calavera471 hat geschrieben:Hallo und Servus
Ich informiere mich gerade über das Heiraten in Hong Kong (HK) und bin auf dieses Forum gestoßen.
Die Anleitung und paar andere Threads habe ich gelesen, habe jedoch noch paar offene Fragen.
Zur Situation: Ich (deutscher Staatsbürger, 27, lebe in Deutschland) habe vor 2 Jahren bei meinem Auslandssemester in HK ein Mädchen (russische Staatsbürgerin, 25, lebt in HK) kennengelernt. Da ihr Arbeitsvertrag Anfang Februar 2016 ausläuft, bietet es sich an in dieser Zeit in HK zu heiraten.
Plan: Sie bucht den Heiratstermin vor Ort und ich komme später dann zum vereinbarten Termin. Danach fliegt sie zurück nach Russland um sich auf den Deutschtest vorzubereiten. Beim Bestehen des Tests kommt sie dann nach Deutschland.
Meine Fragen:
1) Beim Registrieren des Heiratstermins: Braucht das HK-Amt eine beglaubigte Kopie meines Ausweises? Wenn ja: reicht eine normale beglaubigte Kopie oder muss es ein Notar beglaubigen?
2) Muss ich in D oder in HK zum deutschen Konsulat gehen und da irgendwas beantragen?
3) Brauchen die deutschen Ämter Übersetzungen der Heiratsunterlagen oder reicht diese Apostille?
4) Ist es wirklich so das ich nur meinen Reisepass mitnehmen muss und sonst nichts? Geburtsurkunde?
5) Braucht sie zwingend das A1-Zertifikat um nach Deutschland einreisen zu dürfen oder kann sie den Test auch hier in D machen? Und wirkt sich die Heirat auf diese Bedingung irgendwie aus?
Hallo,
wir haben dieses Jahr auch in HK geheiratet, ging alles ziemlich easy:
1) Da ich damals persönlich vor Ort war (zur Registrierung) hatte ich natürlich meinen Original Reisepass dabei... Wir (meine Frau und ich) waren zusammen zur Registrierung da... es reicht aber auch, wenn das nur einer von Euch beiden erledigt, wie ist denn Euer Plan?
2) Wenn Deine Freundin Chinesin wäre, dann müsste Sie in China bei Ihrem zuständigen Generalkonsulat Ihre Unterlagen zum Ehegattennachzug (nationales Visum für Deutschland) beantragen... da Deine Freundin aber Russin ist und in HK wohnt, gehe ich davon aus, das Sie ebenfalls zum Konsulat muss, ich kann Dir allerdings nicht sagen ob in Russland oder in HK, aber irgendwo muss Sie ja Ihr Visum beantragen
3) Die vom High Court (oberstes Gericht in HK) ausgestellte Apostille auf der Eheurkunde ist völlig ausreichend zur Anerkennung Eurer Ehe in Deutschland, da aber in Deutschland die Amtssprache deutsch ist, können die Behörden eine deutsche Übersetzung verlangen, ich habe dies in Deutschland von einem "anerkannten Übersetzer" (ich kenne gerade nicht den Fachausdruck dafür) übersetzen lassen... Falls Du geschieden bist, musst Du wie schon geschrieben diese Urkunde (Scheidungsurkunde) ebenfalls von einem dazu "berechtigten" Übersetzer ins englische übersetzen lassen, diese muss ausserdem von Deinem zuständigen Amtsgericht beglaubigt werden! (Apostille) Die Mitarbeiter beim Amtsgericht können dir eine Liste zur Verfügung stellen, mit den Personen (incl. Adressen und Telefonnummern) die berechtigt sind, solche Dokumente zu übersetzen.
Du musst NICHT zu einem Notar!
4) Reisepass ausreichend, wie gesagt wenn du geschieden bist das Scheidungsurteil
5) A1 Zertifikat ist erforderlich!
ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen, bei weiteren Fragen einfach ne PN senden