ich hatte einen Ehevertrag und im Scheidungsurteil ist der Punkt klar belegt worden: kein Unterhalt und kein Anspruch auf die Sozialversicherung des jeweils anderen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Deutschland das Gericht einen Unterschied macht ob Ausländer oder nicht.
Es heisst doch nach deutschem Recht!
Ich sag mal, dafür macht man ja Eheversträge. Was nicht verhandel bar ist,ist der Unterhalt an Kinder. aber die Kinder selbst den Anspruch haben, nicht einer der Partner.
Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Das Leben ist manchmal wie jemand, der Dir eine Tafel Schokolade hinhält und wenn Du reinbeisst merkst Du, dass es eine Zitrone ist. Mogelpackung.
Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
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