Jan38 hat geschrieben:Moin Zusammen!
Werde jetzt heiraten und wir haben relativ viele Sachen, welche wir gern nach Deutschland schicken möchten (Alles gebrauchter Hausrat: Bücher, Winterkleidung, Schuhe etc.) und NEIN wir möchten es nicht in D. neu kaufen
Falls ich es richtig verstanden habe, benötige ich den Vordruck 0350 (3x) zur Zollanmeldung.
Wie mache ich das denn jetzt genau? Wird der Vordruck 0350 erst bei der Einfuhr der persönlichen Gegenstände abgegeben oder wie melde ich das überhaupt an? Andernfalls kann ich den Vordruck auch ins Paket legen, aber das ist dann wohl der verkehrte Weg.
Ich wollte den Hausrat demnächst losschicken (Seeweg, 2Monate) und bin dann selbst ab Ende Juli in Deutschland.
Vielleicht hat ja einer von euch schon diese Erfahrung gemacht. Im Forum habe ich lediglich 2 nicht weiter hilfreiche Themen gefunden...
Beste Grüße,
Jan
Hallo Jan
Bevor Du den Container (das Paket) losschickst, fertige eine genaue Liste mit den Gegenständen an, die darin enthalten sind, befestige ein Exemplar an die Aussenseite und eines ins Paket.
Wenn das Paket in D ankommt, kommt es darauf an, ob Deine Sendung vom Zoll in D aufgehalten wird. Oft werden solche Pakete auch einfach mit dem berühmten grünen "Zollpickerl" mit dem "Bundesgeier" und dem Vermerk "Zollamtlich abgefertigt" beklebt und so "freigeschrieben".
Beim Postversand benötigst Du VD 350 nicht unbedingt, wenn Du "used personal effects" auf den Zollpapieren vermerkst, die Du von der CN Post bekommst.
Evtl. kannst Du , wenn Du persönlich beim Zollamt vorbeischaust, auch eine "mündliche Zollanmeldung " unter Vorlage Deiner Packliste machen.
Der Vordruck 350 ist nur für einen Spediteur zwingend ,wenn er Deine Sendung in Deinem Auftrag abfertigen soll.
Bei größeren Sendungen, auf alle Fälle aber bei Sendungen per Luft- oder Seefracht, wird der Zolll sicher dieses Formular verlangen, mit allen Unterlagen wie Passkopie, Aufenthaltsnachweis im Ausland von Dir (Anhand Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung etc), Visum Deiner Frau... uznd auf alle der genauen Packliste, auf der die Warenwerte
nicht zwingend vermerkt sein müssen.
Beim Versand von Übersiedlungsgut ist es aber sehr wichtig, daß sich die ankommenden Gegenstände M/M ein halbes Jahr im persönlichen Besitz der Person befunden haben, die übersiedelt. Das wird im Normalfall auf der Packliste bestätigt. Wenn es sich um Waren handelt, die ganz offensichtlich erst kurz vor der Übersiedlung gekauft wurden, müssen diese voll verzollt und versteuert werden.
Außerdem ist es äußerst ratsam, keinen Alk oder Ziggis (oder Parfum) ins Übersiedlungsgut zu packen, denn der Zoll geht normalerweise davon aus, daß die erlaubten Freimengen von solchen Waren bereits im Handgepäck bei der Einreise mitgeführt werden ("allgemeine Lebenserfahrung"). Es kann zu erheblichen Zollstrafen führen, wenn der Zoll bei einer Beschau solchen Umzugsguts offensichtlich geschmuggelte Ware entdeckt..
(Ich hatte mal ne Abfertigung von Diplo-Gepäck in Frankfurt gehabt, in dem der Zoll 2 Stangen Ziggis im Umzugsgut gefunden hatte... Denkfehler des deutschen Botschaftsangehörigen: Diplo-Gepäck kann nicht von Zoll durchsucht werden.....)
Hier habe ich Dir noch Links zum Thema "Umzugsgut" zusammengestellt, die auch beachtet werden sollten ( wg. Meldebescheinigung, Bedingungen unter denen Ware als Umzugsgut eingeführt werden kann) obwohl sie, zumindest was die wertmäßige Freigrenzen für Einfuhr von Neuwaren im Reisegepäck betrifft, nicht mehr ganz uptodate sind:
http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... 68#p194168
http://forum.chinaseite.de/viewtopic.php?p=4395#p4395
http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... 72#p153972
http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... 90#p185690
(Schade, daß unser "Zöllner" so schnell aufgegeben hatte, in unserem Forum bezgl. Zollfragen zu helfen...
)