Ich vermute, dass es bereits einige Treats zu diesem Thema gibt. Allerdings scheinen die Themen, die ich hier gefunden habe nicht mehr auf dem aktuellsten Stand zu sein, da es ja in den Jahren 2014 und 2015 ja neue Visabestimmungen gab.
Wie schon bereits im Betreff geschrieben, habe ich einen einjährigen Sohn, geboren in China und chinesische Mutter. Ich selber bin Deutscher
Da wir es noch nicht gemacht haben und einen Urlaub nach Europa geplant haben, würden wir ihm gerne schnellstmöglich den deutschen Reisepaß ausstellen (Geburtsurkunde wurde schon in Berlin 1 beantragt).
Mein Unwissen fängt allerdings mit dem Verzicht der chinesischen Staatsangehörigkeit und mit der Ausstellung des chinesischen Visums an.
Laut chinesischen Behörden ist es in China selber nicht notwendig ein Visum auszustellen. Reist der kleine allerdings aus, braucht er eine chinesische Ausreiseform (ähnlich wie es die Chinesen für Hong Kong benutzen). Nach Ausreise muß der kleine ein neues Einreisevisum für China beantragen, welches eine Gültigkeit von ca. 1 Monat hat. Nach erneuter Einreise in China wird dann ein längeres Familien-Visum beantragt. ...und die chinesische Staatsangehörigkeit ist für immer futsch !!!
Ich bin mir nicht sicher, ob dieses beschriebene Verfahren so richtig ist. Aber es scheint mir etwas kompliziert und nicht logisch.
Meine Fragen:
- Kann man nicht ohne eine Ausreise dieses Visum ausstellen? Ich habe australische Bekannte (Vater und Mutter), dessen Kind in China geboren wurde. Die konnten direkt in China das Visum für ihr Neugeborenes beantragen.
- Was ist die Dauer des Familien-Visums des kleinen.
- Kann man dieses Verfahren auch in einem dritten Land, welches nicht Deutschland ist machen? In meinem Fall würde wir uns in Spanien aufhalten.
Ich würde mich wirklich sehr über jeden Kommentar und Ratschlag freuen.
Beste Grüße aus dem heißen Hangzhou
Darjeeling


