China benutzen wollen und das geht mit ziemlicher Sicherheit in die Hose. Die chinesische STA ist definitiv erloschen mit der Einbürgerung.
Das kannn schon beim Checkin oder der Ausreise aus D scheitern denn es ist in den Pässen kein gültiges Visum
Einmal im Chinesischen keines für D, sie würde also als illegal auftreten bei der Grenzpolizei bzw. merken die sofort, daß sie Deutsche ist und den falschen Pass benutzt denn als Doppelstaatlerin müsste sie in D zwingend mit dem D Pass ausreise. Da ist wiederum kein Visum für China drin -> Einchecken scheitert.
In China ähnliche Probleme oder noch schlimmer.
Wenn sie es schafft, dort mit dem Chin. Pass einzureisen hat sie ja kein Visum für D.
Bei der Ausreise aus China würde sie den D Pass nutzen wollen, ist aber nie eingereist und hat kein Visum für China. Zeigt sie den Chin. Pass werden sie ihr den sofort abnehmen denn sie ist keine Chinesin mehr, nur Deutsche. Und das ohne Visum plus illegale Einreise. Bei mehreren Wochen würde ich mich nicht drauf verlassen, daß das bei einer Geldstrafe bleibt.
Flug ist natürlich auch erstmal weg und sie muß den Aufenthalt nachträglich irgendwie heilen.
Der Pass meiner Frau wurde nicht eingezogen sondern nur ungültig gemacht (die AE explizit auch).
Man sagte uns, die Botschaft wird benachrichtigt und damit ist die Mehrstaatigkeit für die ABH ausreichend ausgeschlossen, da das bei China ein Automatismus ist.
Hier wurde das vielleicht einfach vergessen.
Welches Visum meinst Du das sie beantragen sollte? Das für D wenn sie wieder zurück will?
Wird nicht klappen denn die Botschaft weiß ja daß sie Deutsche ist.
Das Visum für die Reise nach China? Kein Problem denn für die Chinesen ist sie keine Chinesin mehr.
Der Chin. Pass ist ziemlich nutzlos geworden weil er nur noch ein Stück Pappe ist.
Wenn sie den nutzt und irgendo irgendwie damit durchkommt, reitet sie sich nur richtig in die Scheisse.
Ich würde die EBH kontaktieren und nachfragen, ob das der Botschaft gemeldet wurde.
Zu 99% würde ich tippen daß ja und dann braucht sie nix machen. Es muß nur klar sein, daß sie den Pass zumindest zum Reisen keinesfalls mehr nutzen sollte.
In China könnte der für lasche Kontrollen oder z.B. um ein Hotelzimmer zu kriegen wo man als Ausländer nicht rein darf noch nützlich sein aber spätestens für eine Kontoeröffnung würde ich das heute nicht mehr riskieren.
Meine Frau hat noch ihre (abgelaufene?) ID, damit hätte sie in dem Dorf ihrer Eltern sogar noch den Bürgermeister wählen können. Der hatte dann die Familie gefragt, warum sie denn nicht gewählt hätte, sie habe doch noch die ID. Und der kennt die Hintergründe...
Gruß,
Norbert
hier wurde leider viel Unsinn geschrieben.
Den Chin. Pass würde man ja nur zur Einreise in China benutzen wollen und das geht mit ziemlicher Sicherheit in die Hose. Die chinesische STA ist definitiv erloschen mit der Einbürgerung.
Das kannn schon beim Checkin oder der Ausreise aus D scheitern denn es ist in den Pässen kein gültiges Visum
Einmal im Chinesischen keines für D, sie würde also als illegal auftreten bei der Grenzpolizei bzw. merken die sofort, daß sie Deutsche ist und den falschen Pass benutzt denn als Doppelstaatlerin müsste sie in D zwingend mit dem D Pass ausreise. Da ist wiederum kein Visum für China drin -> Einchecken scheitert.
In China ähnliche Probleme oder noch schlimmer.
Wenn sie es schafft, dort mit dem Chin. Pass einzureisen hat sie ja kein Visum für D.
Bei der Ausreise aus China würde sie den D Pass nutzen wollen, ist aber nie eingereist und hat kein Visum für China. Zeigt sie den Chin. Pass werden sie ihr den sofort abnehmen denn sie ist keine Chinesin mehr, nur Deutsche. Und das ohne Visum plus illegale Einreise. Bei mehreren Wochen würde ich mich nicht drauf verlassen, daß das bei einer Geldstrafe bleibt.
Flug ist natürlich auch erstmal weg und sie muß den Aufenthalt nachträglich irgendwie heilen.
Der Pass meiner Frau wurde nicht eingezogen sondern nur ungültig gemacht (die AE explizit auch).
Man sagte uns, die Botschaft wird benachrichtigt und damit ist die Mehrstaatigkeit für die ABH ausreichend ausgeschlossen, da das bei China ein Automatismus ist.
Hier wurde das vielleicht einfach vergessen.
Die Latte dafür hängt aber recht hoch und das dürfte im Falle China nicht oder fast nie zutreffen.blur hat geschrieben:Deutschland ist nicht das Problem, für die würde es reichen wenn man glaubhaft machen kann, dass einem ein wirtschaftlicher Nachteil durch die Aufgabe der chinesischen Staatsbürgerschaft entstehen würden, z.B. eine Wohnung die dann verkauft werden muss, wegfallende Rente etc.
Richtig gemeint aber falsch ausgedrückt. Sie ist bereits keine Chinesin mehr.blur hat geschrieben: China erlaubt aber keine doppelten Staatsbürgerschaften. Da wäre ich dann vorsichtig. Aktiv werden würde ich bei der Rückgabe nicht, aber ich würden den Pass auch nicht mehr benutzen. Im Zweifel stoßen die dann bei der Visa Vergabe drauf, dass sie noch Chinesin ist und werden das dann sicher klären.
Welches Visum meinst Du das sie beantragen sollte? Das für D wenn sie wieder zurück will?
Wird nicht klappen denn die Botschaft weiß ja daß sie Deutsche ist.
Das Visum für die Reise nach China? Kein Problem denn für die Chinesen ist sie keine Chinesin mehr.
Der Chin. Pass ist ziemlich nutzlos geworden weil er nur noch ein Stück Pappe ist.
Wenn sie den nutzt und irgendo irgendwie damit durchkommt, reitet sie sich nur richtig in die Scheisse.
Ich würde die EBH kontaktieren und nachfragen, ob das der Botschaft gemeldet wurde.
Zu 99% würde ich tippen daß ja und dann braucht sie nix machen. Es muß nur klar sein, daß sie den Pass zumindest zum Reisen keinesfalls mehr nutzen sollte.
In China könnte der für lasche Kontrollen oder z.B. um ein Hotelzimmer zu kriegen wo man als Ausländer nicht rein darf noch nützlich sein aber spätestens für eine Kontoeröffnung würde ich das heute nicht mehr riskieren.
Meine Frau hat noch ihre (abgelaufene?) ID, damit hätte sie in dem Dorf ihrer Eltern sogar noch den Bürgermeister wählen können. Der hatte dann die Familie gefragt, warum sie denn nicht gewählt hätte, sie habe doch noch die ID. Und der kennt die Hintergründe...
Gruß,
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Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Fast richtig, es gibt aber noch die Drittland-Loesung, damit kann man beide Paesse behalten wenn man es in D begrueden kann, dass man beide Staatsbuergerschaften behalten muss.sonero hat geschrieben:Den Chin. Pass würde man ja nur zur Einreise in China benutzen wollen und das geht mit ziemlicher Sicherheit in die Hose. Die chinesische STA ist definitiv erloschen mit der Einbürgerung.
Das kannn schon beim Checkin oder der Ausreise aus D scheitern denn es ist in den Pässen kein gültiges Visum
Einmal im Chinesischen keines für D, sie würde also als illegal auftreten bei der Grenzpolizei bzw. merken die sofort, daß sie Deutsche ist und den falschen Pass benutzt denn als Doppelstaatlerin müsste sie in D zwingend mit dem D Pass ausreise. Da ist wiederum kein Visum für China drin -> Einchecken scheitert.
In China ähnliche Probleme oder noch schlimmer.
Wenn sie es schafft, dort mit dem Chin. Pass einzureisen hat sie ja kein Visum für D.
Bei der Ausreise aus China würde sie den D Pass nutzen wollen, ist aber nie eingereist und hat kein Visum für China. Zeigt sie den Chin. Pass werden sie ihr den sofort abnehmen denn sie ist keine Chinesin mehr, nur Deutsche. Und das ohne Visum plus illegale Einreise. Bei mehreren Wochen würde ich mich nicht drauf verlassen, daß das bei einer Geldstrafe bleibt.
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Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Ich glaube nicht, dass eine deutsche Behörde befugt ist, einen chinesischen Pass ungültig zu machen.sonero hat geschrieben:Hi,
Der Pass meiner Frau wurde nicht eingezogen sondern nur ungültig gemacht (die AE explizit auch).
Man sagte uns, die Botschaft wird benachrichtigt und damit ist die Mehrstaatigkeit für die ABH ausreichend ausgeschlossen, da das bei China ein Automatismus ist.
Hier wurde das vielleicht einfach vergessen.
Gruß,
Norbert
Nur die AE kann ungültig gestempelt werden.
Für die chinesischen Behörden ist Deine Frau noch solange chin. Staatsbürgerin bis sie offiziell in China bei dem PSB oder in Deutschland bei der chin. Botschaft die Ablegung ihrer chin. Staatsbürgerschaft beantragt. Dazu wird ein entsprechendes Formular benötigt (siehe mein Link weiter oben). Die Mehrstaatigkeit mag für die ABH ausreichend ausgeschlossen sein. Die entsprechende Meldung an die chin. Botschaft interessiert diese wenig.
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Hi,
Falsch, das ist ein Automatismus wie bei der deutschen Staatsbürgerschaft.
In der Sekunde der Überreichung der Einbürgerungsurkunde war meine Frau keine Chinesin mehr.
Die Staatsbürgerschaft geht automatisch verloren, wenn man eine Andere auf eigenes Betreiben hin annimmt.
Ob das PSB, das Konsulat oder wer auch immer das dann schon weiß ist eine andere Kiste.
Faktisch ist die Staatsbürgerschaft dann weg, egal, ob die das bereits wissen.
Genau da kann man sich richtig in die Scheisse reiten. Man macht irgendwas aufgrund der Staatsbürgerschaft und das klappt weil man den Pass noch hat und die jeweilige Stelle vom Verlust noch nichts weiß.
Irgendwann kommt es raus und man steht auf der Seife...
Gruß,
Norbert
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Falsch, das ist ein Automatismus wie bei der deutschen Staatsbürgerschaft.
In der Sekunde der Überreichung der Einbürgerungsurkunde war meine Frau keine Chinesin mehr.
Die Staatsbürgerschaft geht automatisch verloren, wenn man eine Andere auf eigenes Betreiben hin annimmt.
Ob das PSB, das Konsulat oder wer auch immer das dann schon weiß ist eine andere Kiste.
Faktisch ist die Staatsbürgerschaft dann weg, egal, ob die das bereits wissen.
Genau da kann man sich richtig in die Scheisse reiten. Man macht irgendwas aufgrund der Staatsbürgerschaft und das klappt weil man den Pass noch hat und die jeweilige Stelle vom Verlust noch nichts weiß.
Irgendwann kommt es raus und man steht auf der Seife...
Gruß,
Norbert
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Norbert
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Shenzhen hat geschrieben:Fast richtig, es gibt aber noch die Drittland-Loesung, damit kann man beide Paesse behalten wenn man es in D begrueden kann, dass man beide Staatsbuergerschaften behalten muss.sonero hat geschrieben:Den Chin. Pass würde man ja nur zur Einreise in China benutzen wollen und das geht mit ziemlicher Sicherheit in die Hose. Die chinesische STA ist definitiv erloschen mit der Einbürgerung.
Das kannn schon beim Checkin oder der Ausreise aus D scheitern denn es ist in den Pässen kein gültiges Visum
Einmal im Chinesischen keines für D, sie würde also als illegal auftreten bei der Grenzpolizei bzw. merken die sofort, daß sie Deutsche ist und den falschen Pass benutzt denn als Doppelstaatlerin müsste sie in D zwingend mit dem D Pass ausreise. Da ist wiederum kein Visum für China drin -> Einchecken scheitert.
In China ähnliche Probleme oder noch schlimmer.
Wenn sie es schafft, dort mit dem Chin. Pass einzureisen hat sie ja kein Visum für D.
Bei der Ausreise aus China würde sie den D Pass nutzen wollen, ist aber nie eingereist und hat kein Visum für China. Zeigt sie den Chin. Pass werden sie ihr den sofort abnehmen denn sie ist keine Chinesin mehr, nur Deutsche. Und das ohne Visum plus illegale Einreise. Bei mehreren Wochen würde ich mich nicht drauf verlassen, daß das bei einer Geldstrafe bleibt.
Flug ist natürlich auch erstmal weg und sie muß den Aufenthalt nachträglich irgendwie heilen.
wie sieht denn die "Drittlandlösung" aus?
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Shenzhen hat geschrieben:Ja und in Tacka Tucka Land, habe ich gehoert, gibt es 4 Staatsbuergerschaften fuer eine...
Wenn man keine Ahnung hat besser mal die....
Deine Frage Joerg ist berechtigt, in Deutschland gibt es soweit ich weiss fuer eingebuergerte Menschen auch nicht die Moeglichkeit der Doppelstaatlichkeit. Es gibt ein paar Ausnahmen, allerdings weiss ich von Chinesen das sie ihre Chin. Staatsbuergerschaft aufgegeben haben und diese Aufgabe auch von China anerkannt wurde, damit wuerde die in Betracht zu ziehende Ausnahme wegfallen.
Wie Helfer richtig sagt kann dir verbindlich nur die Chin. Botschaft bzw. Chin. Behoerden helfen, in wie weit die Amused sind steht auf einem anderen Blatt...
warum sollte das mit dem französischen Freund in Ecuador nicht stimmen???
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
durchaus möglich... warum wird diese Aussage denn bezweifelt??Klaas hat geschrieben:Einem französischen Freund ist das in Ecuador passiert. Er wurde eingebürgert. Ecuador hat seinen französischen Pass "eingezogen" und an die französische Botschaft geschickt. Diese bestellte ihn ein, gab ihm den Pass zurück und erklärte ihm, die französische Nationalität könne er gar nicht ablegen, denn das Privileg Franzose zu sein besitze man auf Lebenszeit. Seither hat er beide Staatsbürgerschaften.
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Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Das stimmt so sicher nicht. Man kann die Franzoesische Staatsbuergerschaft nicht durch Einbuergerung entzogen bekommen (Die deutsche geht da automatisch verloren falls keine Sondergenehmigung vorliegt, ob die Behoerden Kenntnis erlangen oder nicht), das Einbuergerungsland kann aber eine Ausbuergerung verlangen, die auch ein Franzose aktiv beantragen kann (im Alter von unter 35 klappt das nur wenn er seinen Wehrdienstpflichten nachgekommen ist).Klaas hat geschrieben:Einem französischen Freund ist das in Ecuador passiert. Er wurde eingebürgert. Ecuador hat seinen französischen Pass "eingezogen" und an die französische Botschaft geschickt. Diese bestellte ihn ein, gab ihm den Pass zurück und erklärte ihm, die französische Nationalität könne er gar nicht ablegen, denn das Privileg Franzose zu sein besitze man auf Lebenszeit. Seither hat er beide Staatsbürgerschaften.
Einfach Pass einziehen reicht natuerlich nicht.
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