Arbeitserlaubnis

Allgemeine Fragen und Erfahrungsaustausch rund um China - Kultur - Geschichte usw.
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sweetbottom
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Arbeitserlaubnis

Beitrag von sweetbottom »

Hallo Freunde.

Ich habe vor, meine Chinesische Freundin zu heiraten und dann gemeinsam mit ihr nach Deutschland zu gehen.

Wie gestaltet es sich denn nun mit der Arbeitserlaubnis? Kann meine jetzige Freundin dann in Deutschland als meine Ehefrau arbeiten???

Ich habe da unterschiedliche Meinungen im Internet gefunden, vielleicht finde ich ja hier konkrete Informationen.

Vielen Dank
M.
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Wang Bao Nu
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Re: Arbeitserlaubnis

Beitrag von Wang Bao Nu »

sweetbottom hat geschrieben:Hallo Freunde.

Ich habe vor, meine Chinesische Freundin zu heiraten und dann gemeinsam mit ihr nach Deutschland zu gehen.

Wie gestaltet es sich denn nun mit der Arbeitserlaubnis? Kann meine jetzige Freundin dann in Deutschland als meine Ehefrau arbeiten???

Ich habe da unterschiedliche Meinungen im Internet gefunden, vielleicht finde ich ja hier konkrete Informationen.

Vielen Dank
M.
Die Genehmigung des Familienzusammenfuehrungsvisa ist der Erste Schritt, dann zur ABH und dort sollte die Aufenthaltsgenehmigung auch die Moeglichkeit der Erwerbstaetigkeit einschliessen, evtl. unter Bedingung der Teilnahme an einem Integrationskurs.
Wenn du zur Quelle willst, musst du gegen den Strom schwimmen!
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fankeqian
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Beitrag von fankeqian »

nach dem neuen ausländerrecht - seit januar 2005 - muss der ausländer einen integrationskurs (deutsch + staatskunde) absolvieren, dann darf er/sie arbeiten. die aufenthaltserlaubnis ist seitdem auch immer gleichbedeutend mit arbeitserlaubnis - ohne ausnahme.
ein paar fotos zum angucken
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XiuMei
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Re: Arbeitserlaubnis

Beitrag von XiuMei »

sweetbottom hat geschrieben:Kann meine jetzige Freundin dann in Deutschland als meine Ehefrau arbeiten???
Wie klingt das denn? :mrgreen:
Dennis (CDS)
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Re: Arbeitserlaubnis

Beitrag von Dennis (CDS) »

XiuMei hat geschrieben:
sweetbottom hat geschrieben:Kann meine jetzige Freundin dann in Deutschland als meine Ehefrau arbeiten???
Wie klingt das denn? :mrgreen:
Da fällt mir jetzt eine ganze Batterie an Sprüchen ein, aber aus Respekt vor der Ehe (allen voran meiner eigenen) lasse ich es dann doch sein.

Ich lese aber gern mit. :lol:
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Grufti
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Beitrag von Grufti »

Kann meine jetzige Freundin dann in Deutschland als meine Ehefrau arbeiten???
auf C.O.D. Basis ? :roll: :oops: :lol:
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
Roger
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Beitrag von Roger »

Nach Anmeldung deiner Frau bei der Einwohnermeldebehörde bekommt deine Frau automatisch eine Lohnsteuerkarte und kann, wenn sie möchte, arbeiten. Der notwendige Aufenthaltstitel durch die ALB ist dabei obligatorisch, stellt aber kein Problem dar. Ein Integrationskurs wurde bei meiner Frau nicht verlangt, nicht mal angesprochen.
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