? GDSK, chin. Medizin
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Haben ein Päckchen von CN nach D geliefert bekommen. Liegt noch in FFM beim Zoll. Inhalt: chin. Medizin, gekauft von Verwandten in CN. Kann sowas als Lebensmittel durchgehen, da nicht direkt pharmazeutisches Produkt, sondern ehern irgendwelches Pulver- und Wurzelzeug? Ansonsten benötigen wir ein ärztliches Rezept, etc. ... Als Sendung "privat zu privat" bei GDSK angeben? Ist an sich ja kein direkter Internetverkauf.
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Re: ? GDSK, chin. Medizin
Warum GDSK nicht ignorieren und selbst die Zollabwicklung machen. Die Beamten sind da auch relativ offen.
Eventuell als "food supplement", sollte auch ohne Probleme durchgehen.
Eventuell als "food supplement", sollte auch ohne Probleme durchgehen.
- Grufti
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Re: ? GDSK, chin. Medizin
Exokiel hat geschrieben:
Eventuell als "food supplement", sollte auch ohne Probleme durchgehen.
Bei "Nahrungsergänzungsmittel" mußt Du aber bei der Verzollung so ziemlich genau die Inhaltsstoffe angeben...besonders wenn es sich Pulver handelt
Ich glaube kaum, dass der chinesische Versender ein Analysezertifikat in Englisch der Sendung beigibt...
lieber admin....dieses ist ein ZOLL-Thema
Viele Dank !
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Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: ? GDSK, chin. Medizin
Doch kann man und habe ich auch gemacht, zumal es für deren "Service" nicht eine Rechtsgrundlage gibt. Den Brief habe ich nur für die Bezugsnummer gebraucht.Morton hat geschrieben:Wenn es über die GDSK läuft, kannst du die nicht einfach ignorieren.Exokiel hat geschrieben:Warum GDSK nicht ignorieren und selbst die Zollabwicklung machen. Die Beamten sind da auch relativ offen.
Du mußt einen Antrag bei der GDSK über Selbsverzollung stellen, ansonsten verzollen die es für dich und dann wird es teuer.
Den Antrag habe ich immer an das Zollamt im Frankfurter Flughafen gestellt, unterschrieben und zurückgeschickt an die GDSK hatte ich noch nie etwas. Habe dann oftmals nach 2 Tagen das Paket gehabt und eine Rechnung die ich überweisen muss.
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Re: ? GDSK, chin. Medizin
Diese Truppe kann man getrost ignorieren. Es besteht mit dieser Gesellschaft keinerlei Vertragsverhältnis. Man hat sogar Herausgabeansprüche, weil es sich hier regelmäßig um eine Geschäftsführung ohne Auftrag handelt. An etwaigen notwendigen Verzollungen kommt man zwar nicht drumherum aber das muss nicht unbedingt von der GDSK übernommen werden.Morton hat geschrieben:Wenn es über die GDSK läuft, kannst du die nicht einfach ignorieren.Exokiel hat geschrieben:Warum GDSK nicht ignorieren und selbst die Zollabwicklung machen. Die Beamten sind da auch relativ offen.
Du mußt einen Antrag bei der GDSK über Selbsverzollung stellen, ansonsten verzollen die es für dich und dann wird es teuer.
Und irgendwelche "Anträge" würde ich schon einmal gar nicht stellen, dann könnte man nämlich konkludentes Handeln unterstellen, was dann doch noch einen wirksamen Vertrag nach sich ziehen könnte, mit immerhin Ansprüchen von Verwaltungsgebühren seitens der GDSK anstelle der dann ausgenommenen Verzollung.
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Re: ? GDSK, chin. Medizin
Was ganz konkret sollen wir denn jetzt Schritt für Schritt unternehmen? Ich hatte mit diesen Zollangelegehheiten noch nie zu tun gehabt.
Laut deren Auskunft müsse angeblich erst ein Arzt anhand von Proben prüfen, ob irgendwelche Bestimmungen bei der Einfuhr pflanzlicher Produkte eingehalten werden. Kostenpunkt?
Laut deren Auskunft müsse angeblich erst ein Arzt anhand von Proben prüfen, ob irgendwelche Bestimmungen bei der Einfuhr pflanzlicher Produkte eingehalten werden. Kostenpunkt?
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Re: ? GDSK, chin. Medizin
Kurze Google-Suche und nur überflogen: Selbstverzollung bei der GDSK.Sachse28 hat geschrieben:Was ganz konkret sollen wir denn jetzt Schritt für Schritt unternehmen?
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