Arbeitserlaubnis
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sweetbottom
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Arbeitserlaubnis
Hallo Freunde.
Ich habe vor, meine Chinesische Freundin zu heiraten und dann gemeinsam mit ihr nach Deutschland zu gehen.
Wie gestaltet es sich denn nun mit der Arbeitserlaubnis? Kann meine jetzige Freundin dann in Deutschland als meine Ehefrau arbeiten???
Ich habe da unterschiedliche Meinungen im Internet gefunden, vielleicht finde ich ja hier konkrete Informationen.
Vielen Dank
M.
Ich habe vor, meine Chinesische Freundin zu heiraten und dann gemeinsam mit ihr nach Deutschland zu gehen.
Wie gestaltet es sich denn nun mit der Arbeitserlaubnis? Kann meine jetzige Freundin dann in Deutschland als meine Ehefrau arbeiten???
Ich habe da unterschiedliche Meinungen im Internet gefunden, vielleicht finde ich ja hier konkrete Informationen.
Vielen Dank
M.
- Wang Bao Nu
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- Wohnort: Qingyuan
Re: Arbeitserlaubnis
Die Genehmigung des Familienzusammenfuehrungsvisa ist der Erste Schritt, dann zur ABH und dort sollte die Aufenthaltsgenehmigung auch die Moeglichkeit der Erwerbstaetigkeit einschliessen, evtl. unter Bedingung der Teilnahme an einem Integrationskurs.sweetbottom hat geschrieben:Hallo Freunde.
Ich habe vor, meine Chinesische Freundin zu heiraten und dann gemeinsam mit ihr nach Deutschland zu gehen.
Wie gestaltet es sich denn nun mit der Arbeitserlaubnis? Kann meine jetzige Freundin dann in Deutschland als meine Ehefrau arbeiten???
Ich habe da unterschiedliche Meinungen im Internet gefunden, vielleicht finde ich ja hier konkrete Informationen.
Vielen Dank
M.
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Re: Arbeitserlaubnis
Wie klingt das denn?sweetbottom hat geschrieben:Kann meine jetzige Freundin dann in Deutschland als meine Ehefrau arbeiten???
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Dennis (CDS)
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- Registriert: 13.04.2006, 07:22
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Re: Arbeitserlaubnis
Da fällt mir jetzt eine ganze Batterie an Sprüchen ein, aber aus Respekt vor der Ehe (allen voran meiner eigenen) lasse ich es dann doch sein.XiuMei hat geschrieben:Wie klingt das denn?sweetbottom hat geschrieben:Kann meine jetzige Freundin dann in Deutschland als meine Ehefrau arbeiten???
Ich lese aber gern mit.
Nach Anmeldung deiner Frau bei der Einwohnermeldebehörde bekommt deine Frau automatisch eine Lohnsteuerkarte und kann, wenn sie möchte, arbeiten. Der notwendige Aufenthaltstitel durch die ALB ist dabei obligatorisch, stellt aber kein Problem dar. Ein Integrationskurs wurde bei meiner Frau nicht verlangt, nicht mal angesprochen.
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